Das Kindergeld ist eine zentrale Unterstรผtzung fรผr Familien in Deutschland, die das Existenzminimum von Kindern steuerlich absichert. Es wird nicht als Sozialleistung, sondern als steuerliche Ausgleichszahlung betrachtet und ist vom Geburtsmonat bis zum 25. Lebensjahr des Kindes erhรคltlich.
In diesem Artikel bieten wir einen รberblick รผber die aktuellen Kindergeldbetrรคge, die Anspruchsvoraussetzungen und wichtige รnderungen, die ab 2025 mit der Einfรผhrung der Kindergrundsicherung wirksam werden.
Inhaltsverzeichnis
Erhรถhung des Kindergeldes und Einfรผhrung der Kindergrundsicherung 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die bestehende Kindergeldregelung durch die neue Kindergrundsicherung ersetzt. Diese Reform ist Teil der Bemรผhungen, die finanzielle Unterstรผtzung fรผr Familien zu vereinfachen und zu erweitern.
Der Kindergarantiebeitrag, ein Bestandteil der Kindergrundsicherung, betrรคgt voraussichtlich 250 Euro pro Kind und wird bedarfsabhรคngig durch weitere Leistungen ergรคnzt. Diese zusรคtzlichen Leistungen richten sich nach dem Einkommen der Eltern und umfassen unter anderem Zuschlรคge fรผr Familien mit geringem Einkommen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2025
Bis zur Einfรผhrung der Kindergrundsicherung bleibt das aktuelle Kindergeldsystem in Kraft. Eine Erhรถhung des Kindergeldes um 5 Euro ist fรผr 2025 geplant, sodass Eltern dann 255 Euro pro Kind erhalten. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag, der die steuerliche Entlastung der Eltern unterstรผtzt, zum 1. Januar 2024 von 8.952 Euro auf 9.312 Euro angehoben.
Detaillierte Kindergeldbetrรคge fรผr 2024
Seit der letzten Erhรถhung am 1. Januar 2023 betrรคgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind. Dies gilt unabhรคngig von der Anzahl der Kinder, was eine Vereinfachung des frรผher gestaffelten Systems darstellt. Die genauen Betrรคge sehen wie folgt aus:
seit 01.01.2023 | ab 01.01.2021 |
ab 01.01.2020
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1. und 2. Kind | 250 Euro | 219 Euro | 204 Euro |
3. Kind | 250 Euro | 225 Euro | 210 Euro |
ab 4. Kind | 250 Euro | 250 Euro | 235 Euro |
Die Kindergeldsรคtze bleiben fรผr das Jahr 2024 unverรคndert.
Wer hat Anspruch und welche Besonderheiten gibt es?
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, Pflegeeltern oder andere Erziehungsberechtigte, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder hier unbeschrรคnkt steuerpflichtig sind.
Besondere Regelungen gelten fรผr auslรคndische Staatsangehรถrige und Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland, die gemรคร dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) anspruchsberechtigt sein kรถnnen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfรผllen.
Kindergeld fรผr volljรคhrige und behinderte Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsรคtzlich mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Es kann jedoch verlรคngert werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung, einem Studium oder einer รbergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
In solchen Fรคllen wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt. Sollte das Kind arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sein, kann der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestehen bleiben.
Eine Ausnahme bildet das Kindergeld fรผr behinderte Kinder. Hier besteht der Anspruch unbefristet, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss schriftlich bei der zustรคndigen Familienkasse beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen vier und sechs Wochen liegen. Es ist mรถglich, das Kindergeld rรผckwirkend fรผr die letzten sechs Monate vor Antragstellung zu beantragen, obwohl der Anspruch bis zu vier Jahre rรผckwirkend geltend gemacht werden kann.
Diese Regelung wurde eingefรผhrt, um Missbrauch zu verhindern und die Verwaltung zu vereinfachen.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, die auf dem Bewilligungsbescheid vermerkt ist. Die genaue Auszahlungstabelle ist auf den Websites der Familienkassen einsehbar.
Auszahlungstermine Kindergeld fรผr August 2024: (Tabelle)
Endziffer | Auszahlung durch Familienkasse | Eingang auf Konto | ||
0 | 05.08.2024 | Montag | 06.08.2024 | Dienstag |
1 | 06.08.2024 | Dienstag | 07.08.2024 | Montag |
2 | 07.08.2024 | Mittwoch | 08.08.2024 | Donnerstag |
3 | 09.08.2024 | Freitag | 12.08.2024 | Montag |
4 | 12.08.2024 | Montag | 13.08.2024 | Dienstag |
5 | 14.08.2024 | Mittwoch | 15.08.2024 | Donnerstag |
6 | 15.08.2024 | Donnerstag | 16.08.2024 | Freitag |
7 | 16.08.2024 | Freitag | 19.08.2024 | Montag |
8 | 19.08.2024 | Montag | 20.08.2024 | Dienstag |
9 | 21.08.2024 | Mittwoch | 22.08.2024 | Donnerstag |
Was wird sich durch die Kindergrundsicherung verรคndern?
Mit der Einfรผhrung der Kindergrundsicherung ab 2025 wird das Kindergeld Teil eines umfassenderen Unterstรผtzungsprogramms. Dieses neue System soll nicht nur das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfรผhren, sondern auch zusรคtzliche Leistungen fรผr Familien mit niedrigem Einkommen beinhalten.
Ziel ist es, Kinderarmut zu bekรคmpfen und Chancengleichheit zu fรถrdern.
Welcher Weg ist steuerlich sinnvoller Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern haben in Deutschland die Wahl zwischen dem Erhalt von Kindergeld oder der Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags. Das Finanzamt prรผft automatisch, welche Option fรผr die Familie gรผnstiger ist.
Der Kinderfreibetrag wird in der Regel bei hรถheren Einkommen bevorzugt, da er zu einer grรถรeren steuerlichen Entlastung fรผhrt. Um sicherzustellen, dass alle Eltern finanziell entlastet werden, wird dennoch empfohlen, in jedem Fall einen Kindergeldantrag zu stellen.