Bundesrat stimmt Verordnung zu – Hartz-IV-Regelsatz-Anpassung durchgewunken

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Der Bundesrat stimmte den Hartz IV Anpassungen zu

Der Bundesrat hat der Erhöhung der Regelleistungen im SGB II (Hartz IV) zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der Eckregelsatz (Single-Haushalt) um acht Euro je Monat. ALG II-Eckregelsatz bedeutet, dass sich die Erhöhungen prozentual an den Regelleistungen eines Alleinstehenden orientieren. Die Erhöhungen sollen ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Betroffen von der minimalen Erhöhung sind rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland.

Ein alleinstehender Hartz IV Bezieher soll 8 Euro mehr, also statt 424 EUR nun 432 EUR erhalten. Eheleute oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten demnach 382 Euro, also 7 Euro mehr.

Hartz IV Regelsatz
Zu niedrig bemessene Regelleistungen.

Hartz IV Regelsatz ab 2020 in der Übersicht

  • Hartz IV Eckregelsatz: 432 Euro (vorher 424 Euro, 8 Euro mehr)
  • Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft: 389 Euro (vorher 382 Euro, 7 Euro mehr)
  • 15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft – 328 Euro (vorher 322 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren – 308 Euro (vorher 302 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder bis einschl. 5 Jahre – 250 Euro (vorher 245 Euro, 5 Euro mehr)

Auch die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe steigen.

Jährliche Anpassungen durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt

Jedes Jahr werden die ALG II-Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sog. Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70% aus der Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung.

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Bewusst niedrig gerechnet

Die Erhöhung folgt einem festgelegten Mechanismus, der die Entwicklung von Preisen und Löhnen berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch immer wieder Gegenstand zahlreicher Kritik. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhöhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sozialrechtsexperten werfen der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen wird.

Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, können Sie den Bescheid hier prüfen lassen. Ist er tatsächlich fehlerhaft, wird kostenlos Widerspruch eingelegt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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