Bürgergeld: 4 Verfahren beim Bundessozialgericht wegen Regelsatzhöhe anhängig

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Waren die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform?
Diese Frage muss nun der 7. Senat des Bundessozialgerichts entscheiden.

Die Vorinstanz das LSG Berlin- Brandenburg hatte mit Urteil vom 18.10.2023 – L 18 AS 279/23 – wie folgt entschieden: Die Regelsatzhöhe-sei trotz erhöhter Inflation in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform.

Trotz des erheblichen Anstiegs der Inflation spätestens seit März 2022 liegt eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums durch die gesetzliche Höhe des Regelbedarfs (Stufe 1) jedenfalls für Leistungsbezieher, die in den Anwendungsbereich des § 73 SGB II fallen, in dem den Monaten September und Oktober 2022 umfassenden Bewilligungszeitraum nicht vor (vgl. zum Ganzen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2022 – L 3 AS 1169/22; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 11. Oktober 2022 – L 6 AS 87/22 B ER ).

Klagen beim Bundessozialgericht anhängig

Jetzt hat mit heutigem Tage das Bundessozialgericht bekannt gegeben, dass der 7. Senat des BSG in absehbarer Zeit darüber entscheiden muss, ob die nach § 20 SGB II bestimmten Regelbedarfe der Regelbedarfsstufe 1 in den Monaten September und Oktober 2022 verfassungskonform waren. BSG unter dem Az. : B 7 AS 20/24 R – Termin unbekannt

Praxistipp

Beim 7. Senat des BSG für Grundsicherung nach dem SGB II ist auch folgende Nichtzulassungsbeschwerde anhängig: Az.: B 7 AS 56/24 B
“Bestand ein zusätzlicher Inflationsausgleich für das Jahr 2022 für Leistungsempfänger nach dem SGB II?”

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Hinweis Sozialhilfe

Beim 8. Senat des Bundessozialgerichts für Sozialhilfe sind 2 Regelsatzklagen hinsichtlich der Höhe des Regelsatzes in der Sozialhilfe anhängig

1. B 8 SO 4/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 1468/22, 17.11.2022: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

2. B 8 SO 5/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 296/23, 27.04.2023: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 2. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

Hinweis in eigener Sache

Demnächst führt “Gegen-Hartz” ein Interview mit einem der Kläger auf unserem Youtube Kanal.