Bundesweiter Unternehmerlohn statt Hartz IV für Selbstständige

Aufgrund der Beschränkungen des öffentlichen Lebens und Einschränkungen von Handel und Kundenbetrieb wegen der „Corona-Krise“ stehen viele Selbstständige vor dem Ruin und mussten Hartz IV beantragen. Jetzt will der Bundeswirtschaftsminister die nötigen Unterstützungen zugänglicher machen.

Überbrückungshilfe kommt nur für wenige in Frage

Die Bundesregierung hatte angesichts der „Corona-Krise“ Überbrückungsförderung für Selbststände in Höhe von 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Bis Anfang Oktober wurden jedoch lediglich 123.000 Anträge gestellt, die insgesamt eine Förderung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro umfassen.

Das liegt daran, dass die Förderung auf eine Erstattung betrieblicher Fixkosten ausgelegt, umständlich über einen Steuerberater zu beantragen ist und für viele Selbstständige daher nicht in Frage kommt. Außerdem decken sie die Lebenshaltungskosten nicht – die Selbstständigen sind daher auf Hartz IV angewiesen und belasten die Sozialkassen und den Bürokratieapparat der Jobcenter.

Bundesweiten Unternehmerlohn statt Hartz IV-Grundsicherung

Aufgrund anhaltender Kritik und einer erneuten verschärfung der Corona-Situation will das Bundeswirtschaftsministerium künftig die Förderung ausweiten. Es soll verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Modernisierungszuschüsse für Selbstständige und Betriebe geben, welche die auftragslose Zeit für Renovierungen nutzen.

Noch wichtiger aber wäre der geplante bundesweite Unternehmerlohn, den es bisher bereits in Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, durch den Selbstständige ihre Lebenshaltungskosten decken könnten, ohne auf die Grundsicherung durch Hartz IV angewiesen zu sein.

Die existierenden Überbrückungshilfen sollen bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden, um vor allem Hotel- und Gaststättenbetriebe zu unterstützen. Alle geplanten Änderungen werden zuerst mit den Ländern diskutiert und sollen anschließend von der Bundesregierung beschlossen werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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