Bürgergeld: Scheitert die Kindergrundsicherung?

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Die Bundesregierung will ab 2025 eine Kindergrundsicherung einführen. So jedenfalls das Koalitionsversprechen. Doch die FDP blockiert das Vorhaben und verweist auf die Schuldenbremse.

Das ist bei der Kindergrundsicherung geplant

Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 eingeführt werden. Das sind die Eckpunkte, die derzeit (noch) in Planung sind:

  1. der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung ersetzt das Kindergeld und soll mit 250 Euro genauso hoch sein, der Anspruch darauf soll sich weitestgehend nach den bisherigen Regeln für’s Kindergeld richten,
  2. der zusätzliche Aufstockungsbetrag, die eigentliche Kindergrundsicherung, soll den Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder entsprechen und wie diese vom Elterneinkommen abhängig sein,
  3. der Aufstockungsbetrag wird nur auf Antrag und zeitlich befristet gewährt, wobei sich das Antragsverfahren äußerst bürokratisch gestaltet, so soll eine Antragstellung nur online möglich sein, Ansprüche auf Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss etc. sind vorrangig und müssen zuvor geprüft werden, fehlende Ansprüche sind nachzuweisen,
  4. für Kinder ab 15 Jahren soll eine Begleitung zur Eingliederung in Arbeit erfolgen.

Erleichterter Zugang zur Kindergrundsicherung?

Insgesamt soll der Zugang zur Kindergrundsicherung für mehr Familien erleichtert werden, heißt es in den konkreten Eckpunkten des Bundesfamilienministeriums. Damit soll Kinderarmut bekämpft werden. Doch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verweist auf die Schuldenbremse und blockiert nun die Pläne: „Es ist nicht im Interesse der jungen Generation, neue Schulden zu machen“, so Lindner.

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Die Blockadehaltung wird seitens der Linksfraktion kritisiert. „Das ist einfach nur zynisch. So ein Ausspruch zeigt nicht nur, dass die FDP kein Herz hat, sondern auch, dass sie bis heute nicht verstanden hat, welche gravierenden Auswirkungen Kinderarmut mit sich führt“, empört sich die Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Thüringer Linksfraktion, Kati Engel.

Kinder haben es sich nicht ausgesucht, in Armut aufzuwachsen, mahnt Engel. “Wir dürfen als Gesellschaft nicht zulassen, dass diese Umstände zukünftige Leben prägen.“

Jedes 5. Kind von Armut betroffen

Jedes 5. Kind gilt in Deutschland als arm. Das sind rund 3 Millionen Kinder. „Arme Kinder leiden nicht nur unter schlechter Ernährung und unzureichender ärztlicher Versorgung. Sie haben auch schlechtere Chancen auf Bildung. Ihre Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Beziehungen sind ebenso stark eingeschränkt, da sie von vielen Bereichen des Lebens – Kinobesuche oder Musikunterricht – ausgeschlossen sind“, erläutert Kati Engel. „Die Tür zur Zukunft fällt da nicht ins Schloss, sie geht gar nicht erst auf.“

Kindergrundsicherung sollte 746 Euro betragen

Die Kindergrundsicherung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sollte sich die FDP jedoch nicht durchsetzen und das gesamte Projekt Kindergrundsicherung gefährden, ist die derzeitige Ausgestaltung noch nicht ausreichend.

„DIE LINKE fordert daher, wie das Bündnis Kindergrundsicherung eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 746 Euro. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum“, so die Abgeordnete abschließend, „Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten.“

Kindergrundsicherung nicht ausreichend

Kritik an der geplanten Kindergrundsicherung wird auch von der Redaktion “Gegen-Hartz” geäußert. Die Planungen sind in ihrer jetzigen Form unzureichend und kaum geeignet, die betroffenen Kinder tatsächlich vor Armut zu schützen. Mehr dazu hier.