Dann gilt eine chronische Erkrankung als Behinderung

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Mehr als die Hälfte der Menschen über 65 Jahre in Deutschland lebt laut dem Institut für Allgemeinmedizin mit mindestens einer chronischen Erkrankung.

Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Eine schwere chronische Krankheit kann rechtlich als Behinderung gelten. Wird dies amtlich festgestellt, öffnet sich eine Tür zu steuerlichen Entlastungen, arbeitsrechtlichem Schutz und Nachteilsausgleichen im Alltag.

Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Grad der Behinderung ermittelt wird, welche Merkzeichen auf dem Ausweis stehen – und warum Sorgfalt schon beim Ausfüllen des Antrags über Erfolg oder Misserfolg entscheidet.

Chronische Erkrankung – Definition und rechtliche Relevanz

Eine Erkrankung gilt als chronisch, wenn sie voraussichtlich länger als sechs Monate anhält, mit üblichen medizinischen Methoden nicht heilbar ist und den Alltag dauerhaft beeinträchtigt. Von hypertoniebedingten Herz-Kreislauf-Leiden über Morbus Crohn bis zu COPD reicht das Spektrum.

“Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen, das sie verursacht. Erst wenn diese Einschränkungen eine gewisse Schwere erreichen, kann aus der Krankheit eine anerkannte Behinderung werden”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Anhalt.

Der Weg zum Grad der Behinderung – Gesetzliche Grundlagen und Praxis

Rechtsgrundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist § 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung. Letztere enthält tabellarische Orientierungswerte; sie werden jedoch stets an den individuellen Befund angepasst.

Die Behörde – in Baden-Württemberg die Landratsämter, in anderen Ländern häufig das Integrations- oder Sozialamt – prüft, welche Funktionsbeeinträchtigungen in welchem Schweregrad vorliegen und bildet daraus einen Gesamt-GdB in Zehnerschritten zwischen 20 und 100.

Wie der GdB zustande kommt – Einzelbefund, Gesamtschau, Einzelfall

“Schon ein leichter, aber gut behandelter Diabetes kann ohne wesentliche Folgeerscheinungen bei 20 liegen, während ein schwerer, schubförmig verlaufender Morbus Crohn schnell 50 oder mehr erreicht”, sagt Anhalt.

Ärztliche Befundberichte müssen daher nicht nur die Diagnose, sondern vor allem die Auswirkungen dokumentieren: Häufigkeit von Schüben, Zahl der Klinikaufenthalte, Medikamenteneinsatz, Schmerzen, Fatigue oder Komplikationen.

“Die Behörde addiert jedoch nicht mechanisch, sondern wägt Überschneidungen und Wechselwirkungen ab, um Doppelbewertungen zu vermeiden”, warnt der Experte

Rechte, Nachteilsausgleiche und warum die Schwelle 50 zählt

Ein Gesamt-GdB von 20 bis 40 eröffnet zunächst vor allem steuerliche Freibeträge bei der Einkommensteuer. Wer 30 oder 40 erreicht, kann unter bestimmten Bedingungen die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen und genießt dann insbesondere Kündigungsschutz.

Ab 50 gilt man offiziell als schwerbehindert: Ein Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat dokumentiert den Status, bringt einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, fünf Tage Extraurlaub und weitergehenden Schutz bei Entlassungen. ÖPNV-Erleichterungen, Vergünstigungen bei Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Parkerleichterungen hängen von den aufgedruckten Merkzeichen ab.

Antragstellung – Formulare ausfüllen heißt argumentieren

Der amtliche Vordruck umfasst nur wenige Seiten, doch seine Aussagekraft steht und fällt mit den beigefügten Unterlagen. Wer lediglich „Morbus Crohn“ nennt, riskiert eine zu niedrige Bewertung.

“Jede Eintragung sollte präzise schildern, wie stark die Krankheit den Tagesablauf einschränkt: unvorhersehbare Toilettengänge, dauerhafter Gewichtsverlust, Arbeitsunfähigkeit während akuter Schübe”, mahnt Anhalt.

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Befundberichte der letzten zwei Jahre, Krankenhaus-Entlassungsbriefe und Facharztgutachten sind Gold wert.

“Weil die Behörde bei unklarer Sachlage direkt bei den Ärztinnen und Ärzten nachfragt, ist die Entbindung von der Schweigepflicht unverzichtbar”, rät der Experte.

Die ärztliche Rolle – Mitwirkungspflicht und Qualität der Befunde

Gut informierte Medizinerinnen und Mediziner können den Prozess beschleunigen. Sie kennen Verlauf, Prognose und Therapieeffekte und können gegenüber der Behörde noch einmal schriftlich betonen, welche Funktionsverluste tatsächlich bestehen.

“Wer sie vorab über das laufende Verfahren informiert, erleichtert es ihnen, relevante Angaben schnell zusammenzustellen”, so Anhalt.

Schwerbehindertenausweis – Aussehen, Inhalt, Merkzeichen

Kommt der Bewilligungsbescheid, folgt – sofern ein Passfoto beigefügt war – automatisch der Ausweis. Darauf stehen der Gesamt-GdB und gegebenenfalls Merkzeichen wie „G“ für erhebliche Gehbehinderung, „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „B“ für Begleitperson oder „H“ für Hilflosigkeit.

Diese Kürzel regeln nicht nur Parkerleichterungen und Ticketermäßigungen, sondern beeinflussen auch steuerliche Pauschbeträge.

Befristung, Fortschreibung und Veränderungsantrag

Manche Bescheide sind befristet und enden nach einer Heilungsbewährungszeit, andere gelten unbefristet. Verschlechtert sich die Gesundheit, darf jederzeit ein Veränderungsantrag gestellt werden.

Er eröffnet aber eine völlige Neubewertung; theoretisch kann der GdB dabei auch sinken. Sozialrechtler raten daher, sorgfältig abzuwägen und den Schritt nur mit stichhaltigen neuen Befunden zu gehen.

Beratung und Vertretung einholen

Rund vierzig Prozent der Beratungsfälle in den Sozialverbänden wie dem SoVD oder Paritätischer drehen sich um den GdB. Ratsuchende sollten alle aktuellen Arztberichte sowie – bei Änderungsanträgen – den alten Bescheid mitbringen. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, helfen beim Ausfüllen und vertreten Mitglieder gegenüber den Behörden.

Widerspruch und Klage – Wenn der Bescheid nicht überzeugt

Jeder Verwaltungsakt kann binnen eines Monats schriftlich angefochten werden. Weist die Behörde den Widerspruch zurück, bleibt als letzte Instanz die Sozialgerichtsbarkeit.

Tipp: Sozialverbände übernehmen für seine Mitglieder auch die Prozessvertretung und kann medizinische Sachverständigengutachten veranlassen.

Fazit

Ein chronisches Leiden muss nicht allein eine medizinische Bürde sein. Richtig eingeordnete Funktionsbeeinträchtigungen eröffnen Rechtsansprüche, die den Alltag spürbar erleichtern.

Doch der Weg dorthin führt über präzise Anträge, lückenlose Befunde und gegebenenfalls beharrliche Rechtsdurchsetzung. Wer dabei auf erfahrene Beraterinnen und Berater zurückgreift, erhöht seine Chancen erheblich – und gewinnt im besten Fall nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein gutes Stück soziale Teilhabe zurück.