Haben Sie auch Anspruch auf Ihre Erwerbsminderungsrente, wenn Sie im Ausland leben? Oder verfรคllt dann Ihr Anspruch auf die monatlichen Bezรผge der Rentenversicherung? Die Regelungen dazu sind klar, allerdings mรผssen Sie einen Sonderfall beachten.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen fรผr eine Erwerbsminderungsrente
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn Sie nur noch weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs (teilweise Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten kรถnnen โ egal, in welcher Tรคtigkeit.
Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fรผnf Jahre als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung gezรคhlt werden. Es sei denn, die Erwerbsminderung kam durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zustanden. Dann reicht es, wenn Sie รผberhaupt Beitrรคge gezahlt haben.
Was ist, wenn Sie im Ausland leben?
Wenn Sie ausreichend Rentenbeitrรคge eingezahlt haben und derzeit im Ausland leben, kรถnnen Sie auch von dort Ihren Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen, verbunden mit den nรถtigen Arztberichten und Attesten. Der sicherste Weg ist es, den Rentenantrag online zu stellen.
Die Erwerbsminderungsrente im Ausland beziehen?
Die Deutsche Rentenversicherung interessiert, ob Sie ausreichend Beitrรคge geleistet haben fรผr einen Rentenanspruch. Ob Sie, wenn Sie dann die Rente beziehen, in Deutschland oder im Ausland leben, das bleibt Ihnen รผberlassen. Die Rentenversicherung braucht nur die Adresse Ihres auslรคndischen Kontos, damit Sie auch Ihr Geld erhalten.
Vorsicht bei der Arbeitsmarktrente
Es gibt aber einen Sonderfall, nicht nur im deutschen Rentensystem, sondern auch fรผr den BezugKr der Rente im Ausland. Dabei handelt es sich um die sogenannte Arbeitsmarktrente. Kriterium fรผr diese ist die Mรถglichkeit, auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Stelle zu bekommen.
Teilweise und volle Erwerbsminderungsrente
Die Kriterien fรผr eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente sind rein medizinisch. Wenn Sie weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, dann haben Sie einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen, dann haben Sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Volle Rente wegen fehlender Mรถglichkeit zu arbeiten
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten Sie, laut Jobcenter, noch als erwerbsfรคhig. Es ist sogar vorgesehen, dass Sie mit den unter sechs Stunden Arbeitszeit pro Tag einen Teil Ihres Einkommens selbst erwirtschaften.
Die Arbeitsmarktrente wandelt die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine volle um. Das gilt dann, wenn Sie nachweislich keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Es geht hier also nicht um medizinische Kriterien, sondern um die Unmรถglichkeit, selbst fรผr Ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Arbeitsmarktrente entfรคllt im Ausland
Wenn Sie im Ausland leben, haben Sie aber keinen Anspruch auf diese Arbeitsmarktrente. Deren Voraussetzung ist ja, dass Sie in Deutschland keine passende Teilzeitbeschรคftigung finden. Als teilweiser Erwerbsgeminderter wรผrden Sie also weiterhin Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen, aber auch nicht mehr.