Jahrgang 1959: Dann können Sie ohne Abzüge in Rente

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Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, das hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von ihrem Geburtsjahr und davon, wieviele Jahre als Versicherter die Rentenkasse ihnen anerkannt.

Die Regelaltersgrenze

Das Regelalter für den Renteneintritt lag ursprünglich bei 65 Jahren und wird Schritt für Schritt angehoben, bis es die endgültige Grenze von 67 Jahren erreicht. Beim Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten.

Rentenanspruch nach fünf Jahren Wartezeit

Diese Regelaltersgrenze gilt für diejenigen, die mindestens fünf Jahre Versichertenzeit bei der Rentenkasse angerechnet bekommen.

Ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, haben Sie keinen Rentenanspruch.

Regulärer Rentenbeginn im Jahr 2025

Regulär in Rente gehen, und das ohne Abzüge, können solche Rentenberechtigten des Jahrgangs 1959 also im nächsten Jahr, 2025 – oder Anfang 2026.

Zu ihrem Geburtstag müssen Sie noch zwei Monate hinzurechnen. Wenn Sie also im Januar 1959 zur Welt kamen, dann feiern Sie 2025 ihren 66. Geburtstag. Zwei Monate später, also im März des nächsten Jahres, könnten Sie dann in Rente.

Kamen Sie im November / Dezember 1959 zur Welt, dann verschiebt sich bei der Altersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten ihr Renteintritt auf Januar / Februar 2026.

Menschen mit Schwerbehinderung und besonders langjährig Versicherte

Anders sieht es aus, wenn Sie als besonders langjährig Versicherte gezählt werden, also mindestens 45 Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen können, oder wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.

Um Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu haben, müssen Sie erstens zum voraussichtlichen Eintritt des vorzeitigen Rentenbeginns eine anerkannte Schwerbehinderung nachweisen.

Zweitens müssen Sie mindestens 35 Jahre bei Rentenkasse als Versicherter angerechnet bekommen.

Zwei Jahre früher in Rente

Bei beiden Rentenformen können Sie ohne Abzüge zwei Jahre früher in den Ruhestand eintreten. Für den Jahrgang 1959 bedeutet das zwei Jahre vor dem 66. Geburtstag plus zwei Monaten.

Kamen Sie zum Beispiel im August 1959 zur Welt und würden regulär im November 2025 in Rente gehen, wären Sie als besonders langjährig Versicherter oder schwerbehinderter Mensch bereits seit November 2023 im Ruhestand.

Können Sie noch in diesem Jahr in Rente?

Was ist jetzt, wenn Sie weder eine Schwerbehinderung aufweisen noch besonders langjährig versichert sind, aber trotzdem vor der Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand gehen wollen?

Ohne Abschläge ist das nicht möglich. Als langjährig Versicherter mit mindestens 35 Jahren anerkannter Versicherungszeit können Sie zwar ebenfalls vorzeitig in Altersrente gehen.

Renten­ein­tritts­alter – Tabelle mit Jahr­gängen

Die Tabelle zeigt, wann Sie mit welchem Alter in Rente gehen können:

Jahr­gang Rente ab wann
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre 2 Monate
1960 66 Jahre 4 Monate
1961 66 Jahre 6 Monate
1962 66 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Was kostet eine vorzeitige Rente mit Abschlägen?

Das kostet Sie dann aber, im Unterschied zu besonders langjährig Versicherten, Abschläge auf die Bezüge.

Diese liegen pro Monat, den Sie vorzeitig in Ruhestand gehen, bei 0,3 Prozent.

Angenommen, Sie würden mit Geburtstag im August 1959 im November 2025 regulär in Rente gehen können. Sie wollen aber schon ein halbes Jahr früher aus dem Erwerbsleben aussteigen und beantragen deshalb eine vorzeitige Rente zum Mai 2025.

Dann müssten Sie 1,8 Prozent (0,3 Prozent mal sechs) Abschläge von ihrer Gesamtrente in Kauf nehmen.