GEZ: Fristende beim Nebenkostenprivileg – Dennoch Rundfunkbeitrag zahlen?

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Seit dem 1. Juli 2021 gilt das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse nicht mehr. Dies wirft die Frage auf, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden muss, auch wenn kein Kabelanschluss mehr besteht.

Nebenkostenprivileg abgeschafft: Was bedeutet das?

Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kosten für Kabelanschlüsse über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch die Ampel-Regierung wurde diese Regelung abgeschafft.

Ab dem 1. Dezember 2021 entfällt diese Möglichkeit, und seit dem 1. Juli 2024 sind auch die Übergangsfristen ausgelaufen. Mieter können nun frei entscheiden, welche Art von Fernsehempfang sie nutzen möchten.

Muss der Rundfunkbeitrag weiterhin gezahlt werden?

Ja, der Rundfunkbeitrag muss weiterhin von fast allen Haushalten in Deutschland gezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Kabelanschluss vorhanden ist oder nicht. Der Beitrag in Höhe von 18,36 EUR monatlich dient der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dieser Betrag ist nicht an den Empfangsweg, sondern an den Haushalt gekoppelt. Auch ohne Kabelanschluss haben Haushalte die Möglichkeit, das Fernsehprogramm über das Internet zu empfangen.

Warum bleibt der Rundfunkbeitrag trotz abgeschafftem Nebenkostenprivileg bestehen?

Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, ist von jedem Haushalt in Deutschland zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte oder der Personen im Haushalt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio gewährleistet ist.

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Würden viele Haushalte von der Zahlung befreit, müssten die verbleibenden Haushalte den Ausfall ausgleichen, was ein großes finanzielles Loch hinterlassen würde.

Zugriff auf Programme auch ohne Kabelanschluss möglich

Der Beitragsservice betont: „Alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten den Beitrag, damit alle davon profitieren können.“ Dies bedeutet, dass jeder Haushalt zur Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beiträgt, auch wenn kein Kabelanschluss vorhanden ist.
Dank Internetanschlüssen können Haushalte auch ohne Kabelanschluss auf das Fernsehprogramm zugreifen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Einige Personengruppen können sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Dazu gehören:

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von BAföG
  • Empfänger einer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Schutzsuchende aus der Ukraine

Die Befreiung erfolgt auf Antrag und erfordert den Nachweis der entsprechenden Leistungen.