Wer einen Antrag beim Jobcenter stellt, erhält anschließend einen Bescheid. Wird der Antrag abgelehnt oder sind die beantragten Leistungen niedriger als beantragt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Was aber, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der Bescheid des Jobcenters falsch sein könnte? Dann können Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe einen so genannten Überprüfungsantrag stellen.
Inhaltsverzeichnis
Häufig falsche Bürgergeld-Bescheide
Gegen einen Bescheid des Jobcenters können Leistungsberechtigte Widerspruch einlegen, wenn er aller Wahrscheinlichkeit nach Fehler enthält. Nach unseren Erfahrungen sind etwa ein Drittel aller Bescheide fehlerhaft. Leistungsberechtigte sind daher gut beraten, den Bescheid entweder selbst zu prüfen oder eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.
Folgende Bescheide enthalten immer wieder Fehler und sollten deshalb überprüft werden:
- Bürgergeld-Bescheid (Bewilligungsbescheid)
- Bescheid über vorläufige Bewilligung von Bürgergeld (ehemals vorläufiger Bescheid)
- Ablehnungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Aufhebungsbescheid
- Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt
- Beischeid zur Leistungsminderung (Sanktionsbescheid)
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kein Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid nach § 77 Sozialgerichtsgesetz bestandskräftig. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist dann nicht mehr möglich.
Wenn das Jobcenter keine Rechtsbehelfsbelehrung mit schicken
Nicht selten “vergessen” die Jobcenter, mit dem Bescheid auch eine Rechtsbehelfsbelehrung zu verschicken. Denn die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, den Antragsteller über seine Rechte zu belehren. In der Rechtsbehelfsbelehrung muss auch auf die Widerspruchsfrist hingewiesen werden. Unterbleibt diese Belehrung, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 12 Monate.
Wenn der Widerspruch vergessen wurde
Es kann aber auch vorkommen, dass man selbst vergisst, Widerspruch einzulegen oder erst im Nachhinein feststellt, dass der zugestellte Bescheid nicht korrekt ist. Dann bleibt die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen.
Was ist ein Verwaltungsakt
Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält, bekommt einen Bescheid. Im Amtsdeutsch ist das ein sogenannter Verwaltungsakt. Dieser Verwaltungsakt wirkt sich auf die Lebenssituation des Leistungsempfängers aus. Wer also berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides hat und die Widerspruchsfrist – aus welchen Gründen auch immer – versäumt hat, sollte einen Überprüfungsantrag stellen.
Wurde der Bescheid von einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle überprüft und wurden Fehler festgestellt, wird durch den Überprüfungsantrag ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Tipp: Hier kann der Bescheid auf Fehler kostenfrei überprüft werden
Wie stellt man einen Überprüfungsantrag?
Die Form des Überprüfungsantrags ist nicht geregelt. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag immer schriftlich zu stellen. Der Eingang des Überprüfungsantrags beim Jobcenter muss immer bestätigt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag per Einschreiben zu versenden oder direkt am Schalter des Jobcenters abzugeben. Im letzteren Fall sollte der Empfang vom Mitarbeiter des Jobcenters mit Stempel und Datum bestätigt werden.
Der Überprüfungsantrag ist immer an die Behörde zu richten, die auch den Bescheid erlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn man bereits umgezogen ist und eine andere Behörde zuständig ist.
Es ist darauf zu achten, dass im Überprüfungsantrag genau angegeben wird, gegen welchen Bescheid überprüft werden soll. Dazu muss das Datum angegeben werden. Also: “Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X des Bescheides vom (hier das Datum)”. Dann folgt die Begründung, warum ein solcher Überprüfungsantrag gestellt werden soll.
Wurden an einem Tag zwei Bescheide erlassen, sollte zusätzlich die Art des Bescheides angegeben werden. Beispiel: “Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zum Bewilligungsbescheid vom (hier Datum)”.
Wurde der Überprüfungsantrag nicht ordnungsgemäß gestellt und deshalb abgelehnt, ist es schwierig, gegen eine solche Ablehnung vorzugehen.
Was wird überprüft?
Mit dem Überprüfungsantrag können dann alle im Bescheid bewilligten oder auch nicht bewilligten Leistungen rückwirkend für 1 Jahr überprüft werden. Die Frist für die Berechnung beginnt immer mit dem Beginn des Jahres, in dem der jeweilige Überprüfungsantrag gestellt wurde. Somit kann das vergangene Kalenderjahr überprüft werden.
Sollen ein Erstattungsbescheid und die zugrunde liegenden Bescheide überprüft werden, gilt eine längere Frist von vier Kalenderjahren.
Lesen Sie auch:
– Hartz IV und Jahresende: Jetzt einen Überprüfungsantrag stellen!
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Überprüfungsantrags?
Ist der Überprüfungsantrag gestellt, hat das Jobcenter nach § 88 SGG maximal sechs Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Überschreitet das Jobcenter diese Frist, können Betroffene Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht erheben.
Wenn das Jobcenter den Antrag bearbeitet, kann es sein, dass weitere Unterlagen oder Nachweise vom Jobcenter angefordert werden. Diese werden von den Leistungsträgern benötigt, um eventuelle Berechnungsfehler zu korrigieren.
Diese Nachweise sollten vom Antragsteller sehr zeitnah eingereicht werden. Auch hier gilt, dass die Unterlagen nur gegen Empfangsbestätigung an das Jobcenter geschickt werden sollten. Für den Fall, dass die Unterlagen verloren gehen, ist es immer gut, die Originale selbst aufzubewahren. Es sollten nur Kopien eingereicht werden.
Ein Überprüfungsantrag kann sich auch negativ auswirken
Bevor ein Überprüfungsantrag gestellt wird, ist es wichtig, genau zu wissen, ob ein Vorteil, also z.B. eine Nachzahlung durch die Behörde, entstehen kann. Denn solche Überprüfungen können auch zum Nachteil ausfallen und zum Beispiel den Leistungsanspruch mindern.
Außerdem ändert sich die Rechtslage ständig. Leistungen, auf die man früher Anspruch hatte, können heute wegfallen. So kann es durchaus vorkommen, dass das Jobcenter nach einem Überprüfungsantrag Leistungen zurückfordert.
Was tun, wenn der Überprüfungsantrag abgelehnt wird?
Wird der Überprüfungsantrag vom Jobcenter abgelehnt, kann auch hier innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch eingelegt, besteht keine rechtliche Handhabe mehr. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, obwohl ein Anspruch bestehen könnte, können Betroffene nun Klage beim Sozialgericht erheben.
Wird über den Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden, können Betroffene Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors