Bundesagentur-Chefin fordert Aufweichung der Hartz IV Sanktionen
Im November diesen Jahres will das Bundesverfassungsgericht darรผber urteilen, ob ein Teil der Sanktionen bei Hartz IV gegen das Grundgesetz verstoรen. Schon jetzt werden auch aus dem Innern des Hartz IV-Systems Stimmen laut, die zumindestens eine Entschรคrfung der Sanktionsgesetze fordern. So spricht sich aktuell die Chefin der Bundesarbeitsagentur Region Nord, Margit Haupt-Koopmann, fรผr eine deutliche Aufweichung der Strafen bei Leistungsbeziehern unter 25 Jahren aus.
Vollsanktionen drohen schon bei kleineren Vergehen
Leistungsberechtigte unter 25 (U25) werden laut SGB II besonders hart sanktioniert. Bereits infolge eines “Vergehens” mรผssen sie mit einer kompletten Streichung der Hartz IV Bezรผge rechnen. Zusรคtzlich kรถnnen auch die Kosten der Unterkunft bei einer Sanktion gestrichen werden. Die “drohende Wohnungslosigkeit hilft niemandem weiter. Zudem verlieren wir dadurch auch die jungen Menschenโ, sagte Margit Haupt-Koopmann. Die Nord-Chefin der Bundesagentur fordert daher einer รnderungen der Sanktionspraxis und Gesetzgebungen.
Sanktionen meistens wegen verpassten Terminen
Vor allem werden die jungen Menschen wegen Terminversรคumnisse und nicht wegen Ablehnung eines Jobs- oder Ausbildungsstรคtte sanktioniert. Vier von fรผnf Sanktionen betrรคfen sogenannte Meldeversรคumnisse. “Die Zahlen zeigen, dass Sanktionen nicht zwangslรคufig bedeuten, dass Empfรคnger von Arbeitslosengeld II Arbeitsangebote ablehnen. Eine drohende Wohnungslosigkeit hilft niemandem weiter. Zudem verlieren wir dadurch auch die jungen Menschenโ, sagte Margit Haupt-Koopmann.
Verneinen U25 einen Job, erhalten sie 3 Monate keinerlei Leistungen. Nur auf Antrag werden Lebensmittelgutscheine fรผr die Sanktionszeit ausgegeben. Diese Sanktionspraxis ist heftig umstritten. Beim Bundesverfassungsgericht ist eben jene Praxis auf dem Prรผfstand. Experten gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht vor allem die verschรคrften Sanktionen gegen Leistungsbezieher unter 25 kippen wird.
Drei Prozent Sanktionen
In dem Zustรคndigkeitsbereich Nord liegt die Sanktionsquote gerade einmal bei gut 3 Prozent. Die eigentlich geringe Sanktionsquote zeigt auch, dass die meisten Leistungsbezieher ein starkes Interesse haben, aus ihrer Situation zu entkommen.