Rente: Gilt die Rentenerhöhung um 7,5 Prozent auch rückwirkend?

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Der Rentenexperte Peter Knöppel informiert: “Ab dem 01.07.2024 sollen rund 3 Millionen Menschen einen Extra-Zuschlag zur Rente bis maximal 7,5 Prozent erhalten.” Dies betrifft Menschen, die zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bezogen.

Altersrente nach Erwerbsminderung

Wer unter den Betroffenen seine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandelte, hat ebenfalls einen Anspruch auf diesen Zuschlag.

Die Höhe hängt davon ab, wann die Erwerbsminderung vor der Altersrente begann.

Ab wann gilt der Zuschlag?

Gilt für sie der Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent jetzt ab Beginn der Altersrente oder ab dem 01.07.2024, wenn der Zuschlag gesetzlich in Kraft tritt?

Wie ist die Rechtslage?

Rechtskräftig wird ab 01.07.2024 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Rentenanpassung- und Erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz. Dieses Wortmonster bedeutet einen pauschalen Zuschlag zur Rente als Hinterbliebene oder wegen Erwerbsminderung sowie bei der auf diese folgende Altersrente. Er kann bis zu 7,5 Prozent betragen.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Der pauschale Zuschlag auf die Rente bis 7,5 Prozent gilt für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 bis 2018 eintrat.

Bis 7,5 Prozent bedeutet dabei, dass der Zuschlag auf der Basis der gesammelten Entgeltpunkte der jeweils Betroffenen berechnet wird. Stichtag für die Summe der Entgeltpunkte ist der 30.06.2024.

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Gestaffelte Rentenerhöhung

Dabei gibt es zwei Stufen in der Höhe des Zuschlags. Wer in die Rente eintrat zwischen dem 01.01.2001 und dem 30.06.2014, bekommt volle 7,5 Prozent zusätzlich. Wer ab dem 01.07.2014 und Dezember 2018 in die Rente ging, erhält 4,5 Prozent Zuschlag.

Was bedeutet das in Zahlen?

Die Deutsche Rentenversicherung zeigt, was das in konkreten Zahlen für die Betroffenen bedeutet: “Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich (bei 7,5 Prozent) im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen.

Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.”

Wie wird der Zuschlag begründet?

Die Erwerbsminderung wurde in den letzten zehn Jahren wiederholt erhöht, um eine Ungleichbehandlung der oft von Armut bedrohten Erwerbsgeminderten auszugleichen.

Diese Änderungen betrafen aber, so die Deutsche Rentenversicherung, nur diejenigen, die neu in die Rente eintraten. Wer zuvor bereits Rente wegen Erwerbsminderung bekommen hatte, erhielt keinen Ausgleich.

Der Zuschlag zum 01.07.2024 soll hier eine Balance schaffen.

Gilt der Zuschlag auch rückwirkend?

Der Zuschlag wird ab dem 01.07.2024 ausbezahlt. An diesem Tag tritt das zugrunde liegende Gesetz in Kraft.

Dieses Datum gilt für alle Renten, die vom Gesetz erfasst werden. Auch in Altersrenten umgewandelte vorherige Erwerbsrenten profitieren erst ab dem 01.07.2024 von der Erhöhung. Wenn Sie bereits vorher in Altersrente gingen, dann werden Rentenzahlungen vor diesem Stichtag nicht im Nachhinein erhöht.