Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten bringt wichtige Änderungen für die finanzielle Situation vieler Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Neurentnerinnen und Neurentner werden allerdings bei den geplanten Zuschlägen am 1. Juli 2024 außen vorgelassen, sagt der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle.
Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist Teil des deutschen Rentensystems und wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt.
Sie dient als Absicherung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Hauptarten der EM-Rente: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Gewährung dieser Rentenform setzt voraus, dass bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sind.
Verbesserungen durch das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz nicht für alle
Das Gesetz, das am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die finanzielle Lage von EM-Rentnern zu verbessern, die zwischen 2001 und 2018 eine EM-Rente bezogen haben und diese noch am 30. Juni 2024 erhalten.
Ab dem 1. Juli 2024 wird diesen Rentnern stufenweise ein Zuschlag zu ihrer Rente gewährt. Dies betrifft rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die von dieser Regelung profitieren.
Warum Neurentner von den Zuschlägen ausgeschlossen sind
Die Neuregelung des EM-Rentenzuschlags gilt ausschließlich für Bestandsrentner, die ihre EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen haben. Neurentner, deren Rentenanspruch ab 2019 begann, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Der Grund dafür liegt in den seit 2019 erfolgten gesetzlichen Anpassungen, die bereits zu einer deutlichen Erhöhung der Rentenansprüche für diese Gruppe geführt haben.
Zum Beispiel wurde die Zurechnungszeit für die EM-Renten ab 2019 auf das 65. Lebensjahr und 8 Monate angehoben, was zu einer höheren Rente führt, als es bei älteren Rentenansprüchen der Fall war.
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Ein Beispiel, wer von dem EM-Renten-Zuschlag profitiert und wer nicht
Ein konkretes Beispiel, um die Auswirkungen des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes zu verdeutlichen, betrifft zwei fiktive Personen: Maria und Thomas.
Fallbeispiel: Maria und Thomas
Maria, die ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2017 begonnen hat, gehört zu den Bestandsrentnern, die von dem neuen Gesetz profitieren. Aufgrund ihrer langjährigen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und des Beginns ihrer EM-Rente vor 2019 erhält sie ab dem 1. Juli 2024 einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf ihre monatliche EM-Rente. Dieser Zuschlag soll ihr helfen, die finanzielle Belastung durch ihre Erwerbsunfähigkeit besser zu tragen.
Thomas, der im Jahr 2019 erwerbsunfähig wurde und seitdem eine Erwerbsminderungsrente bezieht, fällt nicht in den Geltungsbereich des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes.
Obwohl er ebenfalls erwerbsunfähig ist und Unterstützung benötigt, erhält er keinen zusätzlichen Zuschlag ab Juli 2024. Dies liegt daran, dass die Rentenansprüche für Neurentner wie Thomas bereits durch die gesetzliche Anhebung der Zurechnungszeit verbessert wurden.
Die Zurechnungszeit bestimmt, wie hoch die Rente ausfällt, indem sie das angenommene Renteneintrittsalter bis zu einem bestimmten Lebensjahr verlängert. Für Thomas wurde sie auf 65 Jahre und 8 Monate festgesetzt, was seine monatliche Rente im Vergleich zu früheren Regelungen erhöht.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.