Hartz IV: Jeder Vierte nach dem Jobverlust ohne Arbeitslosengeldschutz

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Arbeitslosenversicherung greift für knapp ein Viertel der Neu-Arbeitslosen nicht

Nach dem Jobverlust soll die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung den finanziellen Verlust zeitweise auffangen. Doch nicht alle haben gleichermaßen Zugriff auf die Versicherungsleistung. Laut einer Auswertung muss jeder vierte Neuarbeitslose Hartz IV-Leistungen beantragen.

Eigentlich haben Erwerbslose, wenn sie mindestens innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1. Dann werden maximal 12 Monate 60 Prozent des vorigen Nettogehalts gezahlt. Für nicht wenige Menschen gilt das nicht.
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Jeder Vierte ohne Arbeitslosengeldschutz

Doch jeder vierte Erwerbslose hat nach dem Verlust des Arbeitsplatzes keinen Arbeitslosengeldschutz. Stattdessen sind die Betroffenen auf Hartz IV Leistungen angewiesen, wie eine aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt.

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Zwischen Oktober 2018 und Septmeber 2019 verloren rund 2,67 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz und meldeten sich Arbeitslos. 77 Prozent der Betroffenen hatten ein Anrecht auf das Arbeitslosengeld 1. 23 Prozent mussten hingegen Hartz IV beantragen. Entweder zahlten die Betroffenen nicht oder zu kurz in die Arbeitslosenversicherung ein.

Ursache vor allem die Leiharbeit

Ursache hierfür sind zumeist kurze Befristungsdauern oder unstete Beschäftigungsverhältnisse. Es ist anzunehmen, dass die Betroffenen zuvor bei der Zeitarbeit beschäftigt waren. Laut BA kommen zudem viele der Betroffenen, die nach dem Jobverlust auf Hartz IV angewiesen sind, vom zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich um geförderte Beschäftigung, die auslief.

Weiterhin handelt es sich um Personen, die zuvor ihren Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst absolvierten oder deren Selbstständigkeit insolvent ging. Abhängige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt machte laut Auswertung allerdings mit 96 Prozent im SGB III und 75 Prozent im SGB II die Mehrheit der in der Statistik genannten Zugänge aus Erwerbstätigkeit in Arbeitslosigkeit aus.

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