5 Euro zahlen oder als Bürgergeld-Bezieher outen

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Wenn Bezieher von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 1 krankheitsbedingt einen Termin beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur nicht wahrnehmen können, dürfen für die Ausstellung einer Krankschreibung in Papierform keine Kosten entstehen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung hervor. Allerdings müssen sie sich bei ihrem Arzt als “arbeitslos” ausweisen oder 5 Euro selbst zahlen. Eine Änderung ist erst ab 2024 geplant.

Keine elektronische Übermittlung der Krankmeldung bei Leistungsbezug

Wer krankheitsbedingt einen Termin beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur nicht wahrnehmen kann, braucht auch in diesem Jahr eine ärztliche Bescheinigung („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“, AUB) in der eigentlich abgeschafften Papierform. Anders als beim Arbeitgeber funktioniert die elektronische Bescheinigung nicht.

Die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ist seit der Umstellung auf die digitale Ausstellung gebührenpflichtig. Sie kosten etwas über 5 Euro.

Bezieher von Grundsicherung, Bürgergeld, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld müssen jedoch keine Gebühren zahlen. Eine digitale Übermittlung der Krankmeldung an die Behörden wird es in diesem Jahr noch nicht geben.

In der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es:

“Bei gesetzlich Krankenversicherten fallen keine Kosten für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, da sie Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 2 Nummer 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ist, die in der Regel als Sach- und Dienstleistung gewährt wird. Die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist gemäß Anhang 1 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM) eine Teilleistung von Gebührenpositionen des EBM und als solche nicht eigenständig berechnungsfähig. Eine gesonderte Kostenübernahme durch die Jobcenter ist somit nicht notwendig.”

Wichtig zu wissen: Ärzte müssen die Papierversionen für Empfänger von Grundsicherung, Bürgergeld und Arbeitslosengeld kostenlos ausstellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Jessica Tatti, hervor.

Bundesregierung soll sich entschuldigen

Die Arbeitsmarkt- und Sozialexpertin Jessica Tatti erwartet eine “fette Entschuldigung” bei den Betroffenen, den Jobcentermitarbeitern und Ärzten.

“Während jedem noch so kleinen Arbeitgeber ein elektronischer Abruf der Krankmeldungen zugetraut wird, hat der Gesetzgeber ausgerechnet die Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht dazu ermächtigt, dies ebenfalls zu tun.”

Denn die Arbeitsagenturen dürfen die Krankmeldungen erst ab dem 1. Januar 2024 elektronisch abrufen, für die Jobcenter fehlt noch jede Rechtsgrundlage. Wann die elektronische Übermittlung der Krankmeldung auch für Bürgergeldbezieher gilt, ist daher noch unklar.

“Die Folge ist, dass sich die Betroffenen jetzt beim Arzt als arbeitslos bzw. Bürgergeld-Bezieher outen müssen, um eine schriftliche Krankmeldung zu bekommen. Zudem scheinen laut Rückmeldungen einige Ärzte nicht zu wissen, dass die Bescheinigungen kostenlos ausgestellt werden müssen”, mahnt die Linkspolitikerin.

Die Folge: Die Betroffenen haben dann die Wahl zwischen einer Auseinandersetzung mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt und der Zahlung der Gebühr aus eigener Tasche.

5 Euro extra bei zu geringen Regelleistungen

“Klar – es geht ‚nur‘ um einen kleinen zusätzlichen Stress und 5 Euro nochwas, aber es ist doch symptomatisch dafür, wie arbeitslosen und armen Menschen aus politischer Bequemlichkeit heraus das Leben noch schwerer gemacht wird”, kritisiert Tatti.

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