GEZ: Fristende beim Nebenkostenprivileg – Dennoch Rundfunkbeitrag zahlen?

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Seit dem 1. Juli 2021 gilt das Nebenkostenprivileg fรผr Kabelanschlรผsse nicht mehr. Dies wirft die Frage auf, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden muss, auch wenn kein Kabelanschluss mehr besteht.

Nebenkostenprivileg abgeschafft: Was bedeutet das?

Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kosten fรผr Kabelanschlรผsse รผber die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch die Ampel-Regierung wurde diese Regelung abgeschafft.

Ab dem 1. Dezember 2021 entfรคllt diese Mรถglichkeit, und seit dem 1. Juli 2024 sind auch die รœbergangsfristen ausgelaufen. Mieter kรถnnen nun frei entscheiden, welche Art von Fernsehempfang sie nutzen mรถchten.

Muss der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden?

Ja, der Rundfunkbeitrag muss weiterhin von fast allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden, unabhรคngig davon, ob ein Kabelanschluss vorhanden ist oder nicht. Der Beitrag in Hรถhe von 18,36 EUR monatlich dient der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dieser Betrag ist nicht an den Empfangsweg, sondern an den Haushalt gekoppelt. Auch ohne Kabelanschluss haben Haushalte die Mรถglichkeit, das Fernsehprogramm รผber das Internet zu empfangen.

Warum bleibt der Rundfunkbeitrag trotz abgeschafftem Nebenkostenprivileg bestehen?

Der Rundfunkbeitrag, frรผher als GEZ-Gebรผhr bekannt, ist von jedem Haushalt in Deutschland zu entrichten, unabhรคngig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgerรคte oder der Personen im Haushalt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung der รถffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gewรคhrleistet ist.

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Wรผrden viele Haushalte von der Zahlung befreit, mรผssten die verbleibenden Haushalte den Ausfall ausgleichen, was ein groรŸes finanzielles Loch hinterlassen wรผrde.

Zugriff auf Programme auch ohne Kabelanschluss mรถglich

Der Beitragsservice betont: โ€žAlle Bรผrger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren kรถnnen.โ€œ Dies bedeutet, dass jeder Haushalt zur Aufrechterhaltung des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks beitrรคgt, auch wenn kein Kabelanschluss vorhanden ist.
Dank Internetanschlรผssen kรถnnen Haushalte auch ohne Kabelanschluss auf das Fernsehprogramm zugreifen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Einige Personengruppen kรถnnen sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Dazu gehรถren:

  • Empfรคnger von Bรผrgergeld
  • Empfรคnger von Sozialhilfe
  • Empfรคnger von BAfรถG
  • Empfรคnger einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Schutzsuchende aus der Ukraine

Die Befreiung erfolgt auf Antrag und erfordert den Nachweis der entsprechenden Leistungen.