Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 sind erhebliche Kürzungen bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ vorgesehen.
Insgesamt sind dafür 3,7 Milliarden Euro veranschlagt, was eine Reduktion von 450 Millionen Euro im Vergleich zu den 4,150 Milliarden Euro im Jahr 2024 bedeutet. Im gleichen Atmenzug werden deutlich schärfere Sanktionsregeln angekündigt.
Diese Kürzungen könnte weitreichende Auswirkungen auf die Unterstützung von Arbeitsuchenden und deren Integration in den Arbeitsmarkt haben.
Was sind die Gründe für diese Kürzungen?
Ein zentraler Grund für die geplanten Kürzungen ist die Übertragung bestimmter Zuständigkeiten von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit.
Dies betrifft insbesondere die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der Förderung beruflicher Weiterbildung sowie Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Die Bundesregierung argumentiert, dass durch die Beitrags- statt Steuerfinanzierung Einsparungen erzielt werden können. Diese Änderungen sind in der Drucksache 20/9792 des Deutschen Bundestages detailliert beschrieben.
Wie beeinflussen die Ausgabereste das Gesamtbudget?
Zusätzlich zu den veranschlagten Mitteln dürfen Ausgabereste bis zu einer Höhe von 350 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Dies stellt jedoch ebenfalls eine signifikante Reduktion dar, da im Jahr 2024 noch 1,350 Milliarden Euro an Ausgaberesten zur Verfügung standen.
Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 ein „Gesamtbudget“ von 9,300 Milliarden Euro, was 1,250 Milliarden Euro weniger sind als im Bundeshaushalt 2024.
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Welche Rolle spielen die Verwaltungskosten im Bundeshaushalt?
Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende” sind im Haushaltsjahr 2025 5,250 Milliarden Euro veranschlagt.
Dies bedeutet zwar eine Erhöhung von 200 Millionen Euro im Vergleich zu 2024, liegt aber 1,068 Milliarden Euro unter den tatsächlichen Ausgaben von 2023.
Diese Diskrepanz zeigt, dass trotz einer nominalen Erhöhung, die Effizienz und Kosteneinsparungen eine zentrale Rolle im Haushaltsplan spielen.
Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen auf die Jobcenter?
Die vorläufigen Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, dass die Anteile der einzelnen Jobcenter an den Bundesmitteln im Haushaltsjahr 2025 im Vergleich zu 2024 erheblich variieren könnten.
Es ist zu erwarten, dass die Mittelzuteilung für die 300 „gemeinsamen Einrichtungen“ (gE) und 104 „zugelassenen kommunalen Träger“ (zkT) angepasst wird, um den neuen finanziellen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Die genauen Verteilungsmaßstäbe für das kommende Haushaltsjahr sind jedoch noch unklar und hängen von den weiteren parlamentarischen Beratungen ab.
Für Bürgergeld-Bezieher bedeuten diese Kürzungen, dass weitaus weniger Mittel für die Integration auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Stattdessen wird versucht, mit härteren Sanktionsregeln Leistungsbeziehende in jede noch so schlecht bezahlte Arbeit zu drängen. Ein Rückschritt in Hartz IV Zeiten.
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