Im Zuge des Haushaltsgesetzes 2025 plant die Ampel-Koalition eine Reihe von Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II. Diese Änderungen sind im Papier “Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland” veröffentlicht.
Für Bürgergeld Bezieher bedeuten diese Änderungen weitreichende Einschnitte in ihrer Bewegungsfreiheit und Jobwahl.
Im Folgenden zählen wir die geplanten Änderungen auf.
Dr. Utz Anhalt über die Änderungen beim Bürgergeld
Laut dem veröffentlichten Papier sei es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung zu stärken, um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und mehr Betroffene in Arbeit zu bringen.
Dieser Ansatz basiert auf der Annahme, dass eine verstärkte Eigenverantwortung und ein höherer Druck zur Arbeitsaufnahme langfristig zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt führen.
Kritiker argumentieren zurecht, dass dies zu einer Verschärfung der sozialen Ungleichheit, Freiheitseinschränkungen und verschärfender Armut führen werden.
Zudem werden wieder Instrumente eingesetzt, die schon in Hartz IV-Zeiten nicht funktionierten.
Welche Änderungen sind im Detail geplant?
1. Zumutbarkeit von angebotener Arbeit
Die Zumutbarkeitskriterien für angebotene Arbeit sollen verschärft werden. So ist geplant, dass eine tägliche Pendelzeit von 2 ½ Stunden bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden und von drei Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden als zumutbar gilt.
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2. Arbeitsvermittlung im erweiterten Umkreis
Das Jobcenter soll zukünftig in einem Umkreis von 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen. Diese Neuerung zielt darauf ab, den Radius der Jobsuche zu erweitern.. Für viele Betroffene könnte dies jedoch längere Pendelzeiten und höhere Fahrtkosten bedeuten.
3. Sanktionen bei Ablehnung zumutbarer Arbeit
Wer zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme ohne Grund ablehnt, soll mit einer 30-prozentigen Kürzung der Regelleistung für drei Monate sanktioniert werden.
Diese Verschärfung der Sanktionen soll mehr Druck auf Bürgergeld-Bezieher ausüben jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Oft passiert dann ein sog. “Drehtür-Effekt”.
Schon nach ein paar Monaten sind die meisten Leistungsbeziehende wieder im Bürgergeld-Bezug, da die vermittelten Jobs meistens in die Leiharbeit angesiedelt waren. Das ergab auch eine aktuelle Anfrage an die Bundesregierung, wie die “Welt” berichtet.
4. Sanktionen bei Meldeversäumnissen
Auch bei Meldeversäumnissen sollen härtere Sanktionen, also Leistungsminderungen, greifen. Ein einmaliges Versäumnis soll mit einer 30-prozentigen Kürzung der Regelleistung für einen Monat bestraft werden.
5. Monatliche Meldepflicht
Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer monatlichen Meldepflicht beim Jobcenter. Diese Regelung soll die regelmäßige Kontaktaufnahme zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter führen. Schon jetzt beklagen die Jobcenter zu wenig Kapazitäten zu haben.
Allerdings schieben die Jobcenter die Schuld an die Bürgergeld-Bezieher, wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt in seinem aktuellen Video erklärt.
6. Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sollen als Pflichtverletzung mit einer 30-prozentigen Sanktion für drei Monate geahndet werden. Zusätzlich müssen die Betroffenen mit einer Strafanzeige rechnen.
7. Verkürzung der Karenzzeit für Vermögen
Die Karenzzeit für Vermögen soll von 12 auf 6 Monate verkürzt werden. Dies bedeutet, dass Betroffene ihr Vermögen schneller angreifen müssen, bevor sie Leistungen nach SGB II erhalten. In den ersten sechs Monaten beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro – danach dann 15.000 Euro. Diese Maßnahme wird insbesondere diejenigen treffen, die über geringe Ersparnisse verfügen und diese nun schneller aufbrauchen müssen.
8. Verstärkter Einsatz von 1-Euro-Jobs
Der verstärkte Einsatz von 1-Euro-Jobs soll die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt fördern. Diese Jobs stehen jedoch auch in der Kritik, da sie reguläre Arbeitsplätze verdrängen und sehr niedrig entlohnt wird. Zudem wird oft die Qualität und Nachhaltigkeit dieser “Arbeitsgelegenheiten” infrage gestellt.
9. Höhere Erwerbstätigenfreibeträge
Im Gegenzug zu den Verschärfungen soll es auch eine Verbesserung geben. Höhere Erwerbstätigenfreibeträge im SGB II, im Kinderzuschlag (KiZ) und im Wohngeld sollen die Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit stärken.
Das Papier kann hier als PDF heruntergeladen werden.