Bürgergeld: Die Karenzzeit wird halbiert

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Wer Bürgergeld bezieht, erhält eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Zeit, bisher das erste Jahr des Leistungsbezugs, beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro – statt danach 15.000. Außerdem übernimmt das Jobcenter ohne Angemessenheitsprüfung die tatsächlichen Kosten der Ŵohnung.

Betroffene müssen also nicht umziehen, weil die Unterkunft zu teuer ist und auch kein selbst genutztes Wohneigentum verkaufen.

Diese Karenzzeit soll nach den Plänen der Bundesregierung 2025 halbiert werden – von einem Jahr auf sechs Monate.

Was ist eine Karenzzeit?

Karenzzeit bezeichnet einen Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem eine Aktion angefordert wird und dem Termin, an dem sie voll eintritt.

Besonders in Politik und Wirtschaft sind Karenzzeiten wichtig, und häufig setzen Unternehmen und Versicherungen diese fest. Es handelt sich also um eine Wartezeit, in der ein vertragliches Verhältnis bereits beschlossene Sache ist, aber noch Sonderkonditionen für eine Übergangsfrist gelten.

Wie definiert die Agentur für Arbeit die Karenzzeit?

Die Bundesagentur für Arbeit informiert: “Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Diese Zeit heißt Karenzzeit. Wird der Leistungsbezug in diesem Zeitraum für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen Sie kein Bürgergeld erhalten haben.”

Was soll sich ändern?

Im Bundeshaushaltsplan für 2025 ist eine drastische Kürzung der Dauer der Karenzzeit vorgesehen. Begründet wird dies folgendermaßen:

“Um zu vermeiden, dass der Bundeshaushalt und damit die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden.”

“Bürgergeld soll nicht Vermögen absichern”

Nach den neuen Formulierungen soll das Bürgergeld die Existenz sichern, nicht aber Vermögen absichern: “Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern. Vermögen sollte grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann.”

Mit dieser Begründung soll die Karenzzeit auf sechs Monate verkürzt werden: “Im Einzelnen wird die Karenzzeit nach § 12 Abs. 3 und 4 SGB II auf sechs Monate verkürzt.”

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“Ein schlechter Kompromiss”

Frank Wernecke, der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Ver:di bezeichnete sogar die derzeit noch bestehende Karenzzeit von einem Jahr als “schlechten Kompromiss”. Der von SPD und Grünen vertretene Bürgergeld-Entwurf sah nämlich zwei Jahre Karenzzeit vor. Diese wurde auf Druck der CDU / CSU auf ein Jahr verkürzt.

2025 reduziert die Bundesregierung die ursprünglich geplante Karenzzeit jetzt auf ein Viertel der Zeit.

Warum ist die Karenzzeit beim Bürgergeld so wichtig?

Die Karenzzeit ist gerade beim Bürgergeld-Bezug wichtig, weil sie noch einmal einen Schub geben kann, in Arbeit zu kommen.

Wer gerade erst in den Leistungsbezug rutscht, hat oft noch ein gutes berufliches Netzwerk und muss Kontakte in der Arbeitswelt nicht erst wieder mühselig aufbauen.

Gerade in dieser Phase, in der die Verbindung zum Arbeitsmarkt noch stark ist, sollten, so die Idee, Arbeitssuchende ihre Kraft voll in die Arbeitssuche investieren – statt Zeit und Energie dafür zu verbrauchen, eine neue Wohnung zu finden oder um sein Erspartes zu bangen.

Verkürzte Karenzzeit behindert die Arbeitssuche

Die Karenzzeit von einem Jahr, und mehr noch – wie ursprünglich geplant- von zwei Jahren, ist also nicht in erster Linie “großzügig”. Sie dient vielmehr einem Hauptzweck des Bürgergeldes, nämlich so schnell wie möglich wieder einen Job zu kriegen.

Die Karenzzeit zu kürzen behindert die Betroffenen bei der Arbeitssuche.