Ab 1. Januar 2026 soll ein neuer Steuerfreibetrag fรผr erwerbstรคtige Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze kommen. Bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jรคhrlich) bleiben dann steuerfrei. Das klingt nach einem klaren Vorteil.
In der Praxis lauern jedoch zahlreiche Hรผrden bei Anspruch, Abrechnung, Sozialabgaben, Anrechnungstatbestรคnden und Vertragsgestaltung. Hier erfahren Sie kompakt, wo Fehler entstehen, was noch offen ist und wie Sie sich vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
Anspruch nur nach Regelaltersgrenze
Die Aktivrente knรผpft an die Regelaltersgrenze an. Wer vorzeitig in Altersrente ging und die Grenze noch nicht erreicht hat, gehรถrt nicht zur Zielgruppe. Das ist wichtig fรผr alle, die mit 63 oder 64 bereits Rente beziehen und weiterarbeiten.
Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann die Begรผnstigung greifen. Dieser Stichtag entscheidet damit รผber volle Vorteile oder kompletten Ausschluss.
Beschรคftigung ja, Selbststรคndigkeit nein
Der Freibetrag ist fรผr abhรคngig Beschรคftigte gedacht. Selbststรคndige sollen nicht begรผnstigt werden. Hรคufig betrifft das Personen, die im Ruhestand freiberuflich weiterarbeiten oder Rechnungen schreiben. Wer รผberwiegend selbststรคndig tรคtig bleibt, muss damit rechnen, dass die Aktivrente nicht greift.
Mischkonstellationen erzeugen zusรคtzliche Prรผfpflichten: Wird echte Beschรคftigung ausgeรผbt oder doch eine selbststรคndige Tรคtigkeit?
Steuerfrei heiรt nicht automatisch beitragsfrei
Viele gehen davon aus, dass steuerfrei automatisch auch sozialversicherungsfrei bedeutet. Das stimmt nicht in jedem Fall. Steuer- und Beitragsrecht folgen eigenen Regeln. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen bestimmte Beitrรคge, doch Kranken- und Pflegeversicherung kรถnnen weiterhin anfallen.
Ob der neue Freibetrag auch dort beitragsfrei bleibt, entscheidet am Ende der genaue Gesetzes- und Verordnungstext. Wer vorschnell mit vollstรคndiger Abgabenfreiheit plant, riskiert Nachzahlungen.
Lohnabrechnung: Fehlerquelle Nummer eins
Der Freibetrag muss korrekt in der Lohnabrechnung umgesetzt werden. Das betrifft die laufende Versteuerung, die Lohnsteuerbescheinigung und den spรคteren Einkommensteuerbescheid. Typische Fehlerquellen sind falsche Zeitrรคume, unklare Zuordnung bei Einmalzahlungen, vermischte Vergรผtungsbestandteile oder eine รberschreitung des Begรผnstigungsvolumens.
Arbeitgeber sollten die Lohnarten sauber trennen und die interne Dokumentation anpassen. Beschรคftigte prรผfen die Abrechnung besser monatlich, um Korrekturen zeitnah zu veranlassen.
Jahresgrenze versus Monatslogik
Kommuniziert werden 2.000 Euro pro Monat und 24.000 Euro pro Jahr. In der Praxis kommt es darauf an, wie die Begรผnstigung zeitlich wirkt. Wechsel im Laufe des Jahres, Ruhen von Beschรคftigung, Nachzahlungen oder Sonderzahlungen kรถnnen den Rahmen sprengen. #
Bei schwankenden Monaten droht eine รbernutzung des Freibetrags und damit eine Nachversteuerung im Jahresausgleich. Planen Sie Zahlungen und Arbeitszeit gleichmรครig und sprechen Sie Bonus-Termine frรผhzeitig mit dem Arbeitgeber ab.
Kombination mit Rente, Teilzeit und Minijob
Die Aktivrente lรคsst sich mit laufender Altersrente kombinieren. Auch Teilzeit ist mรถglich. Besonderes Augenmerk braucht die Kollision mit Minijob-Grenzen. Der steuerliche Freibetrag hebt die rechtlichen Minijob-Schwellen nicht auf.
Wer die Minijob-Grenze รผberschreitet, rutscht in eine versicherungspflichtige Beschรคftigung. Dadurch รคndern sich Abzรผge und Pflichten. Prรผfen Sie deshalb Vertragsart, Stundenzahl und Vergรผtung im Paket, nicht nur den Steuerfreibetrag.
Vorsicht bei Mischvergรผtungen und Zuschlรคgen
Zulagen fรผr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, Sachbezรผge, Dienstwagen, Abfindungen oder einmalige Prรคmien folgen eigenen Regeln. Nicht jeder Bestandteil lรคsst sich problemlos in die Aktivrente einordnen.
Ohne klare Abgrenzung steigt das Risiko, dass eigentlich regulรคr zu versteuernde Teile versehentlich unter den Freibetrag fallen. Betriebsprรผfungen ahnden solche Fehler. Besser ist eine klare Textierung im Arbeitsvertrag und sauber getrennte Lohnarten.
Wechsel vom Selbststรคndigen- in ein Angestelltenmodell
Ein beliebter Gedanke lautet: Im Ruhestand von der Rechnungsstellung in eine Teilzeit-Anstellung wechseln und den Freibetrag nutzen. Das ist legitim, verlangt aber Substanz. Scheinbeschรคftigungen oder unklare Weisungsabhรคngigkeit fรผhren zu Statusprรผfungen.
Stellt sich spรคter heraus, dass tatsรคchlich eine selbststรคndige Tรคtigkeit vorlag, kippt die Begรผnstigung. Stimmen Sie Rollenbild, Arbeitsort, Arbeitsmittel, Urlaubsregelung, Vertretung und Berichtslinien mit der Personalabteilung ab.
Betriebspension, Direktversicherung und bAV-Effekte
Wer eine betriebliche Altersversorgung bezieht oder aufgeschobene Leistungen erwartet, sollte Wechselwirkungen beachten. Steuerfrei gestellter Lohn verรคndert mitunter Bemessungsgrundlagen fรผr Aufstockungen, Einmalbeitrรคge oder arbeitgeberfinanzierte bAV-Zahlungen.
Auch Randthemen wie Entgeltumwandlung in spรคten Berufsjahren oder Abfindungen zum Ruhestand verlangen eine integrierte Betrachtung. Ein isolierter Blick auf den Freibetrag greift hier zu kurz.
Anrechnungstatbestรคnde auรerhalb von Einkommensteuer
Bei bestimmten Transferleistungen und Bedarfsprรผfungen zรคhlt nicht nur die steuerliche Behandlung. Je nach Leistung kann Einkommen umdefiniert sein als im Steuerrecht. Wer ergรคnzende Leistungen erhรคlt, sollte deshalb prรผfen, ob der aktivrentenbegรผnstigte Lohn dort angerechnet wird.
Maรgeblich sind jeweils die speziellen Vorschriften und Verwaltungshinweise. Fehlannahmen fรผhren sonst zu Rรผckforderungen oder Sperrfristen.
รbergang 2025/2026: Timing ist entscheidend
Entscheidend ist, wann die Regelaltersgrenze erreicht wird und ab wann Beschรคftigung begรผnstigt ist. Lรคuft eine Beschรคftigung schon 2025, greift die Aktivrente erst ab 2026. Ein unsauberer Jahreswechsel mit Bonus-Zahlungen im Januar oder rรผckwirkenden Anpassungen erschwert die Abrechnung.
Wer seinen Vertrag noch in diesem Jahr anpasst, sollte Starttermine und Fรคlligkeitszeitpunkte im Blick behalten.
Dokumentation und Nachweise
Ohne Dokumentation wird jeder Grenzfall riskant. Vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag, dass eine Beschรคftigung nach Regelaltersgrenze ausgeรผbt wird. Halten Sie Eintritts- und Stichtage fest. Notieren Sie Arbeitszeitmodelle, variable Vergรผtungen und Stufenplรคne.
Sammeln Sie Lohnabrechnungen und Nebenrechnungen geordnet. So sinkt das Risiko bei Rรผckfragen, Verprobungen und spรคteren Steuer- oder SV-Prรผfungen.
Was noch offen ist
Zum Redaktionsstand liegt kein endgรผltiger Gesetzestext vor. Unklar bleiben deshalb Details zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, zur technischen Umsetzung in Lohnprogrammen und zu Sonderfรคllen wie Langzeitkrankheit, Wiedereinstieg nach Unterbrechungen oder parallelen Beschรคftigungen.
Rechnen Sie damit, dass Verwaltungshinweise und FAQ nachgereicht werden. Bis dahin lohnt ein zurรผckhaltender, gut dokumentierter Einstieg.
So bereiten Sie sich jetzt vor
Ermitteln Sie Ihren Regelaltersgrenzen-Termin. Prรผfen Sie, welche Beschรคftigungsform ab 2026 infrage kommt. Stimmen Sie mit dem Arbeitgeber ein stabiles Vergรผtungsmodell ab, das den Freibetrag planbar nutzt, ohne Minijob-Fallen oder Mischvergรผtungsfehler zu erzeugen.
Klรคren Sie mรถgliche Wechselwirkungen mit Kranken- und Pflegeversicherung. Lassen Sie die Lohnarten vorab durch Lohnbรผro oder Steuerberatung prรผfen. Halten Sie Vertrรคge und Nachweise schriftlich fest. So sichern Sie die Vorteile und vermeiden teure Korrekturen.




