Grundsicherung: Rentner müssen bis zu 12 Monate auf die Antragsbearbeitung warten

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Bis zu einem Jahr müssen Antragsteller in Remscheid auf die Bearbeitung ihrer Anträge auf Grundsicherung warten. Eine extreme Wartezeit, kritisiert der Seniorenbeirat. Doch die Stadtspitze sieht keinen Rechtsverstoß. Doch sie irren.

Endloses Warten

Bis zu einem Jahr müssen Rentner in Remscheid warten, bis ihr Antrag auf Grundsicherung im Alter positiv oder negativ beschieden wird.
Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eines Antrags in Remscheid neun Monate – und das sind neun Monate, in denen die Bedürftigen kein Geld aus der Grundsicherung erhalten.

In Einzelfällen dauere die Bearbeitung sogar rund 12 Monate, wie der Seniorenbeirat berichtet. In einem von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Sozialdezernent Thomas Neuhaus unterzeichneten Bericht heißt es, die Stadt verstoße mit dieser langen Bearbeitungszeit nicht gegen das Gesetz. Das ist falsch.

Müssen sich das die Antragsteller gefallen lassen?

Das Gesetz sieht zwar in § 88 SGG eine Bearbeitungsfrist von 6 Monaten für Anträge vor, jedoch kann diese Frist in existenziellen Fällen eine unzumutbare Belastung darstellen.

Gemäß § 88 SGG sollte die Behörde innerhalb von 6 Monaten über eingereichte Anträge entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Antragsteller die Untätigkeitsklage einreichen, um die Behörde zur Bescheidung des Antrags zu zwingen.

Doch gerade bei Anträgen auf Grundsicherung kann diese Zeitspanne zu einer existenziellen Bedrohung führen. Denn die Grundsicherung soll nicht nur materielle Notlagen abwenden, sondern auch sicherstellen, dass Menschen in Würde leben können.

Die Crux liegt darin, dass eine Verzögerung bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen gravierende Konsequenzen haben kann. Wenn eine Deckungslücke entsteht, die die Lebenshaltungskosten nicht abdeckt, geraten Betroffene oft in eine prekäre Lage. Die Betroffenen sehen sich möglicherweise gezwungen, grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung zu vernachlässigen. Dies kann zu einer akuten Notlage führen, die in manchen Fällen sogar lebensbedrohlich sein kann.

Die Möglichkeit eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens könnte eine Lösung darstellen, um in besonders dringenden Fällen schnellere Entscheidungen zu erwirken. Wenn die Behörde innerhalb der 6-monatigen Frist keine Entscheidung trifft und eine existenzielle Notlage vorliegt, könnte eine Beschleunigung des Verfahrens gerechtfertigt sein.

Was sind die Gründe für das Extremwarten?

Behördenträgheit oder Verschleppung? Laut Auskunft der Stadt Remscheid seien Ursachen des Bearbeitungsmarathons erstens ein großer Verlust an Personal und zweitens der Aufwand, neue Teams einzuarbeiten.

So wären in den letzten vier Jahren 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegangen. Die statt ihnen Neueingestellten hätten oft kaum Erfahrung mit Verwaltungsabläufen und müssten mindestens ein Jahr lang eingearbeitet werden. Auch das mit der Pandemie einhergehende Home-Office habe die Betreuung erschwert. Um die Krise zu lindern, sollen jetzt drei neue Mitarbeiter eingestellt werden.

Leidtragende sind die bedürftigen Rentner/innen, die in der Zeit des schwarzen Bearbeitungslochs weder eine Grundsicherung erhalten noch wissen, ob ihnen diese überhaupt zugesprochen wird.

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter kann jeder und jede bekommen, der oder die die Regelaltersgrenze zur Rente überschritten und kein Einkommen hat, um das Leben zu finanzieren. Ein Antrag auf Grundsicherung muss gestellt werden, und zwar beim Sozialamt (oder an die Deutsche Rentenversicherung, diese leitet die Dokumente zum Sozialamt weiter). Die Voraussetzung ist zum einen Deutschland als wesentlicher Ort des Aufenthalts und zweitens nachgewiesene Bedürftigkeit.

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