Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat beschlossen, das Bürgergeld durch die sogenannte Neue Grundsicherung zu ersetzen. Dabei kommen auf Leistungsberechtigte teils erhebliche Änderungen zu. Die neuen Bestimmungen treten aber nicht alle gleichzeitig in Kraft.
Die Reformen des Sozialgesetzbuches II sollen vielmehr in Schritten umgesetzt werden. Das bedeutet, die unterschiedlichen Änderungen werden zu verschiedenen Terminen in die Praxis umgesetzt. Inzwischen besteht ein Zeitplan dazu.
Bürgergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Bisher erhalten Geflüchtete aus der Ukraine, im Unterschied zu Geflüchteten aus anderen Ländern, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Dies soll sich ändern. So sollen Ukrainer, die als Geflüchtete ab dem 1. April 2026 nach Deutschland kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), hat angekündigt, im Spätsommer oder Frühherbst dieses Jahres einen Referentenentwurf vorzulegen. Ganz klar ist bisher nicht, was genau in diesem Gesetzesentwurf stehen wird.
Einige Punkte sind strittig, und CDU-Politiker wie Carsten Linnemann fordern eine noch schärfere Gangart als die zusätzlichen Härte, über die sich CDU und SPD einig sind. Klar ist allerdings, dass die Karenzzeiten beim Bürgergeld abgeschafft werden und es schärfere Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht geben wird.
Bas hatte angekündigt, systematisch gegen Schwarzarbeit im Bürgergeld-Bezug vorzugehen. Inwieweit sich dies im Referentenentwurf finden wird, ist nicht bekannt.
Inkrafttreten soll die „Neue Grundsicherung“ dann zu Beginn des nächsten Jahres.
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Die Regelleistungen ab 2026
Die Regelsätze im Bürgergeld-Bezug werden sich voraussichtlich bis Anfang 2026 nicht ändern. Das liegt, laut dem Sozialaktivisten Harald Thóme, daran, dass die Einkommens- und Verbraucherstichprobe bis jetzt nicht vollständig ausgewertet ist. Auf deren Grundlage werden die jeweils gültigen Regelsätze berechnet. Mutmaßlich werden die Leistungen also auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben.
Wann ändert sich die Einkommensanrechnung?
Auf der Website der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung ist zu lesen: „In der Neuen Grundsicherung, dem Nachfolgemodell des Bürgergeldes, wird die Regelung für hinzuverdientes Geld neu gestaltet. Das Ziel ist dabei, die Aufnahme und Ausweitung einer eigenen Erwerbstätigkeit in der Neuen Grundsicherung attraktiver zu machen. Eigenes Einkommen wird auch jenseits von sehr geringem Verdienst nur teilweise auf die Neue Grundsicherung angerechnet. Damit lohnt sich ein Zuverdienst in der Neuen Grundsicherung und eine schrittweise Ausweitung der Erwerbstätigkeit ist möglich und wird unterstützt.“
Demzufolge soll in der „Neuen Grundsicherung“ Zuverdienst großzügiger gewährt werden und weniger auf die Sozialleistung angerechnet als beim Bürgergeld. Geplante Änderungen dazu werden voraussichtlich erst 2027 in Kraft treten.
Position beziehen
Im Hinblick auf die „Neue Grundsicherung“ ist also längst noch nicht alles ausdiskutiert. Der FDP-Politiker Jens Treutine kritisiert, dass es sich nicht um einen Bruch mit dem Bürgergeld handeln würde „Wenn die CDU nur Mini-Änderungen statt einer grundlegenden Korrektur akzeptiert, wäre dies nach den Milliardenschulden der nächste Wählerbetrug. Ich hoffe es nicht, aber befürchte es.“
Auch innerhalb der CDU gibt es Scharfmacher, denen die bereits angekündigten Verschärfungen nicht weit genug gehen.
Thóme schließt: „Eine zentrale Aufgabe der kommenden Monate wird es sein, sich gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschläge im Bereich der Sanktionen und Mitwirkungspflichten, insbesondere aus der Union, zu positionieren. Auch die SPD muss in die Verantwortung genommen werden, nicht alle Verschärfungen mitzutragen.“