In Deutschland sollen alle Menschen für ihr Recht die Gerichte anrufen können, egal wie das hoch das eigne Einkommen ist. Weil Menschen mit einer Schwerbehinderung oft nicht die nötigen finanziellen Mittel haben, können sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch nehmen.
Die PKH deckt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren ab, entweder als Zuschuss oder als Darlehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Prozesskostenhilfe und warum ist sie wichtig?
Prozesskostenhilfe ist eine Unterstützung für Menschen mit wenig Geld oder Vermögen, damit sie ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.
Ohne diese Hilfe könnten sich viele Betroffene keinen Anwalt leisten und wären somit beispielsweise bei einer Klage auf einen höheren Grad der Behinderung oder der Einstufung auf eine Schwerbehinderung benachteiligt.
Wie funktioniert Prozesskostenhilfe?
Die PKH übernimmt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. Sie wird als Zuschuss gewährt, wenn der Antragsteller die Kosten nicht zurückzahlen muss, oder als Kredit, wenn eine Rückzahlung erforderlich ist.
Der Antrag muss beim zuständigen Gericht gestellt werden, das die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten der Klage prüft.
Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?
Prozesskostenhilfe können Menschen mit geringem Einkommen erhalten, die vor Gericht klagen wollen. Dies gilt insbesondere für:
- Sozialgerichtliche Verfahren, wie z.B. die Bewilligung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen.
- Familiengerichtliche Verfahren, wie z.B. Scheidungen.
Besonderheiten bei sozialgerichtlichen Verfahren
Vor dem Sozialgericht entstehen keine Kosten für das Gerichtsverfahren selbst.
Die PKH deckt hier nur die Kosten für Anwälte. Wenn eine Krankenkasse oder Behörde einen Antrag auf Hilfsmittel ablehnt, können Betroffene vor dem Sozialgericht klagen.
Wie eine Klage vor einem Sozialgericht eingelegt wird, haben wir in diesem Artikel beschrieben.
Besonderheiten bei familiengerichtlichen Verfahren
Bei familiengerichtlichen Verfahren, wie Scheidungen, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Sie deckt die Anwalts- und Verfahrenskosten ab.
Wie stelle ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe?
Um PKH zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Falls Sie bereits einen Anwalt haben, kann dieser den Antrag für Sie stellen. Zum Antrag gehören in der Regel Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen, wie z.B. ein Bürgergeld- oder Sozialhilfe-Bescheid.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Prozesskostenhilfe
- Hilfe einholen: Da der Antrag kompliziert sein kann, sollten Sie sich Unterstützung bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle holen.
- Beratung suchen: Nutzen Sie kostenlose Beratungsstellen wie die EUTB-Beratungsstellen, um erste Informationen zu erhalten.
- Beratungshilfe beantragen: Wenn Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Beratungsschein.
- Anwalt suchen: Mit dem Beratungsschein können Sie einen Anwalt finden, der nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet.
- Widerspruch oder Klage einreichen: Ihr Anwalt hilft Ihnen, einen Widerspruch einzulegen oder eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.
- Prozesskostenhilfe beantragen: Ihr Anwalt stellt den Antrag auf PKH und das Gericht prüft Ihre Erfolgsaussichten und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Muss ich Auskunft über meine Finanzen geben?
Ja, zusammen mit dem PKH-Antrag müssen Sie eine Selbstauskunft über Ihre Finanzen abgeben. Dies geschieht durch das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“.
Was zählt zu meinem Einkommen und Vermögen?
Zu Ihrem Vermögen zählen unter anderem:
- Bankkonten (Sparkonten, Girokonten, Tagesgeldkonten)
- Aktien
- Lebensversicherungen (abhängig von der Dringlichkeit des Bedarfs)
Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zählen nicht als Vermögen, wenn sie selbst genutzt werden.
Welche finanziellen Angaben muss ich machen?
Beim Antrag auf PKH müssen umfassende Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem:
- Konten (Sparkonten, Girokonten, Tagesgeldkonten)
- Aktien und andere Wertpapiere
- Lebensversicherungen
- In bestimmten Fällen Rentenversicherungen
Immobilien wie ein Eigenheim zählen nicht zum Vermögen, solange sie selbst genutzt werden.
Können alle Menschen mit wenig Geld Prozesskostenhilfe bekommen?
Nein, bestimmte Bedingungen können den Erhalt von PKH ausschließen, wie z.B.:
- Vorhandene Rechtsschutzversicherung
- Finanzstarke Ehepartner oder Eltern
- Geringe Erfolgsaussichten der Klage
Erfolgsaussichten: Warum sind sie so wichtig?
Das Gericht prüft die Erfolgsaussichten der Klage. Nur wenn gute Chancen bestehen, das Verfahren zu gewinnen, wird PKH bewilligt.
Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?
Die PKH übernimmt:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten für ein Berufungsverfahren, falls erforderlich
Besonderheit bei sozialgerichtlichen Verfahren
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist in den meisten Fällen kostenlos. PKH deckt hier nur die Anwaltskosten ab.
Wann bekomme ich die Prozesskostenhilfe nur als Kredit?
Sie erhalten PKH als Kredit, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Summe übersteigt. Diese Grenze liegt bei 5.000 Euro für Alleinstehende und 10.000 Euro für Ehepaare.
Rückzahlung des Darlehens
Wenn Sie den Prozess gewinnen, müssen Sie das Darlehen nicht zurückzahlen. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die PKH in 48 Monatsraten zurückzahlen.