Bürgergeld: Für den neuen Job wurden Herrn K. vom Jobcenter nur Steine in den Weg gelegt

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Herr K ist alleinerziehender Vater und bezieht Bürgergeld. Herr K möchte arbeiten, also kümmert er sich um einen Job. Hilfe vom Jobcenter bei der Jobsuche gab es nicht. Aber Herr K findet einen Job. Im Lager. Denn Herr K fährt so ziemlich alles, was Räder hat sicher durch die Gegend. Mit dem Job könnte er auch ohne das Jobcenter auskommen.

Endlich einen neuen Job gefunden

Nur leider ist der neue Job über hundert Kilometer weit weg und Arbeitsbeginn ist 7 Uhr morgens. Ja, da muss man schon früh aufstehen. Aber wer bringt den kleinen ABC-Schützen zur Schule?

Puh, also wenn Herr K pünktlich am Arbeitsplatz sein will, muss er schon um kurz nach fünf in aller Frühe los. In der Schule schüttelt man den Kopf. So früh hat die Schule keine Kinderbetreuung. Auf der Suche nach einer Tagesmutter wird er ausgelacht, Babysitter erklären ihn für verrückt. Es ist keine Kinderbetreuung zu bekommen.

Herr K. will umziehen

Aber Herr K will unbedingt den Job. Also macht er, was Sinn macht: Er plant einen Umzug. Der Sohnemann muss am Arbeitsort zur Schule gehen. Mit ganz viel zugedrückten Augen wechselt der Sohnemann schon mal in eine Ganztagsschule am neuen Ort und Papa fängt an zu arbeiten.

Eine Wohnung ist in Aussicht, aber bis es soweit ist, müssen die beiden zusammenhalten und pendeln. Sie wollen es. Sie wollen weg vom Jobcenter.

Jeden Morgen brausen die beiden nun über die Autobahn. Und am frühen Abend müde zurück. Das Auto ist mehr als altersschwach, aber es fährt.

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Jobcenter übernimmt nicht die tatsächlichen Fahrtkosten

Das Jobcenter übernimmt nur einige wenige Fahrtkosten, die nicht einmal die Hälfte der Spritkosten wieder reinbringen. Und das auch nur für die ersten drei Monate. Wo kämen wir auch hin, wenn man die mögliche Förderung von sechs Monaten auch wirklich bewilligen würde?

Dann ist es endlich soweit: Die neue Wohnung kann bezogen werden. Aber die ganzen Fahrtkosten haben die Mittel aufgebraucht. Fast 2 € pro Liter Treibstoff ist wirklich teuer gewesen.

Herr K will nichts geschenkt, sondern endlich den neuen Job

Herr K ist pleite und kann die Kaution für die Miete nicht aufbringen. Das Jobcenter verweist auf das Jobcenter am neuen Wohnort. Das ist auch richtig so. Das Jobcenter am neuen Wohnort will aber nicht noch einen Bürgergeld-Bezieher im Ort haben.

Dabei möchte Herr K doch nur ein Darlehen für die Mietkaution. Er will nichts geschenkt. Er zahlt es zurück. Das Jobcenter am neuen Wohnort nimmt erst alle Unterlagen an und sagt sogar schriftlich zu, die Mietkaution zu übernehmen, wenn die Wohnung angemessen ist.

Angemessen ist die Wohnung sogar. Dann passiert aber erstmal nichts weiter.

Erst Ja, dann Nein

Als der Vermieter dann unruhig wird, fragt Herr K beim Jobcenter nach, was nun mit der Mietkaution ist. Er erhält: Eine Ablehnung. Denn, er verdient ja schließlich so viel Geld, dass er vom Jobcenter weg ist. Dann bekommt man auch keine Mietkaution. Er ist nicht bedürftig, sagt das Jobcenter.

Nun ist guter Rat teuer. Die Mietkaution ansparen ist unmöglich, schließlich will der Vermieter die Wohnung schon anderweitig abgeben. Der Vermieter lässt sich auch nicht auf eine Ratenzahlung ein. Eine Mietkautionsversicherung nimmt der Vermieter nicht an. Es bleibt nur das Gericht anzusteuern.

Das Gericht für seinen Teil hat dann sehr zutreffend festgestellt, dass Herr K bedürftig ist und das Darlehen für die Mietkaution auch erhalten muss. Denn, wenn er einen guten Grund zum Umzug hat, keinen Palast anmietet und ohne Mietkaution eigentlich auch gleich alles hinwerfen kann, weil er ohne Wohnung den Job wieder aufgeben muss, der erhält dann auch ein Darlehen für die Mietkaution. Er ist hilfebedürftig. Und zwar auch dann, wenn er durch den Job vom Jobcenter weg kommt.

Das Jobcenter muss ihm also das Darlehen gewähren.