Rente 2025: Zurechnungszeit – so kann die EM-Rente um mehr als 500 Euro monatlich steigen

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Wer eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bewilligt bekommt, profitiert von der Zurechnungszeit. Diese fiktive Zeit so tut, als hรคtten Sie weitergearbeitet und Beitrรคge gezahlt โ€“ bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter.

Dadurch steigt die EM-Rente hรคufig deutlich. Der Effekt wirkt spรคter in die Altersrente hinein. Sie erfahren, wie die Zurechnungszeit 2025 funktioniert, welche Regeln gelten und wie groรŸ der Unterschied in Euro sein kann.

Zurechnungszeit: Definition und Rechtsgrundlage

Die Zurechnungszeit ist eine gesetzlich definierte fiktive Beitragszeit. Sie wird einer EM-Rente oder einer Hinterbliebenenrente zugerechnet, wenn der Versicherte das 67. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Beginn ist der Eintritt der Erwerbsminderung. Ende ist ein gesetzlich festgelegtes Alter, das schrittweise steigt. Grundlage ist ยง 59 SGB VI in Verbindung mit der รœbergangsregelung.

2025: Ende der Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten

Fรผr Rentenzugรคnge im Jahr 2025 lรคuft die Zurechnungszeit bis zur Vollendung von 66 Jahren und 2 Monaten. Diese Stufe folgt der allgemeinen Anhebung der Regelaltersgrenze und gilt auch fรผr Renten wegen Todes. Das festgelegte Ende ist wichtig fรผr die spรคtere Berechnung der zusรคtzlichen Entgeltpunkte.

Warum die Zurechnungszeit die EM-Rente anhebt

Die Rentenformel multipliziert persรถnliche Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert und weiteren Faktoren. Die Zurechnungszeit erhรถht die Entgeltpunkte, weil sie beitragspflichtige Zeiten ersetzt, die wegen Krankheit fehlen.

Folge: mehr persรถnliche Entgeltpunkte, hรถhere EM-Rente. Der aktuelle Rentenwert liegt seit 1. Juli 2025 bundesweit bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt.

Beispielrechnung: So entsteht ein Plus von rund 550 Euro

Ein Versicherter wird im Oktober 2025 voll erwerbsgemindert. Bis dahin hat er 30,0000 Entgeltpunkte erworben. Die Zurechnungszeit reicht vom Leistungsfall bis 66 Jahre + 2 Monate.

Das sind 194 Kalendermonate. Aus dem bisherigen Versicherungsverlauf ergibt sich ein Gesamtleistungswert je Monat. Multipliziert mit 194 Monaten entstehen zusรคtzliche Entgeltpunkte.

Vereinfachtes Rechenbeispiel mit den im Jahr 2025 geltenden Werten:

  • Bisher erworbene Entgeltpunkte: 30,0000
  • Zusatz aus Zurechnungszeit: โ‰ˆ 15,1563 EP (194 Monate ร— Monatsfaktor aus dem bisherigen Durchschnitt)
  • Entgeltpunkte vor Abschlag: โ‰ˆ 45,1563 EP
  • Zugangsfaktor bei 10,8 % Abschlag: 0,892
  • Persรถnliche Entgeltpunkte: โ‰ˆ 40,2794
  • Rente: 40,2794 ร— 40,79 โ‚ฌ โ‰ˆ 1.643 โ‚ฌ monatlich

Ohne Zurechnungszeit ergรคbe sich bei 30,0000 EP und demselben Abschlag eine Rente von rund 1.091 โ‚ฌ. Die Differenz liegt bei etwa 551 โ‚ฌ im Monat. Das zeigt die GrรถรŸenordnung des Effekts โ€“ die individuellen Werte hรคngen immer vom tatsรคchlichen Versicherungsverlauf ab.

Besitzschutz: EM-Rente wirkt in die spรคtere Altersrente nach

Wer aus der EM-Rente in eine Altersrente wechselt, profitiert vom Besitzschutz. Beginnt die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente, dรผrfen die persรถnlichen Entgeltpunkte der neuen Rente nicht niedriger sein als die der EM-Rente.

Damit wirken die durch die Zurechnungszeit aufgebauten Entgeltpunkte in die Altersrente hinein. Rechtsgrundlage ist ยง 88 SGB VI.

Abschlag: Warum trotz Minderung ein Plus bleibt

EM-Renten haben oft Zugangsfaktoren unter 1, also Abschlรคge. 10,8 % sind ein hรคufiger Wert, wenn die EM-Rente deutlich vor dem individuellen Rentenalter startet. Die Zurechnungszeit รผberkompensiert diesen Abschlag hรคufig, weil sie viele zusรคtzliche Monate mit Durchschnittswerten ansetzt.

Im Endeffekt bleibt deshalb oft ein deutlicher Vorteil. Der finanzielle Effekt hรคngt vom bisherigen Durchschnittsverdienst und vom Zeitpunkt des Leistungsfalls ab.

Sonderregel: Entgeltpunkte nach Eintritt der EM (20-Jahres-Klausel)

Grundsรคtzlich flieรŸen nach Eintritt der vollen EM keine neuen eigenen Beitrรคge in die laufende EM-Rente ein. Eine wichtige Ausnahme sieht ยง 75 Abs. 3 SGB VI vor:

Nach 20 Jahren mit Beitrags- und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen EM kann die Rentenversicherung die EM-Rente neu feststellen und zusรคtzliche Entgeltpunkte berรผcksichtigen. Diese Regel betrifft Einzelfรคlle mit lรคngeren Zeiten unter besonderen Konstellationen.

Wartezeiten und die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen

Die Zurechnungszeit ist Anrechnungszeit im Sinne des SGB VI. Sie hilft, die Wartezeit von 35 Jahren zu erfรผllen, die z. B. fรผr die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen wichtig ist.

Wer frรผh eine dauerhafte EM-Rente erhรคlt, erreicht die Wartezeit mitunter allein durch die Summe aus Beitrags-, Anrechnungs- und Zurechnungszeiten. Prรผfen Sie Ihren Versicherungsverlauf und lassen Sie sich die Wartezeit schriftlich bestรคtigen.

Praxis: So prรผfen Sie Ihren eigenen Bescheid

Prรผfen Sie zunรคchst Ihren Versicherungsverlauf: Stimmen alle Zeiten, Entgelte und Anrechnungszeiten? Kontrollieren Sie auรŸerdem den Leistungsfall, also den dokumentierten Beginn der Erwerbsminderung, denn ab diesem Datum lรคuft die Zurechnungszeit.

รœberprรผfen Sie anschlieรŸend ihr Ende: Bei Rentenbeginn im Jahr 2025 muss sie bis zur Vollendung von 66 Jahren und 2 Monaten reichen. Beachten Sie den Besitzschutz und lassen Sie die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach der EM-Rente beginnen, damit die persรถnlichen Entgeltpunkte erhalten bleiben.

Fรผr die Berechnung gilt seit dem 1. Juli 2025 ein Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt.

Bei Unklarheiten lohnt eine Rentenยญauskunft oder eine unabhรคngige Prรผfung des Bescheids. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Zurechnungszeit viele Jahre umfasst oder der Versicherungsverlauf Lรผcken aufweist.

Fazit: Zurechnungszeit gezielt nutzen und Fehler vermeiden

Die Zurechnungszeit ist 2025 ein zentrales Instrument, das EM-Renten spรผrbar anheben kann. Sie ersetzt fehlende Beitragszeiten mit Durchschnittswerten und sorgt damit fรผr mehr Entgeltpunkte โ€“ oft trotz Abschlag. Wer spรคter in die Altersrente wechselt, sichert sich รผber den Besitzschutz hรคufig denselben Zahlbetrag.

Prรผfen Sie deshalb Beginn und Ende der Zurechnungszeit in Ihrem Bescheid und lassen Sie die Wartezeiten fรผr mรถgliche Altersrentenvarianten bestรคtigen. So vermeiden Sie EinbuรŸen und nutzen Ihre Ansprรผche vollstรคndig.