Bürgergeld: Anspruch auf zusätzliche Heizkosten

Lesedauer 2 Minuten

Die Heizkosten stiegen in den letzten Jahren, so dass viele Bürgergeld-Beziehende höhere Heizkosten beim Jobcenter beantragen müssen. Dies wird oft von den Behörden abgelehnt. In diesem Fall hatte ein Ehepaar vor dem Sozialgericht Hildesheim (Az: S 26 AS 39/23) Erfolg.

Höhere Heizkosten beim Jobcenter beantragt

Das Paar, beide erwerbsfähig und im Bezug von Arbeitslosengeld II (heutiges Bürgergeld), hatte aufgrund gestiegener Heizölpreise und einer Ölknappheit um zusätzliche Unterstützung beim Jobcenter gebeten.

Ursprünglich hatte der Landkreis Göttingen den Klägern eine einmalige Winterbrandbeihilfe in Höhe von 2.010 Euro für Heizkosten für den Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2023 gewährt. Die Kläger hielten diese Summe für unzureichend und legten Widerspruch ein, welcher abgelehnt wurde.

Jobcenter muss zusätzliche Heizkosten gewähren

Das Gericht hat nun entschieden, dass der Landkreis Göttingen den Klägern zusätzlich 75,76 Euro für Heizkosten zu gewähren hat. Diese Entscheidung basiert allerdings darauf, dass keine vorherige Aufforderung zur Senkung der Heizkosten erfolgt war und die Kläger tatsächliche Kosten in Höhe von 2.085,56 Euro für Heizöl nachweisen konnten.

Lesen Sie auch:
Bürgergeld: Jobcenter darf Stromguthaben nicht mit Heizkosten aufrechnen

Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglich bewilligte Beihilfe die tatsächlichen Bedarfe der Kläger nicht vollständig deckte, was eine rechtswidrige Benachteiligung darstellte.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil verdeutlicht, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) die tatsächlichen Heizkosten zu berücksichtigen sind, sofern sie angemessen und nachgewiesen sind. Zudem hatte die Behörde keine Aufforderung zu Senkung der Heizkosten zugestellt. Diese Entscheidung könnte für ähnliche Fälle eine Referenz darstellen.

Urteil ist rechtskräftig

Da die Berufung nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Landkreis Göttingen muss die zusätzlichen 75,76 Euro an die Kläger auszahlen und auch deren außergerichtliche Kosten übernehmen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es für Betroffene sein kann, ihre Rechte im Bereich der sozialen Sicherung aktiv zu verfolgen. (Hinweis: Rechtsanwalt Sven Adam, Göttingen)