Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Ihr Partner arbeitet, ist die wichtigste Frage: Wie wirkt sich das Einkommen Ihres Partners auf Ihre Leistung aus? Grundsätzlich wird das Einkommen Ihres Partners auf Ihren Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Das Jobcenter betrachtet Sie als Paar in einem Haushalt als “Bedarfsgemeinschaft” (BG) und geht davon aus, dass Sie einander finanziell unterstützen.
Entscheidend ist jedoch: Es gibt gesetzliche Freibeträge auf das Erwerbseinkommen. Diese sorgen dafür, dass nicht der gesamte Verdienst Ihres Partners abgezogen wird. Das bedeutet: Arbeit lohnt sich immer für Ihren gemeinsamen Haushalt. Ihnen steht durch die Erwerbstätigkeit und die Freibeträge mehr Geld zur Verfügung, als wenn niemand arbeitet. Dieser Artikel erklärt, wie die Anrechnung funktioniert und welche Freibeträge Ihnen zustehen.
Die Bedarfsgemeinschaft (BG): Warum das Einkommen Ihres Partners zählt
Das Jobcenter betrachtet Paare, die zusammenleben und wirtschaften, als wirtschaftliche Einheit – die Bedarfsgemeinschaft. Die Annahme ist, dass Partner füreinander einstehen. Deshalb wird bei der Berechnung des Bürgergeldes das Einkommen aller Mitglieder der BG berücksichtigt, bevor der Staat einspringt. Das Einkommen Ihres Partners dient also dazu, den gemeinsamen Bedarf zu decken.
Die Berechnung: Bedarf minus anrechenbares Einkommen
Der Bürgergeld-Anspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem, was Ihre Bedarfsgemeinschaft zum Leben braucht (Bedarf), und dem, was sie selbst an Mitteln hat (anrechenbares Einkommen).
- Der gemeinsame Bedarf: Hierzu zählen die Regelbedarfe für alle Mitglieder der BG (für Partner je 506 Euro in 2025) und die angemessenen Kosten für Miete und Heizung . Eventuell kommen Mehrbedarfe hinzu.
- Das gemeinsame anrechenbare Einkommen: Hierzu zählt das Einkommen aller Mitglieder, also auch das Ihres Partners. Wichtig: Vom Erwerbseinkommen Ihres Partners werden Freibeträge abgezogen. Nur der Rest wird angerechnet.
- Der Bürgergeld-Anspruch: Ist das anrechenbare Einkommen niedriger als der Bedarf, wird die Differenz als Bürgergeld gezahlt.
Freibeträge: Dieser Teil vom Einkommen Ihres Partners bleibt Ihnen
Die Freibeträge (§ 11b SGB II) sind entscheidend, damit sich Arbeit lohnt. Ein Teil des Verdienstes Ihres Partners bleibt anrechnungsfrei und erhöht Ihr Haushaltsbudget.
Berechnung der Freibeträge (Basis: Bruttoeinkommen):
-
Die ersten 100 Euro Brutto sind immer frei (Grundfreibetrag).
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Vom Bruttoeinkommen über 100 Euro bis 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent frei.
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Vom Bruttoeinkommen über 520 Euro bis 1.000 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent frei.
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Vom Bruttoeinkommen über 1.000 Euro bis 1.200 Euro bleiben zusätzlich 10 Prozent frei.
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Mit Kind: Der 10-Prozent-Freibetrag gilt für den Teil über 1.000 Euro bis 1.500 Euro, wenn Sie ein minderjähriges Kind haben oder für ein Kind unter 25 in Ausbildung sorgen.
Wichtig: Der so aus dem Bruttoeinkommen errechnete Gesamtfreibetrag wird vom Nettoeinkommen Ihres Partners abgezogen. Nur der verbleibende Betrag wird auf das Bürgergeld angerechnet.
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Tabelle: Freibeträge auf Erwerbseinkommen (Stand 2024/2025)
Diese Tabelle zeigt den Gesamtfreibetrag, der vom Nettoeinkommen abgezogen wird:
Monatliches Bruttoeinkommen |
Gesamtfreibetrag (ohne Kind U18/U25 in Ausb.) |
Gesamtfreibetrag (mit Kind U18/U25 in Ausb.) |
Dieser Betrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen |
100 € |
100 € |
100 € |
100 € |
200 € |
120 € |
120 € |
120 € |
520 € |
184 € |
184 € |
184 € |
556 € (Minijob-Grenze 2025) |
194,80 € |
194,80 € |
194,80 € |
800 € |
268 € |
268 € |
268 € |
1.000 € |
328 € |
328 € |
328 € |
1.200 € |
348 € |
348 € |
348 € |
1.300 € |
348 € (Maximum erreicht) |
358 € |
348 € / 358 € |
1.500 € |
348 € (Maximum erreicht) |
378 € |
348 € / 378 € |
\> 1.500 € |
348 € (Maximum erreicht) |
378 € (Maximum erreicht) |
348 € / 378 € |
\(Quelle: Berechnungen basierend auf § 11b SGB II; Stand Januar 2025)\
Praxisbeispiel (Vereinfacht): Paar ohne Kinder
Ihr gemeinsamer Bedarf beträgt 1.612 Euro (2 x 506 Euro Regelbedarf + 600 Euro Miete/Heizung). Ihr Partner verdient 1.200 Euro brutto (ca. 950 Euro netto).
Freibetrag bei 1.200 Euro Brutto: 348 Euro (siehe Tabelle).
Anrechenbares Einkommen: 950 Euro (Netto) – 348 Euro (Freibetrag) = 602 Euro.
Bürgergeld-Anspruch: 1.612 Euro (Bedarf) – 602 Euro (Anrechenbares Einkommen) = 1.010 Euro.
Gesamtes Haushaltseinkommen: 950 Euro (Netto) + 1.010 Euro (Bürgergeld) = 1.960 Euro.
Das sind 348 Euro mehr, als wenn der Partner nicht arbeiten würde (1.960 Euro vs. 1.612 Euro).
Arbeit lohnt sich immer
Es gibt keine feste Obergrenze, wie viel Ihr Partner verdienen darf. Entscheidend ist, ob das anrechenbare Einkommen (Nettoeinkommen abzüglich der Freibeträge) zusammen mit Ihrem eventuellen Einkommen ausreicht, um den gemeinsamen Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu decken.
Dank der Freibeträge führt ein höheres Einkommen Ihres Partners immer dazu, dass Ihrem Haushalt insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht, als wenn er nicht arbeiten würde. Der Zuverdienst wird nie vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.