Altersrente: 4 Zuschüsse zur Rente die Rentner in Anspruch nehmen können

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Immer mehr Rentnerinnen und Rentner stehen vor einem ernüchternden Problem: Die monatliche Rente reicht nicht aus, um die Grundbedürfnisse zu decken. Trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit oder familiärer Pflegetätigkeiten bleibt am Monatsende oft zu wenig übrig.

Doch wer in der Altersrente finanzielle Schwierigkeiten hat, steht nicht allein da – es gibt staatliche Zuschüsse, die helfen können. Dieser Artikel gibt einen fundierten und umfassenden Überblick über die wichtigsten finanziellen Unterstützungsleistungen für Menschen mit geringer Altersrente in Deutschland: das Wohngeld, die Grundsicherung im Alter sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zusätzlich wird der Grundrentenzuschlag und dessen besonderer Freibetrag beleuchtet.

Wohngeld: Ein unterschätzter Zuschuss für Rentnerinnen und Rentner

Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates zur Entlastung bei den Wohnkosten. Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Altersrente – egal ob regulär, vorgezogen oder aufgrund einer Schwerbehinderung – sollten als ersten Schritt prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Dieser Zuschuss kann sowohl Mieterinnen und Mietern helfen als auch Eigentümerinnen und Eigentümern, etwa über den sogenannten Lastenzuschuss.

Allerdings ist die Rechtslage in bestimmten Fällen nicht eindeutig. Vor allem Menschen mit einer vorgezogenen Altersrente, die theoretisch noch erwerbsfähig wären, stehen rechtlich im Graubereich. Gerichte haben Klagen gegen die Ablehnung von Wohngeld in diesen Fällen regelmäßig abgewiesen.

Die Wohngeldstellen äußern sich ebenfalls zurückhaltend. Eine Garantie für den Zuschuss gibt es daher nicht, auch wenn in der Praxis durchaus positive Entscheidungen möglich sind.

Ein Vorteil des Wohngeldes liegt in den großzügigeren Vermögensgrenzen. Bis zu 60.000 Euro an Erspartem gelten laut Verwaltungsvorschrift nicht als Hindernis.

Auch selbstgenutzte Immobilien und ein angemessenes Auto bleiben unberücksichtigt.

Das bedeutet: Wer über Rücklagen oder Wohneigentum verfügt, muss deshalb nicht auf Unterstützung verzichten.

Entscheidend ist jedoch nicht nur das Vermögen, sondern auch das Einkommen. Es darf nicht zu hoch – aber auch nicht zu niedrig sein. Wird das sogenannte Mindesteinkommen nicht erreicht, kann der Antrag abgelehnt werden. Nur wenn durch Ersparnisse oder andere Einkünfte nachgewiesen wird, dass der Lebensunterhalt dennoch gesichert ist, kann ein Anspruch bestehen.

Grundsicherung im Alter: Ergänzung ab dem regulären Renteneintrittsalter

Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat – das je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren liegt – kann Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen. Diese Leistung ergänzt die Altersrente bis zu einem Existenzminimum, das auch Wohn- und Heizkosten berücksichtigt.

Die Anspruchsprüfung erfolgt streng. Beim Vermögen gilt eine Grenze von 10.000 Euro. Darüber hinaus werden das Einkommen und Vermögen von Partnerinnen oder Partnern mit einbezogen – unabhängig vom Familienstand.

Kinder sind nur dann betroffen, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. In den meisten Fällen bleibt die Grundsicherung also eine persönliche Leistung ohne Rückgriff auf die Nachkommen.

Die Beantragung kann sensibel sein – vor allem wenn unklar ist, ob ein Kind über dieser Einkommensgrenze liegt. In solchen Fällen sollte bei Formularen immer die Möglichkeit genutzt werden, Angaben als „unbekannt“ zu kennzeichnen. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann sich später nachteilig auswirken.

Hilfe zum Lebensunterhalt: Unterstützung vor dem regulären Renteneintritt

Wer vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand tritt – etwa durch eine vorgezogene Altersrente – hat keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und auch keinen mehr auf Bürgergeld. In diesen Fällen kann stattdessen die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.

Diese Leistung ist ebenfalls beim Sozialamt zu beantragen und ähnelt in vielen Punkten der Grundsicherung. Auch hier gelten strenge Vermögens- und Einkommensgrenzen.

Ein häufiges Problem: Sozialämter lehnen Anträge ab mit dem Hinweis auf Erwerbsfähigkeit. Doch das ist rechtlich nur dann zulässig, wenn das Jobcenter zuständig ist – was bei Bezug einer Altersrente nicht mehr der Fall ist. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sozialämter außerdem keine Sanktionen mehr verhängen, wenn eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wird. Betroffene sollten sich daher nicht vorschnell abwimmeln lassen.

Der Grundrentenzuschlag: Automatischer Rentenaufschlag bei niedrigen Einkommen

Seit 2021 gibt es in Deutschland den Grundrentenzuschlag. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweist – etwa durch Pflichtbeiträge aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege – und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, erhält diesen Zuschlag automatisch. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Der Zuschlag wirkt sich besonders positiv aus, wenn weitere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung bezogen werden. In diesen Fällen gilt ein besonderer Freibetrag: Neben einem generellen Freibetrag von 100 Euro monatlich bleiben zusätzlich 30 Prozent der Bruttorente anrechnungsfrei – allerdings höchstens bis zu 281,50 Euro monatlich im Jahr 2025.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies:

Bei einer Bruttorente von 800 Euro bleiben 100 Euro plus 30 % von 700 Euro (also 210 Euro) anrechnungsfrei. Insgesamt 310 Euro. Da dies über dem Höchstbetrag liegt, gelten dennoch nur die 281,50 Euro Freibetrag.

Fazit: Die Kombination macht den Unterschied
Viele Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen wissen nicht, dass sie Anspruch auf mehrere ergänzende staatliche Leistungen haben. Wer unter der Armutsgrenze lebt, sollte unbedingt prüfen, ob Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt in Frage kommen – je nach Alter und Lebenssituation.

Der Grundrentenzuschlag mit seinem großzügigen Freibetrag stellt darüber hinaus eine wichtige Entlastung dar. Wichtig ist, sich im Dschungel der Vorschriften nicht entmutigen zu lassen. Die Antragsverfahren können kompliziert sein, doch sie lohnen sich – sowohl finanziell als auch im Hinblick auf ein würdevolles Altern.

Für detaillierte Informationen stehen Beratungsstellen, Sozialämter und spezialisierte Plattformen wie betaCare zur Verfügung. Wer sich frühzeitig informiert und beraten lässt, kann seine Lebenssituation im Ruhestand deutlich verbessern.

Tipp der Redaktion:
Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle für Senioren, bei einem Sozialverband oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle beraten. Nutzen Sie Online-Rechner zur ersten Einschätzung. Und geben Sie bei Anträgen niemals voreilig auf – oft lohnt sich der zweite Blick.