Hartz IV: ALG II Softwarefehler nicht beziffert

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Berlin: (hib/MPI) Die Schadenshöhe aufgrund der Unzulänglichkeiten der Arbeitslosengeld-II-Software A2LL wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht konkret beziffert. Die BA habe gegenüber dem Softwareanbieter T-Systems wegen der Mängel Schadenersatzansprüche in Höhe von 28 Millionen Euro geltend gemacht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4938 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4679. Damit sei der vertraglich auf 5 Millionen Euro begrenzte Schadensersatzanspruch bereits voll ausgeschöpft gewesen.

"Vor diesem Hintergrund hat die BA davon abgesehen, weitere Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe durchzuführen", fügt die Regierung hinzu. Weiter heißt es, T-Systems habe im Rahmen einer Änderungsvereinbarung der BA einen Nachlass auf den ursprünglichen Festpreis in Höhe von 5 Millionen Euro gewährt. Dieser werde "vollumfänglich auf die vertragliche Haftungshöchstsumme angerechnet".

Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnet die Regierung die Einschätzung des schleswig-holsteinischen Landkreistages, wonach der jährliche Schaden wegen der Softwaremängel in den Arbeitsverwaltungen bei rund 230 Millionen Euro liegt. Diese Angabe beruhe lediglich auf den Aussagen verschiedener der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Arbeitsagenturen und Kommunen. Die ARGEn würden einen Verwaltungsmehraufwand von pauschal 15 Prozent der verfügbaren Beraterzeit nennen. Hierin sei jedoch auch der Mehraufwand enthalten, der etwa bei der Erläuterung von Leistungsbescheiden anfalle und nicht mit dem Einsatz von A2LL "in unmittelbarem Zusammenhang" stehe. (pr-sozial, 16.04.07)