Das Bürgergeld trat an die Stelle von Arbeitslosengeld II. Berechtigt dazu sind diejenigen, die erstens einem Erwerb nachgehen können und zweitens, ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Darunter fallen sowohl Erwerbslose wie Erwerbstätige, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt.
Inhaltsverzeichnis
Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen
Das Bürgergeld ist keine bedingungslose staatliche Leistung. Es soll das Existenzminimum sichern, ist dabei indessen an Bedingungen geknüpft. Vor allem ist es an die Bedürftigkeit der Betroffenen gekoppelt, also daran, dass diese sich ihr Existenzminimum nicht selbst erwirtschaften können.
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Wer Bürgergeld bezieht, verpflichtet sich, Arbeit zu suchen. Es handelt sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese wird nicht wie das Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern bezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Betroffene müssen mindestens 15 Jahre als sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie müssen in Deutschland wohnen und ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie müssen in der Lage sein, drei oder mehr Stunden pro Tag zu arbeiten. Die Betroffenen selbst und / oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen hilfebedürftig sein, also ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben.
Was bedeutet Erwerbsfähigkeit?
Als erwerbsfähig gilt ein Mensch, wenn er nicht durch eine Behinderung oder Krankheit unfähig ist, zu arbeiten. Jedoch gilt das Bürgergeld innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft auch dann, wenn von Krankheit oder Behinderung Betroffene mit leistungsberechtigten Erwerbsfähigen zusammenleben.
Was bedeutet Hilfsbedürftigkeit?
Nur Menschen, die hilfebedürftig sind, haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Das Bürgergeld gibt es nicht zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln, die den Lebensunterhalt sichern können, sondern wenn solche Gelder nicht existieren. Bei Vermögen gilt dauerhaft ein Freibetrag von 15.000 Euro. Erst Summen darüber werden ihnen angerechnet.
Was gilt als Vermögen?
Während Gelder, die sie erhalten, als Einkommen zählen, gilt das, was sie an messbarem Vermögen besitzen als Vermögen. Das können Wertpapiere sein, Sparguthaben und Sparbriefe, Lebensversicherung, Eigentum an Immobilien wie Häusern oder Wohnungen. Dieses gilt nur dann als verwertbar, wenn es genutzt werden könnte, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Die Grenze des verwertbaren Vermögens, das frei verfügbar bleibt, dafür liegt im Karenzjahr bei 40.000 Euro für denjenigen, der den Antrag sowie bei 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft lebt (§ 12 Abs. 3 SGB 2).
Was gilt als Einkommen?
Als Einkommen gilt beim Anspruch auf Bürgergeld alles, was Sie an Geld bekommen. Das sind Einkünfte aus Arbeit, selbstständig ebenso wie nicht selbstständig. Unter Einkommen fallen auch andere Leistungen außerhalb des Bürgergeldes wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld.
Achtung: Auch Steuererstattungen, Abfindungen, Erträge aus Kapital und Zinsen, Renten, Kindergeld oder Unterhaltszahlungen werden beim Anspruch auf Bürgergeld berechnet. Bei einem Antrag auf Bürgergeld müssen Sie unbedingt ihr Einkommen angeben.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.