Jobcenter Dresden will mit Streichung von Hartz IV Bürger „erziehen“
28.10.2014
Das Jobcenter Dresden strich einem Hartz IV-Bezieher die Sozialleistung vollständig, nachdem eine Bareinzahlung in Höhe von 100 Euro auf seinem Konto eingegangen war. „So erziehen wir unsere Bürger zur Mitwirkung”, lautete der unverschämte Kommentar einer Jobcenter-Mitarbeiterin gegenüber der DGB Rechtsschutz GmbH, die den Mann vertrat und auf ihrer Internetseite über den Fall berichtet.
Jobcenter Dresden: Vollständige Leistungskürzung weil Erstattungsbescheid zu aufwändig ist
Das Jobcenter hatte den Hartz IV-Bezieher dazu aufgefordert mitzuteilen, woher die Einzahlung stammt. Zu diese Zeitpunkt strich die Behörde auch die Leistung des Mannes für den bevorstehenden Monat vollständig. Die Mitarbeiterin der DGB Rechtsschutzberatung wollte die Angelegenheit im Auftrag ihres Mandanten klären und fragte in der Behörde nach dem Grund für die Sanktion. Man wolle damit Bürger zur Mitwirkung erziehen, so die Begründung des Jobcenters. Zudem sei es zu aufwändig, die Einzahlung als Einmaleinkommen auf die Sozialleistung anzurechnen und einen entsprechenden Erstattungsbescheid zu erlassen, hieß es weiter. Offenbar war das Grund genug, eine rechtswidrige Sanktion zu erlassen.
Letztlich wurde die Sozialleistung doch noch ausbezahlt, jedoch erst, nachdem die Rechtsberaterin mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht gedroht hatte. (ag)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de