GEZ: Parlament kann nicht Runfunkbeitragserhöhung ablehnen

Lesedauer 2 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein kritikwürdiges Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Ablehnung der Beitragserhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender verletzen würde. (BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20, 1 BvR 2775/20, Link)

Sachsen-Anhalt hatte sich nämlich damals als einziges Bundesland geweigert, der Beitragserhöhung zuzustimmen, was laut Gericht nicht im Einklang mit der Verfassung stand.

Die Richter argumentierten, dass die Zustimmung oder Ablehnung der Rundfunkbeiträge nicht von einzelnen Bundesländern alleine entschieden werden kann, sondern eine gemeinsame Entscheidung aller Länder erforderlich ist.

Lesen Sie auch:

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung?

Laut dem Bundesverfassungsgericht kann die Politik von den Empfehlungen zur Erhöhung der Rundfunkbeiträge abweichen, dies jedoch nur gemeinsam und mit einer entsprechenden Begründung.

Eine solche Begründung darf nicht medienpolitisch oder programmlich motiviert sein.

Dies bedeutet, dass die 16 Landesparlamente im Entscheidungsprozess im Grunde keine echte Rolle spielen, da eine Nicht-Zustimmung zur Beitragserhöhung letztlich die Rundfunkfreiheit beeinträchtigen würde.

Ist die Zustimmung der Landesparlamente nur eine Formalität?

Die Zustimmung der Landesparlamente zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheint nach der Auffassung des Gerichts eher eine Formalität zu sein.

Selbst wenn ein Parlament nicht zustimmt, gilt die Erhöhung dennoch. Hier stellt sich die Frage, warum dann überhaupt das Parlament angehört wird, wenn eine Ablehnung sowieso keine Wirkung hat.

Was passiert, wenn ein Bundesland nicht zustimmt?

Sollte ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt der Beitragserhöhung nicht zustimmen, muss es diese Entscheidung gemeinsam mit den anderen Ländern begründen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass Sachsen-Anhalt dies nicht in der erforderlichen Weise getan hat.

Das Land begründete seine Ablehnung mit medienpolitischen Argumenten, was laut Gericht nicht zulässig ist. Stattdessen hätte Sachsen-Anhalt den Beitrag selbst und seine Höhe als unzumutbare Belastung für die Bürger anführen müssen.

Abgeordnete müssen Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat zahlreiche Kritiker auf den Plan gerufen. Viele sehen darin eine Einschränkung der demokratischen Entscheidungsfreiheit der Landesparlamente.

Rechtsanwalt Thorsten Berg kritisiert hingegen, dass Abgeordnete gezwungen werden, einem Vorschlag zuzustimmen, selbst wenn sie persönlich anderer Meinung sind. Dies widerspreche dem demokratischen Grundsatz, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet seien.

Wie verhält sich die Rolle der KEF im Entscheidungsprozess?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt die Höhe des Rundfunkbeitrags.

Sie ermittelt den finanziellen Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen werden dann von der Ministerpräsidentenkonferenz beraten und gegebenenfalls angepasst, bevor sie den Landesparlamenten vorgelegt werden.

Was sind die politischen Implikationen des Urteils?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht die Beziehung zwischen der KEF, den Ministerpräsidenten und den Landesparlamenten.

Die Entscheidung zeigt, dass die politischen Gremien letztlich nur wenig Einfluss auf die Höhe des Rundfunkbeitrags haben, da sie sich an den Empfehlungen der KEF orientieren müssen. Dies wirft Fragen zur demokratischen Legitimität dieses Prozesses auf.

Ein demokratisches Dilemma?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags wirft grundlegende Fragen zur demokratischen Mitbestimmung in Deutschland auf. Denn die KEF hat offenbar einen höheren Einfluss auf den GEZ-Beitrag, als die Landesregierungen und Parlamente.