Seit dem 28. Juli 2025 ist ein neuer Nachtrag zum GKV-Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis wirksam (Stichtag 01.07.2025). Fรผr Sie als Versicherte\:n bedeutet das: mehr offiziell gelistete Produkte, prรคzisere Beschreibungen โ und damit bessere Karten bei Verordnung und Genehmigung.
Die wichtigste Folge im Alltag: Weniger Rรผckfragen, weniger Ablehnungen mit dem Standardargument โnicht gelistetโ und schneller zur passenden Versorgung.
Inhaltsverzeichnis
Der praktische Unterschied im Alltag
โGelistetโ ist ein Tรผrรถffner โ und spart Nerven.
Steht Ihr Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel im Verzeichnis (mit Positionsnummer), ist fรผr die Kasse klar: Qualitรคtsanforderungen sind geprรผft. Das erleichtert die Genehmigung, weil Leistungserbringer (z. B. Sanitรคtshaus) und รrzte auf konkrete Produktmerkmale verweisen kรถnnen.
Ergebnis: weniger Ping-Pong zwischen Praxis, Sanitรคtshaus und Kasse โ und Sie kommen schneller ans Ziel. Das Verzeichnis ist zwar nicht abschlieรend (Anspruch ist im Einzelfall auch ohne Listung mรถglich), aber die Listung ist die kรผrzeste Route zur Versorgung.
Verordnung ist flexibler mรถglich โ auch per Video.
Hilfsmittel dรผrfen seit 2025 unter Voraussetzungen per Videosprechstunde oder nach Telefonkontakt verordnet werden. Das spart Wege โ besonders, wenn Mobilitรคt eingeschrรคnkt ist. Wichtig: Die Praxis muss Sie aus Prรคsenzbehandlung kennen und die Situation per Video sicher beurteilen kรถnnen; auf eine Video-Verordnung besteht kein Anspruch. Auรerdem kรถnnen Portokosten fรผr den Rezeptversand seit 1. Juli 2025 รผber eine Kostenpauschale abgerechnet werden โ die Verordnung kommt dann bequem zu Ihnen.
Zuzahlungen klar geregelt โ und bei Verbrauchsprodukten mehr Luft.
Hilfsmittel (SGB V): 10 % Zuzahlung, mind. 5 โฌ, max. 10 โฌ je Hilfsmittel (unter 18 Jahren befreit).
Pflegehilfsmittel (SGB XI): Technische Pflegehilfsmittel meist leihweise; Zuzahlung 10 %, max. 25 โฌ. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) werden seit 01.01.2025 bis zu 42 โฌ monatlich erstattet (vorher 40 โฌ). Das entlastet Haushalte mit hoher Pflegeintensitรคt spรผrbar.
Fรผr wen lohnt sich jetzt ein (neuer) Antrag?
Sie nutzen bislang ein unpassendes oder grenzwertig stabiles Pflegebett (z. B. wegen hรถherem Kรถrpergewicht) โ neue gelistete Modelle mit hรถherer SAL kรถnnen rรผckenfreundlicher und sicherer sein.
Sie hatten kรผrzlich eine Ablehnung mit Verweis auf โnicht gelistetโ โ prรผfen, ob Ihr Produkt oder eine gleichwertige gelistete Alternative inzwischen im Nachtrag steht. Positionsnummer ist das Zauberwort.
Ihr Bedarf hat sich verรคndert (z. B. mehr Dekubitus-Risiko, Transfers schwieriger, Infektionsschutz wichtiger) โ neue Produktvarianten (z. B. โwashโ oder โlowโ) kรถnnen genau dieses Problem adressieren.
So stellen Sie den Antrag richtig โ in 5 Schritten
- Nachtrag checken: Suchen Sie das passende Produkt (oder die Produktart) und notieren Sie die Positionsnummer. Das geht รผber โNeue Produkte/รnderungenโ beim GKV-Spitzenverband.
- Verordnung absichern: Bitten Sie Ihre รrztin/Ihren Arzt, Indikation und Versorgungsziel klar zu dokumentieren (z. B. โSturzprรคvention durch niedrig absenkbares Pflegebettโ oder โstabile Positionierung bei Transferโ).
- Kostenvoranschlag vom Leistungserbringer (Sanitรคtshaus/Homecare) mit Positionsnummer einholen.
- Antrag bei der Kranken- bzw. Pflegekasse einreichen und Eingangsdatum notieren (Einwurf-Einschreiben, Faxjournal oder Upload-Bestรคtigung).
- Fristen รผberwachen: Kasse muss binnen 3 Wochen entscheiden, mit Medizinischem Dienst binnen 5 Wochen โ sonst greift die Genehmigungsfiktion nach ยง 13 Abs. 3a SGB V (Achtung: Details und Reichweite sind rechtlich umstritten; im Zweifel Beratung einholen).
Formulierungshilfe fรผr die Verordnung (Beispiel)
โVerordnung eines motorisch verstellbaren, niedrig absenkbaren Pflegebetts (Positions-Nr. 50.45.01.xxxx), Versorgungsziel: Sturzprรคvention, rรผckenschonende Pflege und sicherer Transfer. Begrรผndung: erhebliche Einschrรคnkung der Mobilitรคt bei โฆ; Standardbett reicht nicht aus.โ
Formulierungshilfe fรผr den Antrag an die Kasse (Kurzbegrรผndung)
โIch beantrage die Versorgung mit \[Produkt/Produktart, Positions-Nr.] gemรคร aktuellem Nachtrag zum Pflegehilfsmittelverzeichnis vom 01.07.2025 (bekanntgemacht 28.07.2025). Die medizinische Notwendigkeit ist รคrztlich begrรผndet (siehe Anlage). Die Versorgung ist ausreichend, zweckmรครig und wirtschaftlich; bitte um Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist.โ
Hรคufige Fragen โ knapp beantwortet
Reicht die Listung allein fรผr die Genehmigung?
Sie hilft enorm, ersetzt aber nicht die medizinische Begrรผndung. Verweis auf die Positionsnummer plus klares Versorgungsziel ist die Kombination, die in der Praxis am besten trรคgt.
Kann ich auch ohne Listung versorgt werden?
Ja, mรถglich โ das Verzeichnis ist nicht abschlieรend. Wenn ein Produkt medizinisch erforderlich ist und kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, kann ein Anspruch bestehen. Die Listung verkรผrzt aber den Weg.
Die Praxis ist weit weg โ geht das auch ohne Termin vor Ort?
Ja, teilweise. Unter klaren Voraussetzungen kann die Verordnung per Videosprechstunde erfolgen; auรerdem lรคsst sich der Rezeptversand per Kostenpauschale abrechnen. Fragen Sie in der Praxis nach.
Was kostet mich das?
Bei Hilfsmitteln zahlen Sie i. d. R. 5โ10 โฌ Zuzahlung je Hilfsmittel; technische Pflegehilfsmittel sind oft leihweise (max. 25 โฌ Zuzahlung). Fรผr Verbrauchsprodukte gibt es bis zu 42 โฌ im Monat โ das deckt in vielen Haushalten den Bedarf vollstรคndig.
Zusammenfassung
Der Juli-Nachtrag 2025 ist kein Papier-Update, sondern macht Ihre Versorgung spรผrbar einfacher: klar gelistete Produkte, realistische Optionen fรผr besondere Bedรผrfnisse (z. B. hรถhere Traglast, maschinelle Reinigung, niedrige Absenkung) und flexiblere Wege zur Verordnung. Wenn Sie bisher mit Standardlรถsungen kรคmpfen, die nicht sicher oder unpraktisch sind, lohnt sich jetzt ein Blick in den Nachtrag โ und ein konkret begrรผndeter Antrag mit Positionsnummer.