Minijobs sind seit elf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig. Arbeitgeber zahlen eine Pauschale für beschäftigte Minijobber. Wie wirkt sich dieser zusätzliche Minijob auf die Rente aus, auf deren Höhe und Wartezeit?
Von der Versicherungspflicht befreit
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro können Minijobber es ablehnen, ihren Teil zum Rentenbeitrag zu zahlen, und müssen dies nur dem Arbeitgeber melden. Bei mehreren Minijobs gilt dieselbe Grenze und die Einzelbeschäftigungen werden zusammen gezählt.
Erhöht sich ihre Rente wesentlich durch die Beiträge?
Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Bei einem Monatsverdienst von 538 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.”
Eine große Steigerung der Rente können Sie also durch Rentenbeiträge während des Minijobs also nicht erwarten, bei zehn Jahren im Minijob wären es gerade einmal 50 Euro pro Monat.
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Erhöht sich die Wartezeit?
Wenn Sie nur (!) den Minijob ausüben, dann können Sie damit Lücken füllen, um die fünfjährige Wartezeit zu erreichen, die notwendig ist, um überhaupt gesetzliche Rente zu bekommen.
Wenn Sie versicherungspflichtig erwerbstätig waren, dann kann der Minijob das Zünglein an der Waage werden für Sonderkonditionen – als langjährig Versicherter (mit 35 Beitragsjahren), oder gar als besonders langjährig Versicherter (mit 45 Jahren Wartezeit).
Das setzt erstens voraus, dass Sie sich nicht von der Versicherungspflicht beim Minijob haben befreien lassen. Zweitens gilt es ausschließlich, wenn Sie nur im Minijob arbeiten und nicht in Hauptbeschäftigung in die Rentenkasse einzahlen.
Warum wird der Minijob als Nebentätigkeit nicht angerechnet?
Für die Wartezeit in der Rentenversicherung sind die Monate entscheidend, in denen Sie Beitrage leisteten, beziehungsweise die Zeiten, die angerechnet werden, ohne dass Sie Beiträge zahlen konnten (wie zum Beispiel während der Kindererziehung oder bei Pflege von Angehörigen).
Eine auf den Monat bezogene Doppelanrechnung gibt es bei der Wartezeit nicht. Kurz gesagt: Wenn Sie nur in einem Minijob versicherungspflichtig arbeiten, dann wird Ihnen dies als Wartezeit angerechnet – für jeden Monat, den Sie Beitrag zahlen.
Wenn Sie nur in einem Hauptjob tätig sind, ohne in einem Minijob Beiträge abzuführen, dann wird Ihnen dies ebenso als Wartezeit angerechnet.
Es gibt nur eine einfache Wartezeit und keine doppelte
Leisten Sie aber erstens in einem Hauptjob Beiträge, die Ihnen als Monate bei der Rentenversicherung angerechnet werden, und zweitens in einem versicherungspflichtigen Minijob? Dann zählt für den jeweiligen Monat nur eine Wartezeit.
Die zeitgleichen Rentenbeiträge in Hauptberuf und Nebenjob erhöhen zwar die spätere Rente, sie vergrößern aber nicht die angerechnete Wartezeit.
Hat ein Minijob als Nebenjob Vorteile für die Rente?
Im Fazit heißt das: Ein Minijob zusätzlich zu einem versicherungspflichtigen Hauptjob bringt später ein bisschen mehr Altersrente. An der für die Altersrente angerechneten Wartezeit ändert er hingegen nichts.
Laut der deutschen Rentenversicherung zahlen Minijobber bei einem Monatsverdienst von 450 Euro 16,20 Euro in die Rentenkasse ein.
Wenn Sie einen Hauptjob ausüben, dann ist es vermutlich praktischer, sich befreien zu lassen und dieses Geld in der Tasche zu haben, als ihre Rente minimal zu erhöhen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.