Die Rente wird erhöht – Müssen Sie jetzt Steuern zahlen?

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Am 1. Juli wird bundesweit die Rente um 4,57 Prozent erhöht. Eine gute Nachricht. Allerdings kommen dadurch auch manche Rentner und Rentnerinnen über die Freigrenze, die bisher keine Steuern zahlen mussten.

Was bedeutet die Rentenerhöhung?

Erstmals ist die Rente in Ost und West gleich angehoben worden. Konkret bedeutet das: Wenn Sie 2000,00 Euro Rente beziehen, dann bekommen Sie jetzt 91,40 Euro mehr pro Monat.

Grundfreibetrag steigt stärker als Rente

Nicht nur die Rente wurde erhöht, sondern auch der Grundfreibetrag, und dieser steigt um einiges mehr an. Davon sind circa 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen betroffen.

Grundfreibetrag bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer erhoben wird. 2024 liegt er bei 11.604 Euro (2021 lag er bei 9744 Euro, 2022 bei 10.347 Euro und 2023 bei 10.908 Euro).

244.000 Rentner müssen ab 2024 keine Steuern mehr zahlen.

Über dem Freibetrag ist eine Steuererklärung fällig

Rentnerinnen und Rentner, die nach Abzug des Rentenfreibetrags und steuermindernder Aufwendungen über den Grundfreibetrag kommen, müssen eine Steuuererklärung abgeben und die Anlage R (Rente) ausfüllen.

Grundfreibetrag bei Verheirateten

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können einen doppelten Grundfreibetrag beanspruchen. Sie sind erst dann steuerpflichtig, wenn nach den Abzügen 23.208 Euro und mehr Einkommen pro Jahr bleibt.

Was gilt als Einkommen?

Bei Rentnern und Rentnerinnen zählen als Einkommen alle Renteneinnahmen, außerdem Einnahmen aus Betriebsrenten und Pensionen, Dividenden, Vermietung und Verpachtung.

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Ab dem 1. Juli sind wegen der Rentenerhöhung circa 114.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals steuerpflichtig, da ihre Rente jetzt über dem Grundfreibetrag liegt.

Der Steueranteil steigt jedes Jahr

Seit 2005 wird der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich angehoben, bis er letztlich bei 100 Prozent liegt. 2005 lag der steuerfreie Anteil noch bei 50 Prozent, 2015 bei 30 Prozent, 2020 bei 20 Prozent und 2024 nur noch bei 17 Prozent. Der Rest muss versteuert werden.

Steuern sparen für Rentner

Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie bei einer geringen Rente Steuern zahlen müssen. Rentner und Rentnerinnen können diverse Abzüge geltend machen. Dazu gehören zuerst einmal die Basisbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Es gibt weitere Aufwendungen, die Senioren auflisten können, unter anderem Hilfsmittel für die Pflege ebenso wie die Kirchensteuer, Zahnersatz oder Spenden. Zudem lassen sich Werbungskosten bei der Steuer abziehen. Dadurch können einträgliche Summen zustande kommen.

Werbungskosten und Sonderausgaben werden pauschal abgezogen

Bei der Jahres-Brutto-Rente gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro pro Jahr, der in der Steuererklärung beim Finanzamt abgezogen wird.

Wer 2022 in Rente ging, musste zum Beispiel 2023 erst dann Steuern bezahlen, wenn seine monatlichen Einkünfte über 1.330 lagen.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde deutlich höher angehoben als die Renten. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die zuvor Steuern zahlen mussten und jetzt steuerfrei sind, liegt klar über derjenigen derer, die 2024 erstmals Steuern auf ihre Rente abzugeben haben.