Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA), beide seit 2013 bzw. 2017 von der SPD geführt, beschreiten bei der Digitalisierung gar wundersame Wege.
Während sie mit jobcenter.digital auf den durchbürokratisierten ultimativen Digitalzwang setzen (wir berichteten), gehen sie bei der E-Mail, die in anderen Ländern längst die Behördenkommunikation mit Fax und Briefpost abgelöst hat, zurück ins prä-digitale Zeitalter.
So findet mit dem Bürger jedenfalls keine Kommunikation „auf Augenhöhe“ statt, was nur den Schluss zulässt, dass diese auch gar nicht gewollt ist.
Was geht digital bei Jobcenter und Co.?
Sofern man sich als Bürgergeldbezieher nicht der Ausschließlichkeit einer Kommunikation über jobcenter.digital unterwerfen will, geht ab dem 01.05.2025 mit Jobcentern digital gar nichts mehr.
Neben der Kommunikation über Portale wie jobcenter.digital hat der Gesetzgeber nur die elektronische Kommunikation mittels DE-Mail als rechtssicher zugelassen (§ 36a Abs. 2a SGB I).
Doch diesen Kommunikationsweg stellen die Jobcenter bundesweit zum 30. April 2025 ein. Bürgergeldbezieher und Arbeitgeber haben ab dann nicht mehr die Möglichkeit, mittels DE-Mail mit dem Jobcenter zu kommunizieren.
Mit normaler E-Mail versendete Anträge, Meldungen oder Anfragen nehmen Jobcenter schon länger nicht mehr entgegen, da wurde nur während der Corona-Pandemie eine Ausnahme gemacht, zum Schutz der Behördenmitarbeiter vor ihren “Kunden”.
Dieser Rückschritt ist ein absolutes Armutszeugnis für die Digitalisierung Deutschlands, aber bei Weitem kein Einzelfall und insofern auch nicht wirklich überraschend.
Denn auch in anderen Bereichen ist die Digitalisierung in Deutschland längst stecken geblieben und die zukünftige Regierung Merz hat, so wie schon die Vorherige, offenbar nicht vor, daran etwas zu ändern.
Was sind die Alternativen?
Zurück zum guten alten Fax, lautet die Devise – wenn man denn die Möglichkeit dazu hat und das Jobcenter mindestens 2 bis 3 Seiten an Übertragung zulässt.
Mit Internetzugang, Scanner und Faxprogramm ist man für diese neue Herausforderung bei der Behördenkommunikation bestens gerüstet und dank höchstrichterlicher Rechtsprechung kann man auch nach wie vor beim Jobcenter per Fax rechtssicher und rechtsverbindlich Anträge stellen und Widersprüche erheben.
Wer kein Faxprogramm hat, oder nur einen reinen Internetzugang ohne Telefonoption, kann stattdessen einen der verschiedenen Online-Faxanbieter nutzen.
Wichtig: Dabei sollte man darauf achten, dass dieser auch einen qualifizierten Sendebericht zur Verfügung stellt.
Dann gibt es ja immer noch den guten alten Postbrief. Nachweissicher ist allerdings nur ein Brief mit der Option „Einschreiben“, wobei ein „Einschreiben Einwurf“ ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2012, VIII ZR 95/11) und dieses auch den Vorteil bietet, dass die Poststelle des Jobcenters hier nicht die Annahme verweigern kann, was bei Einschreiben mit Empfangsbestätigung immer mal wieder vorkommt.
So ein Einschreiben Einwurf kostet mittlerweile deutlich mehr als früher und ist mit bis zu fünf Werktagen auch länger unterwegs, was man bei Fristsachen unbedingt beachten sollte.
Persönlich die Post zum Jobcenter mit Zeugen bringen
Wer kein Fax senden kann und sich das Geld für ein Einschreiben sparen möchte, kann persönlich den Brief beim Jobcenter in den Hausbriefkasten einwerfen, wenn es denn einen solchen gibt, oder am Empfang abgeben, wenn die Security einen ohne Termin einlässt.
Bei wichtigen Schreiben sollte man jemanden mitnehmen, der den Briefeinwurf oder dessen Abgabe im Streitfall bezeugen kann und auch, was sich im Briefumschlag konkret befand.
Denn auch bei persönlicher Übergabe am Empfang des Jobcenters sind die Mitarbeiter dort mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet, Eingangsbestätigungen auszustellen, woran sich auch nichts ändern wird.
Monatlicher Zwangsbesuch beim Jobcenter
Ändern wird sich allerdings etwas Anderes, denn so wie sich Straftäter auf Bewährung regelmäßig unaufgefordert persönlich bei ihrer Polizeidienststelle melden müssen, sollen sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD demnächst auch Bürgergeldempfänger – oder wie auch immer die Leistung des SGB II dann heißen mag – einmal im Monat unaufgefordert beim Jobcenter persönlich melden.
Bei diesem monatlichen Jobcenter Zwangsbesuch kann man dann auch gleich Anträge, Meldungen, Anfragen und Unterlagen abgeben und sich so nicht nur den zusätzlichen Aufwand damit, sondern auch Geld sparen, denn die Fahrkosten zu diesem Zwangsbesuch müssen die Jobcenter erstatten.