Witwenrente: Verbesserung bei der Hinterbliebenenrente erst in 2 Jahren

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Fรผr viele Witwen und Witwer, die auf finanzielle Erleichterungen gehofft haben, gibt es eine enttรคuschende Wendung. Die geplante Einfรผhrung eines neuen Einkommensfreibetrags, auch bekannt als โ€žSockelbetragโ€œ, wurde von der Bundesregierung verschoben.

Dieser Freibetrag bei der Witwenrente sollte ursprรผnglich zum 1. Juli 2025 in Kraft treten, jedoch wird er nun erst zum 1. Juli 2027 eingefรผhrt. Dies bedeutet, dass Betroffene nun zwei weitere Jahre warten mรผssen, bis sie von dieser ร„nderung profitieren kรถnnen.

Was ist der neue Einkommensfreibetrag und warum ist er wichtig?

Der Einkommensfreibetrag regelt die Hรถhe der Anrechnung fรผr Witwen und Witwer, die zusรคtzlich zu ihrer Hinterbliebenenrente Einkommen erzielen.

Der neue Sockelbetrag hรคtte diesen Freibetrag auf 538 Euro angehoben, was fรผr viele Betroffene eine wesentliche Entlastung bedeutet hรคtte. Es wรคre dadurch mรถglich gewesen, mehr Einkommen zu erzielen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekรผrzt wird.

Warum wurde die Einfรผhrung verschoben?

Laut dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt, gab es “Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung”.

In der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zur Wachstumsinitiative der Bundesregierung wurde betont, “dass die Umsetzung des Sockelbetrags eine vollmaschinelle Unterstรผtzung erfordert. Dies wรผrde erhebliche IT-Aufwรคnde nach sich ziehen.”

Dies ย fรผhrte dazu, dass die Einfรผhrung des Freibetrags um zwei Jahre verschoben werden musste, um die technische Machbarkeit sicherzustellen.

Wie wirkt sich die Verschiebung auf Witwen und Witwer aus?

Die Verschiebung ist besonders frustrierend fรผr Millionen von Witwen und Witwern, die gehofft hatten, ab 2025 von den neuen Regelungen profitieren zu kรถnnen.

Viele hatten geplant, ihre Erwerbstรคtigkeit auszuweiten oder mit einem niedrigeren Abzug auf ihre Rente zu rechnen.

Nun mรผssen sie bis 2027 warten, was ihre finanzielle Planung stark beeintrรคchtigen kรถnnte.

Was sind die technischen und organisatorischen Grรผnde fรผr die Verzรถgerung?

Die Deutsche Rentenversicherung wies darauf hin, dass neben den IT-Aufwรคnden auch die Einfรผhrung des Sockelbetrags in Einklang mit anderen geplanten Gesetzesรคnderungen stehen muss.

Diese dรผrfen nicht beeintrรคchtigt werden, so die Rentenversicherung. Insbesondere “die Anpassungen im Rahmen der Rentenaufschubprรคmie, einer weiteren MaรŸnahme der Wachstumsinitiative, mussten mit dem Sockelbetrag abgestimmt werden.”

Auch diese Prรคmie, ursprรผnglich fรผr den 1. Januar 2027 geplant, wurde nun auf 1. Januar 2028 verschoben. Diese organisatorischen Anforderungen machten eine Verschiebung des gesamten Zeitplans unumgรคnglich.

Wie geht es weiter?

Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass die Einfรผhrung des Freibetrags frรผhestens im Jahr 2027 erfolgen wird.

Bis dahin bleibt die bisherige Regelung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente bestehen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass die Bundesregierung in der Zwischenzeit weitere MaรŸnahmen zur finanziellen Entlastung von Witwen und Witwern ergreifen wird.