Das Kindergeld ist eine zentrale Unterstützung für Familien in Deutschland, die das Existenzminimum von Kindern steuerlich absichert. Es wird nicht als Sozialleistung, sondern als steuerliche Ausgleichszahlung betrachtet und ist vom Geburtsmonat bis zum 25. Lebensjahr des Kindes erhältlich.
In diesem Artikel bieten wir einen Überblick über die aktuellen Kindergeldbeträge, die Anspruchsvoraussetzungen und wichtige Änderungen, die ab 2025 mit der Einführung der Kindergrundsicherung wirksam werden.
Inhaltsverzeichnis
Erhöhung des Kindergeldes und Einführung der Kindergrundsicherung 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die bestehende Kindergeldregelung durch die neue Kindergrundsicherung ersetzt. Diese Reform ist Teil der Bemühungen, die finanzielle Unterstützung für Familien zu vereinfachen und zu erweitern.
Der Kindergarantiebeitrag, ein Bestandteil der Kindergrundsicherung, beträgt voraussichtlich 250 Euro pro Kind und wird bedarfsabhängig durch weitere Leistungen ergänzt. Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach dem Einkommen der Eltern und umfassen unter anderem Zuschläge für Familien mit geringem Einkommen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2025
Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung bleibt das aktuelle Kindergeldsystem in Kraft. Eine Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro ist für 2025 geplant, sodass Eltern dann 255 Euro pro Kind erhalten. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag, der die steuerliche Entlastung der Eltern unterstützt, zum 1. Januar 2024 von 8.952 Euro auf 9.312 Euro angehoben.
Detaillierte Kindergeldbeträge für 2024
Seit der letzten Erhöhung am 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder, was eine Vereinfachung des früher gestaffelten Systems darstellt. Die genauen Beträge sehen wie folgt aus:
seit 01.01.2023 | ab 01.01.2021 |
ab 01.01.2020
|
|
1. und 2. Kind | 250 Euro | 219 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 250 Euro | 225 Euro | 210 Euro |
ab 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro | 235 Euro |
Die Kindergeldsätze bleiben für das Jahr 2024 unverändert.
Wer hat Anspruch und welche Besonderheiten gibt es?
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, Pflegeeltern oder andere Erziehungsberechtigte, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Besondere Regelungen gelten für ausländische Staatsangehörige und Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland, die gemäß dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) anspruchsberechtigt sein können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Kindergeld für volljährige und behinderte Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Es kann jedoch verlängert werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
In solchen Fällen wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Sollte das Kind arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sein, kann der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestehen bleiben.
Eine Ausnahme bildet das Kindergeld für behinderte Kinder. Hier besteht der Anspruch unbefristet, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen vier und sechs Wochen liegen. Es ist möglich, das Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate vor Antragstellung zu beantragen, obwohl der Anspruch bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Diese Regelung wurde eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, die auf dem Bewilligungsbescheid vermerkt ist. Die genaue Auszahlungstabelle ist auf den Websites der Familienkassen einsehbar.
Auszahlungstermine Kindergeld für August 2024: (Tabelle)
Endziffer | Auszahlung durch Familienkasse | Eingang auf Konto | ||
0 | 05.08.2024 | Montag | 06.08.2024 | Dienstag |
1 | 06.08.2024 | Dienstag | 07.08.2024 | Montag |
2 | 07.08.2024 | Mittwoch | 08.08.2024 | Donnerstag |
3 | 09.08.2024 | Freitag | 12.08.2024 | Montag |
4 | 12.08.2024 | Montag | 13.08.2024 | Dienstag |
5 | 14.08.2024 | Mittwoch | 15.08.2024 | Donnerstag |
6 | 15.08.2024 | Donnerstag | 16.08.2024 | Freitag |
7 | 16.08.2024 | Freitag | 19.08.2024 | Montag |
8 | 19.08.2024 | Montag | 20.08.2024 | Dienstag |
9 | 21.08.2024 | Mittwoch | 22.08.2024 | Donnerstag |
Was wird sich durch die Kindergrundsicherung verändern?
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung ab 2025 wird das Kindergeld Teil eines umfassenderen Unterstützungsprogramms. Dieses neue System soll nicht nur das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenführen, sondern auch zusätzliche Leistungen für Familien mit niedrigem Einkommen beinhalten.
Ziel ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit zu fördern.
Welcher Weg ist steuerlich sinnvoller Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern haben in Deutschland die Wahl zwischen dem Erhalt von Kindergeld oder der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Option für die Familie günstiger ist.
Der Kinderfreibetrag wird in der Regel bei höheren Einkommen bevorzugt, da er zu einer größeren steuerlichen Entlastung führt. Um sicherzustellen, dass alle Eltern finanziell entlastet werden, wird dennoch empfohlen, in jedem Fall einen Kindergeldantrag zu stellen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.