BILD-Zeitung rechnet Bürgergeld-Anspruch vollkommen falsch

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In der Bild-Zeitung werden Zahlen zu den ab 2024 geltenden Regelsätzen beim Bürgergeld veröffentlicht, die nicht stimmen. Schlimmer noch: Sie sorgen bei vielen Menschen für Ärger, weil sie diesen zusammengewürfelten Zahlen glauben und daraus falsche Schlüsse ziehen. Wir rechnen einmal vor, warum die Zahlen der Bild-Zeitung nicht stimmen.

Angebliches bedingungsloses Grundeinkommen

Mit der Anpassung der Regelleistungen werden wieder Stimmen aus dem konservativen und rechten Spektrum laut, die sich gegen eine Erhöhung der Regelsätze im Bürgergeld aussprechen.

Peter Hurth, ehemaliger Chefredaktuer der WELT und heutiger “Corporate Creative Director” beim Axel Springer Verlag spricht beispielsweise in diesem Zusammenhang von einer “zweistelligen Erhöhung des bedingungslosen Grundeinkommens”. Dabei spiegeln auch die Regelleistungen ab 2024 nicht im geringsten die Teuerungsraten vor allem bei den Lebensmittelpreisen wieder.

Die Bild möchte empören. Empören darüber, dass angeblich Bürgergeld-Bezieher sehr viel Geld bekommen und sich deshalb Arbeiten nicht mehr lohnen würde. Nur die allerwenigsten Leser machen sich die Mühe und rechnen nach.

Hier nun die Zahlen, die Bild am Dienstag (hinter einer Bezahlschranke) veröffentlicht hat:

Regelsatz 2024 aus der Bild-Zeitung

Die tatsächlichen Regelleistungen im Bürgergeld ab 2024

Wir rechnen alle Beispiele durch und zeigen, wie die tatsächlichen Bedarfe sind:

Rechenbespiel 1

Falsch:
“Eine Familie mit Kind (unter fünf Jahren), beide Eltern Bürgergeld-berechtigt, bekommt künftig 2296 statt wie bisher 2050 Euro. Das sind 246 Euro mehr als bislang. Obendrauf wird die Warmmiete vom Staat übernommen.”

Richtig: Eine Familie mit Kind (unter fünf Jahren), beide Eltern Bürgergeld-berechtigt, beziehen ab 2024 je 506 Euro, da 90 Prozent vom Eckregelsatz. Ein Kind unter 5 Jahren bezieht ab 2024 357 Euro je Monat. Macht gesamt für die Bedarfsgemeinschaft 1369 Euro im Monat zuzüglich Miete. Strom muss aus den Regelleistungen bezahlt werden.

Rechenbeispiel 2

Falsch: “Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren, keine Unterhaltszahlung, bekommt bisher 2279 Euro. Diese Summe wird auf 2552 Euro aufgestockt. Das ist ein Plus von 273 Euro. Dazu kommt die Übernahme der Warmmiete.”

Richtig: Eine alleinerziehende Mutter bezieht im Eckregelsatz ab 2024 563 Euro. Dazu kommt ein Alleinerziehenden Zuschlag für zwei Kinder unter 16 Jahren (36 Prozent) von 202,68 Euro. Die Kinder beziehen ab 2024 jeweils 390 Euro. Macht ein Gesamtanspruch von 1545,68 Euro zuzüglich Miete ab 2024. Strom muss aus den Regelleistungen bezahlt werden.

Rechenbeispiel 3

Falsch: “Eine Familie mit drei Kindern (4, 6 und 8), in der beide Eltern Bürgergeld-berechtig sind, bekommt aktuell 2527 Euro im Monat. Künftig sollen es 2830 Euro sein. Ein Plus von 303 Euro. Auch die Miete wird übernommen.”

Richtig: Eine Familie mit drei Kindern (4, 6 und 8). Die Eltern beziehen jeweils 90 Prozent des Eckregelsatzes, also je 506 Euro. Kinder unter 6 Jahren beziehen ab 2024 357 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren jeweils 390 Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtanspruch für die Bedarfsgemeinschaft von 2149 Euro plus Kosten der Unterkunft ab 2024.

Vereinfachte Berechnung

In unseren vereinfachten Rechenbeispielen haben wir nicht die Bildungs- und Teilhabe Leistungen mit eingerechnet sowie mögliche Mehrbedarfe, die zum Beispiel gezahlt werden, wenn krankheitsbedingt eine kostaufwendige Ernährung notwendig ist. Zudem kommen die Kosten der Unterkunft hinzu. Doch Bild schreibt allerdings bei jeder Berechnung: Bürgergeld Anspruch plus Warmmiete.

Die BILD hat diese Bedarfe auch nicht mit eingerechnet, sondern nur vereinfacht “gerechnet”. Wie die BILD auf diese merkwürdigen Zahlen gekommen ist, bleibt schleierhaft und ist sicher ein Fall für den Presserat.

Fakt ist: Die Bild versucht mit diesen falschen Zahlen Stimmung zu machen. Erwerbstätige sollen gegen bedürftige Menschen aufgehetzt werden. Weitere Informationen zu den Regelleistungen ab 2024 finden Sie hier.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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