Bürgergeld: Bundesagentur für Arbeit auf Herausgabe interner Materialen verklagt

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Ein Soester verlangt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Herausgabe interner Schulungsmaterialen zum Thema Sanktionen gegen Hartz IV Leistungsbeziehende (heutiges Bürgergeld). Doch die Bundesbehörde sträubt sich. Nun soll das Verwaltungsgericht entscheiden.

Sanktionsquoten, die zu erfüllen sind

Bereits 2016 sickerte durch, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sogenannte “Sanktionsquoten” erfüllen müssen. Das bedeutete nichts anderes, als dass die Mitarbeiter in den Behörden angehalten wurden, eine bestimmte Anzahl von Leistungskürzungen in einem Monat oder Jahr zu verhängen. Solche Quoten sollen auch immer wieder Thema in den internen Schulungen gewesen sein.

So kritisierte zu damliger Zeit ein Sachbearbeiter in der Gewerkschaftszeitung VER.DI PUBLIK, dass man sich durchaus fragen müsse, welchen Sinn solche Zielquoten hätten, also wie viele Sanktionen zu verhängen seien. “An dieser Stelle wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotenzialen.” (VER.DI PUBLIK, Nr. 04 / S. 14). Die Bundesagentur für Arbeit hat seinerzeit solche Quoten nie bestätigt.

Sanktionen gegen Bürgergeld-Bezieher seit dem abgemildert

Inzwischen hat zumindest das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass Sanktionen das Existenzminimum nicht gefährden dürfen. Seitdem dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs sanktioniert werden. Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes wurde der Begriff “Sanktionen” in “Leistungsminderungen” umgetauft und die Gesetzeslage leicht entschärft.

Linkenpolitiker fordert Herausgabe der Schulungsmaterialen

Dennoch bleibt vieles im Dunkeln. Zu unklar ist nach wie vor, welche Vorgaben bzw. Weisungen den Mitarbeitern in den Behörden gemacht wurden. Denis Sobek, Politiker der Linken im Kreistag Soest, will es deshalb genauer wissen. Er fordert deshalb von der BA die Schulungsunterlagen zum Umgang mit Sanktionen gegen damalige Hartz-IV-Beziehende.

Zunächst stellte Sobek einen Antrag auf Zugang zu internen Dokumenten auf dem Portal „fragdenstaat“. Ziel des Portals ist es, Verwaltungsdokumente für alle Bürger zugänglich und transparent zu machen. Das Portal leitet solche und andere Anfragen an die Behörden weiter. Möglich macht dies das Informationsfreiheitsgesetz, das für Transparenz der Behörden sorgen soll.

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Bundesagentur verweigert Herausgabe

Doch nach einigem Hin und Her war das Ergebnis eher mager. Die Bundesagentur schickte lediglich eine Arbeitshilfe zum Thema „Sperrzeit“, nicht aber die angeforderten Schulungsunterlagen und internen Weisungen. Die Schulungsunterlagen unterlägen dem “Schutz des geistigen Eigentums”. Zudem seien sie “intern erstellt” und nur “für die Schulung der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit” bestimmt.

Nun könnte der Gedanke aufkommen, dass die BA hier etwas verschleiern will. Um diesen Gedanken gar nicht entstehen zu lassen, argumentiert die Behörde, dass es hier um wirtschaftliche Interessen gehe. Man würde, so die BA, die Materialien an Jobcenter und zugelassene kommunale Träger verkaufen. Wenn die Schulungsmaterialien der Bundesagentur im Internet frei verfügbar wären, würde dies in das Marktgeschehen eingreifen, so eine Sprecherin der BA.

Die Behörden hätten aber grundsätzlich die Nutzungsrechte an den Werken der Behördenmitarbeiter, die für die Erstellung der Werke auch bezahlt würden. Zudem seien auch die Jobcenter, mit Ausnahme der freien kommunalen Träger, der Bundesagentur für Arbeit angegliedert. Dies würde zu einem “linke Tasche – rechte Tasche”-Effekt führen.

Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Mit der Antwort der Bundesagentur für Arbeit will sich Sobek nicht zufrieden geben. Nach einem erfolglosen Widerspruch hat er nun mit Hilfe der Plattform “fragdenstaat” Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Da Sanktionen empfindlich in den Alltag von Bürgergeldbeziehern eingreifen, sei es wichtig, dass das Verhalten der Jobcenter beim Thema Sanktionen transparent dargestellt werde.

Auch wenn die Schulungsmaterialien durch die geänderte Rechtslage im SGB II teilweise veraltet seien, sei es wichtig, dass die Betroffenen das Verhalten der Behörden nachvollziehen könnten, wenn sie bereits mit Sanktionen im Hartz IV-Bezug belegt worden seien.

Wann über die Klage entschieden wird, steht noch nicht fest. Die Redaktion von “Gegen-Hartz.de” wird darüber weiter berichten.