EM-Rente oder Hinterbliebenenrente: Änderungen beim Renten­zuschlag bis 7,5 Prozent 2025

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Das Jahr 2025 bringt wesentliche Änderungen beim Rentenzuschlag bei der EM-Rente und Hinterbliebenenrente mit sich, die rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner betreffen werden.

Warum ist der Rentenzuschlag so wichtig?

Der Rentenzuschlag für EM-Rentner und bei der Hinterbliebenenrente wurde eingeführt, um Rentnerinnen und Rentner mit niedrigeren Renten finanziell zu entlasten.

Seit dem 1. Juli 2024 wird er vorübergehend gezahlt, beträgt bis zu 7,5 % der Nettorente und richtet sich nach den jeweiligen Rentenanpassungen. Die Übergangsregelung endet am 30. November 2025, doch zwei wesentliche Änderungen sind für das Jahr 2025 vorgesehen.

Was passiert mit dem Rentenzuschlag zum 1. Juli 2025?

Mit der jährlichen Rentenerhöhung im Juli 2025 steigt der Rentenzuschlag für EM-Rentnerinnen und Rentner sowie für Bezieher der Hinterbliebenenrente an.

Die Anpassung ist möglich, weil der Zuschlag auf Basis der erhöhten Nettorente berechnet wird. Wer beispielsweise eine Rentenanpassung um 3 % erhält, kann auch mit einer proportionalen Erhöhung seines Zuschlags rechnen.

Das bedeutet: Die Rentnerinnen und Rentner profitieren nicht nur von der regulären Anpassung, sondern auch von einem angepassten Zuschlag.

Diese Änderung trägt dazu bei, dass die finanzielle Entlastung, die der Zuschlag bieten soll, trotz steigender Lebenshaltungskosten erhalten bleibt. Für die Betroffenen ergibt sich eine spürbare Verbesserung ihrer Rentenbezüge ab der zweiten Jahreshälfte 2025.

Welche Änderungen kommen zum 1. Juli 2025?

Eine der beiden großen Neuerungen betrifft die Rentenerhöhung im Juli 2025. Durch die jährliche Anpassung der Renten steigen die Nettorenten in der Regel an. Für Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, bedeutet dies, dass auch der Zuschlag proportional zur Rentenerhöhung angepasst wird. Konkret:

  • Höhere Zuschläge: Liegt die Rentenerhöhung beispielsweise bei 3 %, wird auch der Zuschlag um denselben Prozentsatz angehoben.
  • Profitieren alle Rentner? Ja, alle Zuschlagsberechtigten profitieren von dieser Erhöhung, die auf den neuen Rentenbetrag angewendet wird.

Diese Anpassung sorgt dafür, dass der Rentenzuschlag seine entlastende Wirkung trotz inflationsbedingter Preissteigerungen beibehält.

Wie wird der Rentenzuschlag ab dem 1. Dezember 2025 berechnet?

Mit Beginn des Dezember 2025 verändert sich die Grundlage für die Berechnung des Zuschlags.

Diese wird dann ausschließlich auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte erfolgen, die bis zum Stichtag 30. November 2025 erreicht wurden. Bisher wurde der Zuschlag auf Grundlage der aktuellen Nettorente berechnet, einschließlich der Rentenanpassung.

Durch die Umstellung könnte sich der Zuschlag für einige Rentnerinnen und Rentner erhöhen, wenn frühere Berechnungen zu niedrig angesetzt waren. Gleichzeitig besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Zuschlag sinkt.

In jedem Fall gilt: Änderungen wirken sich erst ab Dezember 2025 aus, Rückforderungen für die Zeit davor sind gesetzlich ausgeschlossen. Die Rentenversicherung wird alle Berechtigten rechtzeitig informieren und neue Rentenbescheide verschicken.

Was bedeutet die Einkommensanrechnung ab Dezember 2025?

Eine wichtige Neuerung betrifft die Einkommensanrechnung des Rentenzuschlags.

Ab Dezember 2025 wird dieser bei der Berechnung von Witwen- und Witwerrenten, Erziehungsrenten sowie der Grundrente berücksichtigt.

Bislang war der Zuschlag von dieser Anrechnung ausgenommen, was für viele Rentnerinnen und Rentner finanzielle Vorteile mit sich brachte.

Diese Änderung könnte für einige Berechtigte zu einer Reduktion ihrer Gesamtrente führen, insbesondere für Hinterbliebene, deren Renten durch die Anrechnung des Zuschlags sinken.

Dieser Schritt hat in der Öffentlichkeit bereits für Diskussionen gesorgt, da er die Entlastungswirkung des Zuschlags in Frage stellt.

Wie können sich Betroffene vorbereiten?

Angesichts der anstehenden Änderungen ist es sinnvoll, die Rentenunterlagen frühzeitig zu überprüfen.

Besonders die Angaben zu persönlichen Entgeltpunkten und der bisherigen Zuschlagsberechnung sollten genau geprüft werden. Bei Unklarheiten können Betroffene sich an die Rentenversicherung oder Rentenberater wenden. Zudem ist es ratsam, mögliche Auswirkungen der Einkommensanrechnung in die persönliche Finanzplanung einzubeziehen.