Rente: Kann man sich die Rentenart aussuchen?

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Kann die Rentenart einfach ausgewählt werden, die man selbst bevorzugt? Die Antwort vorweg: es kommt auf die eigene Lebenssituation an und welche Abschläge man dafür hinnehmen will. In diesem Artikel befassen wir uns mit den verschiedenen Rentenarten, darunter die Rente mit Schwerbehinderung, die Rente nach 45 Versicherungsjahren, die Rente mit 63, sowie die Regelaltersrente. Anhand von Beispielen wird deutlich, welche Rentenform die beste sein kann.

1. Regelaltersrente: Der Standardweg in die Altersrente

Die Regelaltersrente stellt den herkömmlichen Weg in den Ruhestand dar. Voraussetzung hierfür ist:

  • eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
  • sowie das Erreichen eines bestimmten Renteneintrittsalters.

Das Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr des Versicherten und steigt schrittweise an. Diese Option bietet den einfachsten Zugang zur Altersrente, setzt jedoch voraus, dass man bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeitet.

Das reguläre Renteneintrittsalter, das früher bei 65 Jahren lag, wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Anpassung betrifft Personen, die nach 1964 geboren sind, die ihr reguläres Rentenalter erst mit 67 erreichen.

Für Geburtsjahrgänge zwischen 1947 und 1964 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. Zum Beispiel müssen Personen, die 1952 geboren wurden, bis 65 Jahre und 10 Monate arbeiten, während diejenigen, die 1960 geboren wurden, bis 66 Jahre und 8 Monate arbeiten müssen.

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Vorzeitige Rente mit Abschlägen

Neben der Regelaltersrente besteht die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Hierfür sind

  • mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich,
  • und der Ruhestand kann unter Umständen schon ab 63 Jahren beginnen.

Diese Option geht allerdings mit finanziellen Einbußen in Form von Rentenabschlägen einher. Jeder Monat des vorzeitigen Ruhestands führt zu einem Abschlag von 0,3% der Bruttorente.

Ausnahmen bestehen für Schwerbehinderte, die unter bestimmten Bedingungen abschlagsfrei früher in Rente gehen können.

Beispielrechnung bei der vorgezogenen Rente

Regelaltersgrenze: 67 Jahre für Jahrgang 1960
Frührente mit 63 Jahren = 4 Jahre früher
Abschlag: 0,3% pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn
Gesamtabschlag: 0,3% * 12 Monate * 4 Jahre = 14,4%

Wenn diese Beispielperson eine prognostizierte monatliche Regelaltersrente von 1.500 € hätte, würde die Rente um 14,4% reduziert, was einem Abschlag von 216 € monatlich entspricht. Die frühzeitige Rente würde dann 1.284 € betragen.

Rente bei Schwerbehinderung

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung sowie für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren eröffnen sich bessere Rentenoptionen.

Diese ermöglichen einen früheren Ruhestand ohne finanzielle Einbußen. Jedoch ist zu beachten, dass bestimmte Altersgrenzen gelten und eine Kombination beider Vorteile (Schwerbehinderung und 45 Versicherungsjahre) nicht zu zusätzlichen Begünstigungen führt.

Beispiel für die Rente bei Schwerbehinderung

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, geboren 1960, kann bereits mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge auf die Rentenhöhe hinnehmen zu müssen, vorausgesetzt, er hat die notwendigen 35 Versicherungsjahre erreicht.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Diese Rentenform richtet sich an Versicherte mit 45 Beitragsjahren und ermöglicht ebenfalls einen früheren Ruhestand ohne Abschläge.

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1955, der seit seinem 15. Lebensjahr ununterbrochen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erreicht mit 60 Jahren die 45 Versicherungsjahre. Für ihn könnte die Regelung bedeuten, dass er bereits nach 45 Versicherunsjahren mit 63 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Vor der Rente immer beraten lassen

Die Wahl der Rentenoption liegt grundsätzlich beim Versicherten, wobei die gesetzlichen Vorgaben den Rahmen der Möglichkeiten abstecken.
Wichtige Faktoren bei der Entscheidungsfindung sind demnach die persönliche Gesundheit, die berufliche Situation und die Lebensplanung mit dem Partner oder der Partnerin. Hilfe bei der Wahl der richtigen Rente bieten beispielsweise Sozialverbände oder auch Anwälte, die sich auf die Rente spezialisiert haben.

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