Die überwiegende Mehrheit der Bezieher von Bürgergeld möchte wieder eine reguläre Beschäftigung aufnehmen. Doch immer häufiger werden die Betroffenen mit unseriösen Jobangeboten überhäuft.
Saskia S., die nicht mit vollem Namen genannt werden möchte, schrieb uns eine E-Mail mit ihrer Frage:
“Nachdem mich mein Jobcenter im Portal der Bundesagentur für Arbeit registriert hatte, erhielt ich zahlreiche Anfragen mit merkwürdigen Angeboten. Die angebotenen Summen erschienen mir im Verhältnis zu den Tätigkeiten völlig unrealistisch. Mein Postfach war mehr als überfüllt. Darf das Jobcenter meine Daten einfach so ohne meine Zustimmung weitergeben?”
Inhaltsverzeichnis
Datenweitergabe in der Eingliederungsvereinbarung
Vielen Leistungsberechtigten geht es inzwischen so wie Saskia S. Zu Beginn des Leistungsbezugs wird eine Eingliederungsvereinbarung (ab 1. Juli 2023 “Kooperationsplan“) unterschrieben.
Darin wird in der Regel vereinbart, dass sich beide Seiten, also das zuständige Jobcenter und der oder die Leistungsbeziehende, nach Kräften um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bemühen.
Dabei geben viele Bezieher von Bürgergeld unbedacht ihr Einverständnis, dass ihre Daten auch an alle möglichen Unternehmen zur Arbeitssuche weitergegeben werden dürfen.
Bürgergeld-Bezieher werden mit unseriösen Jobangeboten überflutet
Häufig passiert dann das, womit viele Betroffene nicht rechnen: Das Email-Postfach und machnmal auch der Briefkasten wird mit unseriösen Jobangeboten überschwemmt.
Wurde dann auch noch der Weitergabe der eigenen Telefonnummer zugestimmt, kommt es sogar zu Anrufen, in denen die Betroffenen zu unseriösen Tätigkeiten überredet werden sollen.
Manche Betroffene können jedoch nicht unterscheiden, ob es sich um ein seriöses oder unseriöses Angebot handelt. Oft sind die genannten Verdienstmöglichkeiten zu verlockend.
Wie erkennt man unseriöse Jobangebote?
Betroffene sollten zunächst auf ihr eigenes “Bauchgefühl” hören. Trotz des verlockenden Angebots haben die meisten Menschen ein ungutes Gefühl. Viele lassen sich dennoch von den Verdienstversprechen verführen. Unser erster Rat lautet daher: Auf das Bauchgefühl hören!
Viel deutlicher wird es, wenn die gesendeten E-Mails bereits im Postfach als “Spam” gekennzeichnet sind. Wer also Mails in englischer Sprache oder schlechtem Deutsch erhält, sollte den “Löschknopf” drücken.
EUnseriöse Angebote sind auch daran zu erkennen, dass wenig Arbeit, ein hoher Verdienst und keine Vorkenntnisse versprochen werden. Oft werden auch Kontaktpersonen im Ausland genannt. Manchmal soll man erst Geld überweisen oder an kostenpflichtigen oder angeblich kostenlosen Online-Veranstaltungen teilnehmen, um mehr zu erfahren.
Vorsicht bei E-Mail-Anhängen
In nicht wenigen Fällen ist es bereits vorgekommen, dass E-Mails mit Trojanern oder anderen schädlichen Computerviren versendet wurden.
Anhänge von unbekannten Absendern sollten daher auf keinen Fall geöffnet werden. Kommt einem die E-Mail-Adresse bereits merkwürdig vor, sollte die Mail gar nicht erst geöffnet werden.
Wichtig: Unseriöse Anbieter und Betrüger wollen nur eines: an persönliche Daten wie Bankverbindung und persönliche Daten kommen. Diese sollten auf keinen Fall herausgegeben werden! Unseriöse Anbieter wollen zudem dazu verlocken, zunächst Geld zu zahlen, damit dann andere mit gleicher Methode wieder Geld zahlen sollen.
Auch Zeitarbeitsfirmen unterbreitet manchmal unseröse Angebote
Es kommt auch vor, dass Zeitarbeitsfirmen unseriöse Jobangebote unterbreiten. Wer also beispielsweise ein Angebot für einen 520-Euro-Minijob (früher 450-Euro-Job) oder eine Festanstellung erhält, sollte zunächst im Internet nach Erfahrungen mit diesem Arbeitgeber suchen und/oder auch Freunde bzw. Bekannte fragen, ob diese bereits Erfahrungen mit dem Arbeitgeber gemacht haben.
Kommt es dennoch zu einem Vorstellungsgespräch, sollte man auch hier auf sein Bauchgefühl achten. Die Mitarbeiter oder Chefs unseriöser Anbieter sind oft sehr gut geschult. Hier wird in der Regel eher überredet, als dass man sich selbst bewirbt.
Nie gleich unterschreiben und alles nur schriftlich fixieren
Bewerber sollten auch darauf achten, dass Verträge nicht mündlich abgeschlossen werden, sondern alles schriftlich vereinbart wird. Bevor man unterschreibt, sollte man das Dokument mit nach Hause nehmen und gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen.
Was ist, wenn das Jobangebot durch das Jobcenter vermittelt wurde?
Wurde das Stellenangebot über das Jobcenter vermittelt und gibt es Auffälligkeiten, sollte man sich umgehend an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und ihn nach seinen Erfahrungen mit dem vermittelten Unternehmen fragen.
Dürfen meine Daten anonymisiert werden?
Wie in der Frage von Saskia S. formuliert, sollte auch überlegt werden, ob die Stellenangebote in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nicht anonymisiert werden sollten. Dazu sind die Arbeitsagenturen gesetzlich verpflichtet.
Das Gesetz ist dazu ist sehr eindeutig:
“Die Agentur für Arbeit darf in die Selbstinformationseinrichtungen Daten über Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende und Arbeitgeber nur aufnehmen, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Person aufgenommen werden. Der betroffenen Person ist auf Verlangen ein Ausdruck der aufgenommenen Daten zuzusenden. (…)” (SGB III, §40 Abs. 3)
Bundesagentur für Arbeit bestätigt Recht auf Anonymisieren
Auch die Bundesagentur für Arbeit hat in einem ähnlichen Fall sehr eindeutig geantwortet: “Grundsätzlich ist die anonyme Veröffentlichung möglich. (…) Wenn Fragen bestehen, welche Daten und Angaben veröffentlich sind, empfehlen wir dies im nächsten Beratungsgespräch zu thematisieren.”
Hinweis: Auskunftsrecht nach §83 SGB X
Als Betroffener haben Sie nach §83 SGB X das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten über Sie bei der Agentur für Arbeit gespeichert sind.
Fazit
Einer Veröffentlichung der Daten sollte möglichst nur in anonymisierter Form zugestimmt werden, wenn man sich selbst nicht sicher ist, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Dazu sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter gesetzlich verpflichtet.
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