Bürgergeld bleibt Hartz IV – das soll noch mal geändert werden

Wer es noch nicht weiß: das sog. Bürgergeldgesetz ist nichts Neues und keine Abkehr von Hartz IV, sondern nur eine Namensänderung des weitestgehend unverändert fortbestehenden Systems der Grundsicherung für Erwerbsfähige im SGB II.

Erster Änderungsentwurf zum Bürgergeld

Im Zuge dieser Umbenennung sollten einige kleine Veränderungen erfolgen, gegen welche sich insbesondere CDU, CSU und AfD stemmen. Im Bundesrat haben die Unionsgeführten Länder gegen das Bürgergeldgesetz gestimmt. Daraufhin wurde der Antrag in den Vermittlungsausschuss überführt.

Nunmehr steht der erste Änderungsentwurf, der nunmehr erneut zur Abstimmung führen soll.

Gestern, am Mittwoch, hat der Vermittlungsausschuss die bereits zuvor vereinbarten Änderungen durchgewunken:

Nun doch Sanktionen bei Hartz IV-Bürgergeld

Die 6monatige sanktionsfreie Vertrauenszeit wird gestrichen, dafür wird die Sanktionshöhe nun mehrfach gestaffelt:

– 1. Sanktion 10%,
– 2. Sanktion 20%,
– ab der 3. Sanktion 30%. Das bedeutet, dass Betroffene, die 3. Mal gegen sog. Pflichten verstoßen haben, bei jedem weiteren Pflichtverstoß generell mit 30% sanktioniert werden, solange man sich ununterbrochen im SGB-II-Leistungsbezug befindet.

In der Vorabversion des Vermittlungsausschusses, die der Redaktion vorliegt, heißt es:

“Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 30 Prozent des nach § 20 jeweils maßgeblichen Regelbedarfs. Eine weitere Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt.”

Änderungsentwurf Bürgergeld

Karenzzeit wird halbbiert

Die 2jährige Karenzzeit für den Vermögenseinsatz und bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wird auf 12 Monate halbiert.

Reduzierter Vermögensfreibetrag

Der in der Karenzzeit geltende höhere Vermögensfreibetrag wird für den Haushaltsvorstand auf 40.000€ (zuvor 60.000€) und jede weitere Person auf 15.000€ (zuvor 30.000€) verringert.

Was ist mit den Regelsätzen ab Januar?

Die neuen Hartz IV-Regelsätze müssen bleiben, da die derzeitigen bereits jetzt gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aufgrund der massiven Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie verfassungswidrig zu gering sind. (sb, fm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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