Das kรผrzlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten bringt wichtige รnderungen fรผr die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Neurentnerinnen und Neurentner werden allerdings bei den geplanten Zuschlรคgen am 1. Juli 2024 auรen vorgelassen, sagt der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knรถppel aus Halle.
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist Teil des deutschen Rentensystems und wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt.
Sie dient als Absicherung fรผr Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll oder nur eingeschrรคnkt arbeiten kรถnnen. Es gibt zwei Hauptarten der EM-Rente: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Gewรคhrung dieser Rentenform setzt voraus, dass bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Bedingungen erfรผllt sind.
Verbesserungen durch das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz nicht fรผr alle
Das Gesetz, das am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die finanzielle Lage von EM-Rentnern zu verbessern, die zwischen 2001 und 2018 eine EM-Rente bezogen haben und diese noch am 30. Juni 2024 erhalten.
Ab dem 1. Juli 2024 wird diesen Rentnern stufenweise ein Zuschlag zu ihrer Rente gewรคhrt. Dies betrifft rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die von dieser Regelung profitieren.
Warum Neurentner von den Zuschlรคgen ausgeschlossen sind
Die Neuregelung des EM-Rentenzuschlags gilt ausschlieรlich fรผr Bestandsrentner, die ihre EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen haben. Neurentner, deren Rentenanspruch ab 2019 begann, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Der Grund dafรผr liegt in den seit 2019 erfolgten gesetzlichen Anpassungen, die bereits zu einer deutlichen Erhรถhung der Rentenansprรผche fรผr diese Gruppe gefรผhrt haben.
Zum Beispiel wurde die Zurechnungszeit fรผr die EM-Renten ab 2019 auf das 65. Lebensjahr und 8 Monate angehoben, was zu einer hรถheren Rente fรผhrt, als es bei รคlteren Rentenansprรผchen der Fall war.
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Ein Beispiel, wer von dem EM-Renten-Zuschlag profitiert und wer nicht
Ein konkretes Beispiel, um die Auswirkungen des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes zu verdeutlichen, betrifft zwei fiktive Personen: Maria und Thomas.
Fallbeispiel: Maria und Thomas
Maria, die ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2017 begonnen hat, gehรถrt zu den Bestandsrentnern, die von dem neuen Gesetz profitieren. Aufgrund ihrer langjรคhrigen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und des Beginns ihrer EM-Rente vor 2019 erhรคlt sie ab dem 1. Juli 2024 einen zusรคtzlichen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf ihre monatliche EM-Rente. Dieser Zuschlag soll ihr helfen, die finanzielle Belastung durch ihre Erwerbsunfรคhigkeit besser zu tragen.
Thomas, der im Jahr 2019 erwerbsunfรคhig wurde und seitdem eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fรคllt nicht in den Geltungsbereich des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes.
Obwohl er ebenfalls erwerbsunfรคhig ist und Unterstรผtzung benรถtigt, erhรคlt er keinen zusรคtzlichen Zuschlag ab Juli 2024. Dies liegt daran, dass die Rentenansprรผche fรผr Neurentner wie Thomas bereits durch die gesetzliche Anhebung der Zurechnungszeit verbessert wurden.
Die Zurechnungszeit bestimmt, wie hoch die Rente ausfรคllt, indem sie das angenommene Renteneintrittsalter bis zu einem bestimmten Lebensjahr verlรคngert. Fรผr Thomas wurde sie auf 65 Jahre und 8 Monate festgesetzt, was seine monatliche Rente im Vergleich zu frรผheren Regelungen erhรถht.