Bürgergeld-Bezieher sollen sich in Zukunft monatlich beim Jobcenter melden, das sehen die Änderungen am Bürgergeld, die die Ampel-Regierung beschlossen hat, vor.
Der Leiter des größten Jobcenters Deutschlands, Dirk Heyden, äußerte Bedenken bezüglich der Einführung dieser Meldepflicht. Heyden warnte vor erheblichen personellen Engpässen und stellte die Sinnhaftigkeit infrage.
Er betonte, dass ein monatliches Erscheinen im Jobcenter keinen Mehrwert biete, wenn es lediglich zur Abholung eines Stempels diene. Vielmehr sei ein qualifiziertes Gespräch mit den Leistungsbeziehern erforderlich, was jedoch aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen schwer umsetzbar sei.
Kritik an geplanter Sanktionsverschärfung
Heyden kritisierte zudem das komplizierte Verfahren zur Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Auflagen. Der derzeitige Prozess sei zu komplex und schwer anwendbar. Heyden plädierte für eine Vereinfachung, um die Regelungen effizienter und rechtssicher zu gestalten.
SPD hinterfragt Praktikabilität der Meldepflicht
Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Bedenken. Martin Rosemann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte sich skeptisch gegenüber der geplanten Meldepflicht.
Die SPD plane, alle Vorschläge der Bundesregierung dahin gehend zu prüfen, ob sie praktikabel sind und zur Arbeitsmarktintegration beitragen. Rosemann betonte, dass es einer sorgfältigen Überprüfung bedürfe, ob die geplante Meldepflicht nicht zu unnötiger Bürokratie führe.
Geplante Änderungen am Bürgergeld: Was steht zur Debatte?
Die Ampel-Koalition hat mehrere Änderungen am Bürgergeld beschlossen. Dazu zählen unter anderem:
- Verschärfte Sanktionen: Bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Meldeversäumnissen soll der Regelsatz künftig um 30 % gekürzt werden.
- Schwarzarbeitsbekämpfung: Strengere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
- Erhöhung der Mobilitätsanforderungen: Arbeitnehmer sollen bei einem Arbeitsweg von insgesamt bis zu drei Stunden pro Tag als mobil gelten.
- Reduzierung der Karenzzeit beim Schonvermögens: Die Karenzzeit soll von 12 auf 6 Monate verkürzt werden.
- Monatliche Meldepflicht: Leistungsbezieher, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen sich monatlich persönlich melden.
- Finanzieller Anreiz: Eine Prämie soll an Personen gezahlt werden, die das Bürgergeld verlassen, ohne dass dies auf nachfolgende Leistungen angerechnet wird.
Unsicherheiten bei der Umsetzung
Ob und in welchem Umfang diese Regelungen in Kraft treten, bleibt unklar. Sowohl SPD als auch Grüne haben Zweifel geäußert und fordern detaillierte Prüfungen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich betonte, dass die Beschlüsse im Bundestag über die Vorschläge der Regierung hinausgehen könnten.
Auch der Bundesrat wird bei zustimmungspflichtigen Gesetzen eine wichtige Rolle spielen, was die Umsetzung der geplanten Änderungen weiter verzögern könnte.