Bezieher von Bürgergeld sind beim Versuch Stromkosten zu sparen ohnehin erheblich benachteiligt, da die von vielen Versorgern angebotenen Sofort-Boni im SGB II als Einkommen berücksichtigt werden.
Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung des SGB XII haben dabei das gleiche Problem.
Auch das Bundessozialgericht ließ sich nicht erweichen, diese offensichtlich verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Bürgergeldempfängern zu beseitigen, die zudem den Vorrang der in § 20 SGB II geregelten Eigenverantwortung ad absurdum führt (Urteil vom 14.10.2020, B 4 AS 14/20 R).
Sofort-Boni und Verbrauchsabhängige Boni eine Stolperfalle
Trotzdem ist man gerade als Empfänger von Bürgergeld darauf angewiesen, jährlich den Stromversorger zu wechseln, um die Kosten einigermaßen gering zu halten. Insbesondere da – wie seit vielen Jahren bekannt und von Sozialverbänden regelmäßig angeprangert – die für Strom im Regelsatz enthaltenen Kosten unzureichend sind. Doch dabei droht neben dem Sofortbonus eine zweite Stolperfalle: Verbrauchsabhängige Boni.
Je höher der angegebene Verbrauch, umso höher fallen die Boni aus.
Die als Neukundenbonus und Sofortbonus bezeichneten Bonuszahlungen werden dabei anhand des vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs individuell berechnet und im Vertrag unveränderlich festgeschrieben.
Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.
Bescheid prüfenGibt man einen zu geringen Verbrauch an, fallen die Boni entsprechend kleiner aus und man zahlt am Ende mehr als man müsste.
Es ist deshalb erforderlich, dass man vor dem Abschluss eines neuen Stromliefervertrages weiß, wie viel Strom man verbraucht und ob sich der Verbrauch eventuell erhöht, z.B. weil man neue Elektrogeräte anschafft.
Besser höheren Verbrauch angeben
Im Zweifelsfall also besser etwas mehr angeben. Man sollte es dabei aber auch nicht übertreiben, da die Versorger vor Vertragsbeginn den tatsächlichen Stromverbrauch beim vorherigen Anbieter abfragen und bei vorsätzlich falschen Angaben riskiert man die Vertragsablehnung.
Verbrauchsabhängige Boni werden mittlerweile von vielen namhaften überregionalen Versorgern genutzt, sind für Verbraucher aber kaum zu erkennen.
Einen Hinweis darauf sucht man sowohl bei den Versorgern direkt, als auch bei Vergleichsportalen vergebens. Stattdessen verzichten Vergleichsportale darauf, Neukundenbonus und Sofortbonus in den angezeigten Gesamtbetrag einzurechnen, um nicht abgemahnt zu werden.
Ob der Versorger verbrauchsabhängige Boni hat, erkennt man nur daran, dass man mehrere Beispielrechnungen mit unterschiedlichen Verbräuchen durchführt und dabei die angezeigten Boni vergleicht.