Viele Menschen sind Jahre vor dem offiziellen Ende ihres Erwerbslebens gesundheitlich eingeschränkt und so krank, dass sie es vorziehen würden, aus dem Beruf auszuscheiden.
Ist es möglich, wegen Krankheit vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten, oder als gesundheitlich beeinträchtigter Mensch die Zeit bis zur regulären Altersrente oder zumindest bis zur vorzeitigen Altersrente anders zu überbrücken?
Wir zeigen hier Grundlagen auf, die den Zustand für Erkrankte zwischen Erwerbsarbeit und Rente erleichtern können.
Die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte
Wir gehen davon aus, dass Sie wirklich langfristig oder sogar chronisch krank sind. Nehmen wir an, Sie haben Jahrzehnte gearbeitet und Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen für langjährig Versicherte.
Diese wollen Sie trotz Abschlägen in Anspruch nehmen, müssen aber mit Ende 50 oder Anfang 60 immer noch Jahre warten, bis es mit 63 Jahren endlich soweit ist, dass Sie mit 14,4 Prozent Abschlag das Erwerbsleben beenden können.
Wohlgemerkt: Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren wäre 63 das frühest mögliche Rentenalter ohne Schwerbehinderung (aber mit 35 Jahren, die die Rentneversicherung zählt). Mit Schwerbehinderung wäre es mit Abschlägen mit 62 Jahren möglich.
Krankengeld und Arbeitslosengeld
Wenn Sie jetzt langfristig krank sind, dann zahlt ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn fort, und dann springt bei weiterer Krankschreibung die gesetzliche Krankenversicherung ein.
Diese zahlt jetzt noch einmal bis zu höchstens 72 Wochen lang Krankengeld.
Läuft das Krankengeld aus, und Sie sind immer noch krankgeschrieben, dannn können Sie dank der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld bekommen, obwohl Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Eineinhalb Jahren Einkommenslücke beim Krankengeld gehen jetzt allerdings den ebenfalls reduzierten Bezügen beim Arbeitslosengeld voraus.
Der Vorteil ist indessen: Sie zahlen sowohl beim Krankengeld wie beim Arbeitslosengeld in die Rentenkasse ein. Die Beiträge sind allerdings geringer als zuvor, weil auch die Bezüge geringer sind als beim Erwerbsgehalt.
Im Alter kann Arbeitslosengeld bis zu zwei Jahren ausgezahlt werden. Insgesamt können Sie als kranker Mensch auf dreieinhalb Jahre am Ende des Erwerbslebens kommen, die Sie sonst hätten arbeiten müssen, bevor die Rente startet.
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Frühere Rente für schwerbehinderte Menschen
Menschen mit Schwerbehinderungen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können zwei Jahre früher in den Ruhestand eintreten, und das ohne Abschläge.
Mit Abschlägen sind es noch einmal drei Jahre mehr. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 wäre also eine Rente mit 62 Jahren möglich.
Wenn Sie jetzt kurz vor dem Ende ihres Erwerbslebens an einer chronischen Erkrankung leiden, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt prüfen lassen, ob Sie schwerbehindert sind.
Bei dem Grad der Behinderung geht es nicht primär um die Ursache, sondern um die dadurch ausgelöste Einschränkung an der gesellschaftlichen Teilhaben.
Unter anderem folgende Erkrankungen können eine Schwerbehinderung bedingen: Angststörungen, Depressionen, Asthma und Rheuma, Multiple Sklerose, die Folgen eines Schlaganfalls, schwere Depressionen, schwere Folgen einer Posttraumatischen Belastungsstörung, Herzkreislauf-Störungen oder Krebserkrankungen.
Wenn Sie durch chronische Erkrankungen stark eingeschränkt sind, dann zögern Sie nicht mit einem Antrag auf Schwerbehinderung. Wird Ihnen diese als langjährig Versicherten nämlich anerkannt, dann können Sie zwei Jahre früher in den Ruhestand – oder sogar fünf Jahre eher mit Abschlägen. In diesem Fall können Sie dann wirklich wegen Krankheit früher in Rente gehen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.