Rentenbetrug? Wechsel von EM-Rente in die Altersrente

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Viele Rentenversicherte fragen sich, ob sie bei einem frühen Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente Geld verlieren. Tatsächlich schützt eine spezielle Regel davor, dass die neue Rente niedriger ausfällt.

Dennoch existieren Vorbehalte, die von „Rentenbetrug“ sprechen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Fakten zusammen und erläutert, welche Vorteile Betroffene haben.

Bestandsschutz: Keine finanziellen Einbußen beim Wechsel

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und in die Altersrente übergeht, muss keine Kürzung befürchten. Grund dafür ist der sogenannte „Bestandsschutz“. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verhindert er, dass die Altersrente unter den bisherigen Zahlungen liegt.

Entscheidend ist dabei die Frist zwischen dem Ende der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente. Liegt dieser Zeitraum unter einer festgelegten Grenze (aktuell wenige Jahre), greift der Schutz automatisch.

Bestandsschutz bedeutet: Die neue Leistung darf nicht unterhalb der vorherigen Zahlung liegen. Wer also nahtlos wechselt, erhält dieselbe Rente oder in manchen Fällen sogar mehr. Das gilt für alle Betroffenen, die von der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine normale oder vorgezogene Altersrente übergehen.

Höhere Rente durch Zurechnungszeiten

Viele Versicherte fragen sich, warum die Erwerbsminderungsrente oft höher ausfällt als die eigentliche Altersrente. Ausschlaggebend ist die Zurechnungszeit. Dieses Konzept führt dazu, dass der Rentenanspruch so berechnet wird, als ob die versicherte Person bis zum regulären Rentenalter Beiträge einzahlt. Dadurch erhöht sich der Zahlbetrag.

Beim Wechsel in die reguläre Altersrente fällt diese „künstliche Hochrechnung“ weg. Trotzdem greift der Bestandsschutz. So fällt die neue Rente nicht unter das frühere Niveau. Mitunter steigt sie sogar. Das passiert, wenn Betroffene weitere Beitragszeiten gesammelt haben oder sich andere rentensteigernde Faktoren ergeben. Eine konkrete Berechnung lohnt sich.

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Hinzuverdienstgrenzen: Wichtiger Unterschied zur Erwerbsminderungsrente

Wer eine Altersrente bezieht, darf seit einigen Jahren unbegrenzt hinzuverdienen. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für vorgezogene Varianten wie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Früher existierten Zuverdienstgrenzen, doch diese sind größtenteils abgeschafft worden.

Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente aus. Hier gilt meist eine jährliche Hinzuverdienstgrenze, die aber inzwischen über 19.000 Euro pro Jahr betragen kann. Zusätzlich dürfen Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten.

Wer diese Grenze überschreitet, riskiert die Einstufung als nur noch teilweise erwerbsgemindert oder gar erwerbsfähig. Dann entfällt die volle Rente möglicherweise.

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Mit dem Wechsel in die Altersrente verschwindet diese Arbeitszeitbeschränkung. Selbst ein Vollzeitjob ist theoretisch erlaubt, ohne dass die Rentenzahlung gekürzt wird. Oft scheinen solche Fälle praxisfern, doch einige Betroffene können zumindest stundenweise mehr arbeiten, sobald sie Altersrentner sind.

„Rentenbetrug“? Warum manche den Wechsel kritisch sehen

Einige Menschen sprechen provokant von „Betrug“, wenn ein Vollzeit-Einstieg kurz nach dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente erfolgt. Rechtlich liegt jedoch kein Fehlverhalten vor. Die DRV sieht in einem Altersrentenbezug mit gleichzeitigem Hinzuverdienst keinen Verstoß gegen Vorschriften.

Die empfundene Ungerechtigkeit rührt daher, dass Erwerbsgeminderte offiziell nur maximal drei Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Sobald sie jedoch in die Altersrente wechseln, entfällt diese Regel. Wer sich gesundheitlich erholt hat, könnte dadurch profitieren. Allerdings sind Genesung und Rentenbezug zwei getrennte Sachverhalte.

In der Praxis hängt ein solcher Übergang von diversen Faktoren ab. Dazu zählen der Zeitpunkt des Wechsels, mögliche Weiterbeschäftigungen beim alten Arbeitgeber oder der Wille, den Gesundheitszustand neu bewerten zu lassen.

Vorteile für Betroffene: Keine Kürzung und flexiblere Beschäftigung

Ein sicheres Rentenniveau ist dank des Bestandsschutzes gewährleistet, denn er stellt sicher, dass die Auszahlungen mindestens auf dem bisherigen Niveau bleiben. Ebenso ermöglicht die entfallene Arbeitszeitbeschränkung eine freie Gestaltung des Arbeitspensums für alle, die gesundheitlich wieder belastbarer sind und unbegrenzt hinzuverdienen möchten.

Zwar führt ein höheres Einkommen aus Rente und Job auch zu einer steigenden Steuerlast, doch steigt gleichzeitig das gesamte verfügbare Einkommen oft deutlich. Genau diese Aspekte sind für viele Versicherte relevant, die ihre finanzielle Lage verbessern oder sich beruflich wieder stärker engagieren wollen.

Wann lohnt sich ein früher Wechsel?

Ein früher Wechsel kann sich hauptsächlich dann rentieren, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt oder wenn bestimmte Altersgrenzen erreicht sind. Laut DRV können schwerbehinderte Versicherte oft schon mit 62 in eine Altersrente eintreten. Andere profitieren vielleicht von einer abschlagsfreien Altersrente ab 63, wenn sie die nötigen Beitragsjahre erfüllen.

Betroffene sollten genau prüfen, ob eine vorgezogene Altersrente die richtige Wahl ist. In Ausnahmefällen steigt die Zahlung im Alter, weil neue Entgeltpunkte hinzukommen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand weiterhin Beiträge leistet oder durch Kindererziehungszeiten zusätzliche Anrechnungszeiträume erwirbt.

Beispielrechnung und praktische Tipps

Stellen Sie sich einen 61jährigen Versicherten mit voller Erwerbsminderungsrente vor. Er erhält monatlich rund 1.200 Euro. Durch die Zurechnungszeiten enthält er einen höheren Betrag, als sein regulärer Rentenanspruch zu diesem Zeitpunkt vorsieht. Mit 62 kann er jedoch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.

Falls er dies tut, sichert ihm der Bestandsschutz seine bisherigen 1.200 Euro als Minimum.
Sollte sein Rentenanspruch durch neue Beiträge steigen, könnte die Summe über 1.200 Euro liegen.
Nach dem Wechsel darf er mehr als drei Stunden täglich arbeiten, wenn sein Gesundheitszustand das zulässt.

Wer sich in einer ähnlichen Lage befindet, kann diesen Rechenschritt bei der DRV durchführen lassen. So zeigt sich rasch, ob die Altersrente höher ausfällt oder auf gleichem Niveau bleibt.