Bürgergeld: Karenzzeit läuft jetzt aus – Das ist wichtig zu beachten!

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Zum Jahresende läuft die Karenzzeit aus für alle, die ab dem 1.Januar .2023 Bürgergeld beziehen. Manchen Betroffenen ist nicht klar, was das bedeutet, andere haben womöglich die Frist nicht im Kopf. Vergünstigungen gegenüber dem regulären Bürgergeld enden, und das betrifft die Kosten für die Unterkunft ebenso wie das Schonvermögen. Um unangenehme Überraschungen zu ersparen, fassen wir hier die Folgen zusammen.

Was ist die Karenzzeit?

Karenzzeit sind beim Bürgergeld die ersten Monate, in denen Betroffene dieses in Anspruch nehmen müssen. Sie gilt als Übergang, während dem sich diejenigen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, noch keine entsprechend günstige Wohnung gesucht haben.

Auch beim Vermögen, das nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird, sind die Regeln großzügiger. Diese Karenzzeit wird gewährt für ein Jahr (ab Beginn des Monats, in dem erstmals Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII bezogen wurden).

Karenzzeit und Wohnkosten

Für diese zwölf Monate werden die tatsächlichen Wohn- und Mietkosten vom Jobcenter gezahlt und nicht auf Angemessenheit geprüft.

Wer ab Januar 2023 Bürgergeld erhält, der oder die muss also zum 1.1.2024 damit rechnen, dass die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft jetzt überprüft werden, ob das Jobcenter sie als angemessen ansieht.

Das Jobcenter zahlt dann nur noch das, was es als akzeptabel ansieht. Wenn die Betroffenen bereits 2023 eine Miete zahlten, die im Bereich dessen liegt, was laut Jobcenter als angemessen gilt, trägt die Behörde diese weiterhin in vollem Ausmaß.

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Kostensenkung steht an

Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten die gesetzten Angemessenheit, dann steht den Betroffenen ein Verfahren zur Kostensenkung ins Haus. Das Jobcenter schickt jetzt eine schriftliche Aufforderung, die Wohnkosten auf die örtlichen Richtlinien zu senken. Erst einmal werden allerdings die tatsächlichen Kosten nach der Aufforderung weiter bezahlt, höchstens jedoch sechs Monate.

Danach werden nur noch die angemessenen Kosten getragen, es sei denn, die Betroffenen können valide Gründe vorbringen, warum die Wohnkosten sich nicht auf das gesetzte Niveau senken ließen.

Solche Gründe sind zum Beispiel Wohnungsnot, barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen, ein Umzug oder eine Untervermietung. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und bringt oft Gerichtsverfahren mit sich. Übernimmt das Jobcenter nur noch die als angemessen definierten Kosten, dann müssen die Betroffenen die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen.

Der Vermögensfreibetrag sinkt

In der Karenzzeit haben Bürgergeld-Bezieher/innen ein Schonvermögen, das für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bei 40.000 Euro liegt. Nach Ablauf eines Jahres sinkt dieser Freibetrag auf 15.000 Euro. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat also 25.000 Euro mehr, die beim Bürgergeld angerechnet werden.

Angerechnet heißt: Sie sind nicht berechtigt, Bürgergeld zu empfangen, solange Sie verwertbares Vermögen besitzen, dass Sie nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn Sie also im Januar 2023 ein Schonvermögen von 25.000 Euro hatten und damit volles Bürgergeld in der Karenzzeit bezogen, und dieses im Januar 2024 noch vorhanden ist, dann müssen Sie 2024 10.000 Euro aus ihrem Vermögen verbrauchen, bevor Sie wieder einen Anspruch auf Bürgergeld haben.