EM-Rente: Arbeitslosengeld bei teilweiser Erwerbsminderung – oder doch Arbeitsmarktrente?

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Eine Erwerbsminderungsrente ist meist knapp gemessen, und eine teilweise Erwerbsminderungsrente fällt noch deutlich geringer aus als eine Rente bei voller Erwerbsminderung.

Haben Erwerbsgeminderte Anspruch auf zusätzliche Leistungen?

Wenn die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt, die Wohn- und Heizkosten zu decken, dann können die Betroffenen staatliche Leistungen ergänzend in Anspruch nehmen.

Lässt sich der Lebensunterhalt decken, die Miete oder der Unterhalt der selbst bewohnten Unterkunft aber nicht, dann haben die Betroffenen einen Anspruch auf Wohngeld. Wie sieht es aber bei Arbeitslosengeld aus?

Volle oder teilweise Erwerbsminderung?

Eine volle Erwerbsminderung gilt, wenn die Betroffenen nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Wer weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Halbe Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente reicht nur in Ausnahmen, um den Lebensunterhalt zu decken. Fast alle, die diese Rente beziehen, müssen Mittel aus anderen Quellen beziehen, um sich über Wasser zu halten.

Dazu zählen Einkünfte aus einem Teilzeitjob, dazu können Lohnersatzleistungen gehören wie Arbeitslosen- oder Krankengeld oder staatliche Fürsorgeleistungen wie Bürgergeld.

Arbeitslosengeld bei teilweiser Erwerbsminderung

Mit einer vollen Erwerbsminderungsrente stehen Sie im Sinne des Arbeitslosen- und Bürgergeldes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie können deswegen kein Arbeitslosengeld beziehen.

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Bei einer teilweisen Erwerbsminderung gelten Sie hingegen als jemand, der auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist, allerdings nur in Teilzeit. Wenn Sie jetzt Ihre Arbeit verloren haben, das Krankengeld ausgelaufen ist und Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, dann haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld wird nur zur Hälfte ausgezahlt

Sie erhalten das Arbeitslosengeld jedoch nur in halber Höhe. Begründet ist dies damit, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht voll, sondern nur als Teilzeitkraft zur Verfügung stehen.

Verpflichtungen wie bei normalem Arbeitslosengeld

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist explizit darauf angelegt, dass die Betroffenen in dem Ausmaß weiterarbeiten, das Ihnen möglich ist. Das gilt auch, wenn Sie zur teilweisen Erwerbsminderungsrente ein halbes Arbeitslosengeld bekommen.

Sie gehen also als Erwerbsgeminderter dieselben Pflichten gegenüber der Agentur für Arbeit ein wie andere Leistungsbezieher auch. Sie müssen nach besten Kräften mitwirken, um wieder in Arbeit zu kommen.

Ist Arbeitsmarktrente eine Alternative?

Für viele Betroffene kommt eine Arbeitsmarktrente infrage. Hier handelt es sich um einen Sonderfall. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird in eine volle verwandelt, aber nicht aus medizinischen Gründen, sondern weil die Betroffenen objektiv nicht in Arbeit zu vermitteln sind.

Rechtlich und in der Praxis bedeutet das: Können Rentenversicherung und Agentur für Arbeit den Betroffenen innerhalb eines Jahres keine passende Teilzeitstelle anbieten, dann gilt der Arbeitsmarkt als geschlossen, und aus der teilweisen wird eine volle Erwerbsminderungsrente.