Der Bundesrat stimmte den Hartz IV Anpassungen zu
Der Bundesrat hat der Erhรถhung der Regelleistungen im SGB II (Hartz IV) zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der Eckregelsatz (Single-Haushalt) um acht Euro je Monat. ALG II-Eckregelsatz bedeutet, dass sich die Erhรถhungen prozentual an den Regelleistungen eines Alleinstehenden orientieren. Die Erhรถhungen sollen ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Betroffen von der minimalen Erhรถhung sind rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland.
Ein alleinstehender Hartz IV Bezieher soll 8 Euro mehr, also statt 424 EUR nun 432 EUR erhalten. Eheleute oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten demnach 382 Euro, also 7 Euro mehr.
Hartz IV Regelsatz ab 2020 in der รbersicht
- Hartz IV Eckregelsatz: 432 Euro (vorher 424 Euro, 8 Euro mehr)
- Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft: 389 Euro (vorher 382 Euro, 7 Euro mehr)
- 15- bis 17-jรคhrige angehรถrige Kinder der Bedarfsgemeinschaft โ 328 Euro (vorher 322 Euro, 6 Euro mehr)
- Kinder von 6 bis 13 Jahren โ 308 Euro (vorher 302 Euro, 6 Euro mehr)
- Kinder bis einschl. 5 Jahre โ 250 Euro (vorher 245 Euro, 5 Euro mehr)
Auch die Regelsรคtze im Bereich der Sozialhilfe steigen.
Jรคhrliche Anpassungen durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt
Jedes Jahr werden die ALG II-Regelleistungen รผberprรผft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwรถlften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.
Grundlage fรผr die Erhรถhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sog. Fortschreibung der Regelbedarfe jรคhrlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70% aus der Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung.
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Bewusst niedrig gerechnet
Die Erhรถhung folgt einem festgelegten Mechanismus, der die Entwicklung von Preisen und Lรถhnen berรผcksichtigt. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch immer wieder Gegenstand zahlreicher Kritik. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhรถhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sozialrechtsexperten werfen der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen wird.
Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, kรถnnen Sie den Bescheid hier prรผfen lassen. Ist er tatsรคchlich fehlerhaft, wird kostenlos Widerspruch eingelegt.