Prozesskostenhilfe bei Hartz IV Klagen – Das ist unbedingt wichtig!

Lesedauer 2 Minuten

Prozesskostenhilfe für Anwaltsgebühren bei Klagen

Wird ein Hartz IV Antrag nicht oder nicht im vollem Umfang gewährt, ist der Widerspruch die erste Option. Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt und rät der Anwalt zur Klage, enstehen Kosten. Damit diese Kosten auch übernommen werden, benötigen Kläger eine Prozesskostenhilfe. Diese gewährleistet, dass auch Hartz IV Beziehende ihr Recht einklagen können.

Für Klagen vor dem Sozialgericht müssen keine Gerichtsgebühren gezahlt werden. Aber wenn man sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen möchte, dann kostet das Geld und muss fast immer vorher bezahlt werden.

Wer dieses Geld nicht zur Verfügung hat oder es nur zum Teil oder in Raten zahlen kann, kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen (§ 73a Sozialgerichtsgesetz – SGG – i.V.m. §§114 ff. Zivilprozessordnung).

Das zuständige Gericht in Fällen des ALG II, des Sozialgelds, der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe ist das Sozialgericht (§ 51 Abs.1 Nr. 4a und 6a SGG). Das Sozialgericht gewährt dann Prozesskostenhilfe, wenn die Klage nicht völlig aussichtslos ist oder mutwillig erscheint. Ein Antrag zur Prozesskostenhilfe findet sich hier.

Lesen Sie auch:
Hartz IV: Jobcenter forderte über Monate hinweg einen Verstorbenen zur Mitwirkung auf
Bei Hartz IV-Schikane: Sachbearbeiterwechsel im Jobcenter möglich- So gehts!

Ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, hängt zudem vom Einkommen beziehungsweise vorhandenem Vermögen ab. Bei einer Person im ALG-II-Bezug dürften die Voraussetzungen jedoch erfüllt sein.

Achtung bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Im Sozialrecht spielt bei der Prozesskostenhilfe ferner die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einem anderen Verband eine Rolle. Nach § 73a Abs. 2 SGG wird Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, wenn sich die oder der Beteiligte durch einen Angehörigen dieser Organisation vertreten lassen kann.

Das hat folgenden Grund: Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder in einem anderen Verband gewährt dem Betroffenen bereits das Recht auf einen kostenlosen Rechtschutz. Das gerichtliche Verfahren wird dann gemeinsam mit der Gewerkschaft oder dem Verband geführt. Das ergibt sich aus der Satzung des jeweiligen Verbandes. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Sozialverbands sind und ein rechtliches ALG-II-Problem haben, wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner mit der Bitte um Rechtsberatung.

Hartz IV abschaffen?

Wird geladen ... Wird geladen ...