Immer mehr Einzelheiten der geplanten Sozialreformen werden bekannt. Zwar wird das Bürgergeld in den Medien immer wieder als Reizthema gepusht, doch die Pläne gehen weit darüber hinaus. Betroffen sind auch Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergeld.
Auch der Rente und der Krankenversicherung soll es an den Kragen gehen. CDU/CSU und SPD planen offensichtlich den größten Sozialstaatsabbau seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Was soll beim Bürgergeld verschärft werden?
Das Bürgergeld (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) wird mal wieder euphemistisch umbenannt. Sanktionen wegen Meldeversäumnissen sollen von bisher 10 Prozent auf 30 Prozent angehoben werden.
Bei Pflichtverletzungen entfällt die Staffelung der Sanktionshöhe, diese beträgt dann wieder einheitlich 30 Prozent.
Im Wiederholungsfall sollen Pflichtverletzungen als Arbeitsverweigerung gelten und zum Wegfall der Regelleistung führen.
Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden so geändert, dass möglichst viel davon angerechnet wird. Das schnellere Abschmelzen der Leistung soll dazu motivieren, mehr zu arbeiten.
Die Karenzzeit bei den Mietkosten und beim Vermögen wird angeschafft.
Die Angemessenheit der Mietkosten soll pauschaliert werden, möglicherweise auf der Grundlage der Angemessenheit der Miethöhe beim Wohngeld, das ebenfalls reduziert werden soll.
Unter dem Strich will die Bundesregierung so 5 Milliarden Euro pro Jahr einsparen.
Auch beim Wohngeld soll der Rotstift angesetzt werden
Die Zahl der Wohngeldberechtigten hat sich infolge des Wohngeld-Plus-Gesetzes ab 2023 nahezu verdoppelt, so wie auch die Ausgaben von Bund und Ländern dafür.
Die Bundesregierung will deshalb durch eine Änderung bei der Einkommensanrechnung die Zahl der Wohngeldberechtigten wieder massiv reduzieren, um Ausgaben einzusparen. Im Prinzip wird damit die Wohngeldreform von 2023 rückabgewickelt.
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Bescheid prüfenAuch dem Kinderzuschlag geht es an den Kragen
Beim Kinderzuschlag sieht es ähnlich aus, hier stieg die Zahl der Bezugsberechtigten seit 2023 um mehr als 30 Prozent, was hauptsächlich auf die Zunahme von Familien mit 3 Kindern und mehr zurückgeht. Auch hier will man durch eine Änderung bei der Einkommensanrechnung die Zahl der Bezugsberechtigten massiv reduzieren und so Ausgaben einsparen.
Um dies umzusetzen und gleichzeitig Verwaltungskosten zu sparen, ist geplant, Wohngeld und Kinderzuschlag unter einer einheitlichen Berechnungsgrundlage zusammenzuführen.
Dazu soll offenbar die Zuständigkeit für den Kinderzuschlag vom Bund (aktuell ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit zuständig) auf die Länder übergehen, sodass die Kommunen zukünftig diese Kombinationsleistung berechnen und erbringen.
Unter dem Strich will die Bundesregierung damit beim Wohngeld und Kinderzuschlag insgesamt 4,5 Milliarden Euro pro Jahr einsparen.
Sozialabbau beim Kindergeld
Das Kindergeld soll an den steuerlichen Kinderfreibetrag gekoppelt werden, was zur Folge hat, dass es seltener erhöht wird und die Erhöhungen geringer ausfallen.
Das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder soll zudem an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes angepasst werden, was bei Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als jene in Deutschland eine entsprechende Reduzierung des Kindergeldes zur Folge haben wird.
Und wie sieht es bei der Rente aus?
CDU/CSU und SPD hatten sich auf eine Beibehaltung des Rentenniveaus bis 2031 geeinigt, wie es danach weitergehen soll, weiß niemand. Eine Kommission soll bis Anfang 2027 Vorschläge dazu erarbeiten. Es wird erwartet, dass dazu auch eine stufenweise Senkung des Rentenniveaus gehört. Zudem wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2035 voraussichtlich auf 22,3 Prozent steigen.
Höhere Krankenkassenbeiträge
Bei der Krankenversicherung steigt der Zusatzbeitrag mittlerweile jährlich. Darüber hinaus sind sowohl Leistungseinsparungen für Grundsicherungsempfänger und Rentner im Gespräch, dazu soll eine sog. Basisversorgung eingeführt werden, als auch die Erschließung weiter Einnahmequellen, wie die Wiedereinführung der Praxisgebühr und Strafzahlungen für Facharztbesuche ohne hausärztliche Überweisung.
Ab wann soll der Sozialabbau beginnen?
Nach derzeit vorliegenden Informationen soll der Referentenentwurf für Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Mitte bis Ende November 2025 veröffentlicht werden.
Für die erste Reformetappe zum 1. Juli 2026 ist nach jetzigem Kenntnisstand eine Umbenennung des SGB II in „Neue Grundsicherung“ vorgesehen.
Der Abschlussbericht ist laut Bundesarbeitsministerium für Ende 2025 angekündigt, die Umsetzung erster Maßnahmen soll ab 2026 durch die zuständigen Ressorts vorbereitet werden.